Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 3,723 ct/kWh. Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung.
Für 2021 lag die Umlage bei 6,500 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um fast 43 %. Eine Umlage von unter 4 ct/kWh wurde zuletzt 2012 erreicht (3,592 ct/kWh). Hauptgrund für den starken Rückgang der EEG-Umlage sind die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise. Die hierdurch steigenden Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom reduzieren den Förderbedarf erheblich. Der zusätzliche Förderbedarf von neuen EEG-Anlagen ist dadurch vernachlässigbar gering. Wie im vergangenen Jahr wird die Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Der Bundeszuschuss wird aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert.
Der starke Rückgang der EEG-Umlage führt für sich genommen zu einer deutlichen Entlastung der Letztverbraucher. Ein Durchschnittshaushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh wird unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer um mehr als 100 Euro im Jahr entlastet. Die Auswirkungen der steigenden Energiepreise werden somit durch den Rückgang der EEG-Umlage gedämpft.
„Das Absinken der EEG-Umlage auf 3,7 ct/ kWh ist eine gute Nachricht, aber die neue Bundesregierung muss in der kommenden Legislatur den konsequenten nächsten Schritt gehen – und die EEG-Umlage ganz abschaffen,“ so Wolfgang Weber, Vorsitzender der Geschäftsführung von ZVEI, Verband der Elektroindustrie, anlässlich der heutigen Bekanntgabe der Senkung der EEG-Umlage. „Denn das jetzige Absinken ist ein Resultat steigender Strombeschaffungspreise, getrieben durch fossile Energieträger, und wird daher kaum Auswirkungen auf die Endkundenpreise haben.“ Nur mit umfassender Elektrifizierung – durch die direkte Nutzung elektrischer Energie aus regenerativen Quellen oder Folgeprodukten wie etwa grünem Wasserstoff und e-Fuels - sowie durch konsequente Digitalisierung sind die ambitionierten Klimaziele bis 2045 erreichbar.
„Kurzfristig und unabhängig von temporären Sondereffekten sollte der aufgrund des höheren Preisniveaus gestiegene Endkundenstrompreis durch eine vollständige Verlagerung der Kosten für Industrieprivilegien im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ in den Bundeshaushalt gesenkt sowie eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Mindestmaß vorgenommen werden. Dadurch kommt eine Entlastung von deutlich mehr als 2 Cent/kWh zustande. Darüber hinaus braucht es jetzt einen Gesamtblick auf den Strommarkt und eine Neuordnung des Marktrahmens, denn die meisten Sondereffekte dieses Jahres werden sich in den nächsten 1 bis 2 Jahren wieder verändern“, so die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter.
Aktuell ermöglichten die rapide steigenden Gaspreise eine Entlastung der EEG-Umlage, da teure Gaskraftwerke an der Börse derzeit häufig das letzte preisbildende Kraftwerk bildeten und die Erneuerbaren Energien damit höhere Erlöse erzielten. Das habe sinkende Differenzkosten für die Erneuerbaren und somit auch eine niedrigere EEG-Umlage zur Folge. Diese temporären Sondereffekte würden nicht dauerhaft am Markt bestehen bleiben. Perspektivisch sei viel mehr absehbar, dass der angestrebte Zubau der Erneuerbaren Energien eine noch stärkere Dynamik im Strommarkt entwickle. „Wir erwarten, dass niedrige Strompreiszeitfenster in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren Energien weiter zunehmen und so wieder zu einer Erhöhung der Differenzkosten führen werden. Eine Deckelung oder Gegenfinanzierung der EEG-Umlage muss unter den aktuellen Bedingungen daher berücksichtigen, dass dafür perspektivisch eher größere Beträge notwendig werden, als in der aktuellen Debatte einkalkuliert. Im aktuellen Marktrahmen wird daher auch weiterhin ein solides und von Haushaltsdebatten unabhängiges Refinanzierungsinstrument wie das EEG benötigt“, so Peter.
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