In der Schweiz soll auch nach dem Auslaufen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für große Photovoltaikanlagen Ende 2022 eine Förderung weiterhin möglich sein. Dabei setzen die Eidgenossen auf Ausschreibungen, während kleinere Anlagen mit einer Einmalvergütung gefördert werden. Diese können zwar auch Solargeneratoren mit einer Leistung von bis zu 50 Megawatt in Anspruch nehmen. Doch die Einmalvergütung ist auf 30 Prozent der Investitionssumme begrenzt. Den Rest der Refinanzierung müsste der Betreiber aus dem Verkauf oder der direkten Nutzung des Stroms stemmen.
Ausbau weiter abgesichert
Das wäre für eine gewerbliche Eigenverbrauchsanlage keine große Hürde. Doch Solarparks stoßen hier regelmäßig an ihre Grenzen. Deshalb hat die Kommission für Umwelt, Raumordnung und Energie des Schweizer Nationalrats (UREK) den Vorschlag des Grünen-Abgeordneten Bastien Girod angenommen, für die Refinanzierung von Solarparks Ausschreibungen einzuführen. Damit wäre der weitere Ausbau der Photovoltaik auch auf Freiflächen möglich.
Übergangslösung bis zur großen Reform
Dies solle aber nur eine Übergangslösung bis Ende 2030 sein, bis der Bundesrat – die Schweizer Regierung – mit seiner großen Reform des Energie- und Stromversorgungsgesetzes fertig ist. Nachdem der Nationalrat mit einer großen Mehrheit dem Vorschlag im Juni dieses Jahren zugestimmt hat, hat auch die Vertretung der Kantone im Parlament, der Ständerat, die Regelung abgenickt. Er will die Auktionen auf Anlagen ohne Eigenverbrauch ab einer Leistung von 150 Kilowatt begrenzen. Kleinere Generatoren und Eingenverbrauchsanlagen sollen nicht daran teilnehmen dürfen.
Ungleichbehandlung abgewendet
Zähneknirschend akzeptiert auch der Bundesrat dieser Übergangslösung. Schließlich sei es wichtig, erste Schritte zu mehr Versorgungssicherheit zu tun, zitiert der Nationalrat in einer Pressemitteilung Energieministerin Simonetta Sommaruga. Mit der Annahme der Gesetzesvorlage durch den Ständerat ist zudem die Ungleichbehandlung verschiedener Anlagengrößen und Technologien abgewendet. Schließlich bekommen einige Technologien eine Einmalvergütung, während für andere Ende 2022 Schluss mit der Förderung wäre.
Investitionszuschüsse für weitere Technologien
Mit der Übergangsregelung bekommen auch andere Ökostromanlagen weiterhin eine Unterstützung. Diese beschränkt sich allerdings auf Investitionsbeiträge, die im Falle der Wind- und der Wasserkraft mit 60 Prozent aber sehr üppig ausfallen. Die Investitionsunterstützung bekommen auch Betreiber von Wasserkraftwerken, wenn sie diese um eine Leistung von mehr als 300 Kilowatt erweitern. Zudem wird die Marktprämie von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde für große Wasserkraftanlagen bis 2031 verlängert. Für Biomasseanlagen sehen die neuen Regelungen einen Betriebskostenbeitrag vor. Damit soll der Weiterbetrieb von bestehenden sowie auch der Bau von neuen Biomassekraftwerken abgesichert werden.
Die Finanzierung der Energiewende werden die Eidgenossen weiterhin mit einem Netzzuschlag stemmen. Dieser soll weiterhin bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunden verbrauchten Stroms liegen.
Mit unserem kostenlosen Newsletter halten wir sie bezüglich der Regelungen für die Förderung von Ökostromanlagen auf dem Laufenden. Hier können Sie sich anmelden.
Für sie auch interessant:
Schweizer Discounter Denner nutzt alpinen Solarstrom
Spektakulärer Baustart für Staumauer-Photovoltaik
Megatrend PPA: Wie Discounter, Chemiekonzerne und Versandriesen nachhaltig werden