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Ausschreibungen

Von der Sonne lernen?

Doch wie weit können die Erfahrungen aus der Pilotphase der Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen überhaupt auf die Windenergie übertragen werden? Überwiegen die Gemeinsamkeiten oder die Unterschiede?

Sowohl als auch, lautet die Antwort von Dr. Martin Denecke von der Kanzlei Satell Rechtsanwälte, der auf den Windenergietagen erste Antworten gab. Der Gesetzgeber zumindest habe die Pilotausschreibung als Erfolg gewertet, denn das Ausschreibungsdesign sei ins EEG 2016 übernommen worden. Wichtigster Punkt wohl aus Sicht der Regierung: Die Preise sind stark gefallen und lagen deutlich unter dem geltenden Höchstpreis von 11,3 ct/kWh in der ersten Runde. Zwischen April 2015 und August 2016 sank zudem der Durchschnittspreis von 9,17 auf 7,25 ct/kWh.

Der Grund habe in den stark überzeichneten Wettbewerben gelegen, urteilte Denecke. Die Gebotsvolumen wurden zwischen 2,5 und 4,5 mal überzeichnet und hätten so zu dem starken Preisverfall geführt. Damit sei aus mehreren Gründen für die Windbranche nicht zu rechnen, so Denecke. Zum einen sei das Ausschreibungsvolumen deutlich höher. Dazu komme, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme in der Ausschreibung Windenergie an Land mit einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz deutlich über denen der Photovoltaik lägen. Und zum dritten sei die Übergangsfrist deutlich kürzer. „Der Wettbewerb wird nicht so hart wie in der PV“, sagte Denecke.

Strategisches Bieten

Besonders eklatant differierten die Preise in den beiden Runden, in denen nicht das selbst eingereichte Gebot am Ende gezahlt wird (pay-as-bid), sondern das immer der höchste noch bezuschlagte Preis (uniform pricing). In den uniform pricing-Runden im August und Dezember 2015 lagen die niedrigsten bezuschlagten Preise bei 1,0 bzw. 0,09 ct/kWh. Der Zuschlagspreis lag indes bei 8,49 bzw. 8,00 ct/kWh. Ein klares Indiz für strategisches Bieten. Nun gilt sowohl in der PV als auch in der Windenergie an Land das „pay-as-bid“-Verfahren, bei dem die bezuschlagten Preise nur um etwa einen Cent differierten.

Eindringlich wies Denecke auf die Gefahr hin, aufgrund von Formfehlern von der Ausschreibung ausgeschlossen zu werden. So konnten bei der ersten Runde im April 2015 von 170 Geboten (715 MW) 37 (144 MW) aufgrund formaler Mängel nicht teilnehmen.

Vorteile für die Großen

In punkto Erhalt der Akteursvielfalt blieb Denecke angesichts der Erfahrungen aus der PV skeptisch – auch für die Windenergie an Land. Zwar verbuchten der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur auch in diesem Punkt einen Erfolg, da eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsformen an den Ausschreibungen teilgenommen hätte. „Die überwiegende Zahl der Zuschläge, nämlich 130 von 144, gingen an Projekte mit einer Leistung von mehr als 1 MW“, berichtete Denecke. Nur zwei seien an Genossenschaften gegangen. Es bestätige sich der Eindruck ab, dass die Ausschreibung einen Vorteil für große Bieter böte.

Insgesamt seien die Erfahrungswerte aus der PV gering, zog Denecke ein Fazit. So sei es angesichts der Kürze der Pilotphase nicht gelungen, belastbare Zahlen zur Realisierungsquote zu ermitteln.

Für die Windbranche lässt sich sicher eines herauslesen: Die Ausschreibungen mit einem Preiswettkampf, sei er auch weniger hart als in der PV, bevorzugen große Player. Ein wichtiges Indiz dafür ist auch der Ausschluss so vieler Bieter aufgrund formaler Mängel. (Katharina Wolf)