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Ausschreibungen

Bürgerwindparks bekommen kleines Privileg

Mit dem offenbar zunächst exklusiv der Süddeutschen Zeitung in München offenbarten Vorstoß kommt das Wirtschaftsministerium zwar nicht der Branchenforderung entgegen, sämtliche kleinere Windparkinvestoren aus dem starken Wettbewerb der Ausschreibungen herauszunehmen. Windenergieverbände hatten bisher diese sogenannte De-Minimis-Regel verlangt, wonach Projekte mit bis zu sechs Windenergieanlagen eventuell sogar auch ohne Ausschreibungen künftig für eine gesicherte Vergütung nach dem Fördergesetz EEG zugelassen werden. Doch speziell Bürgerwindprojekte unter Beteiligung regionaler, nicht hauptberuflicher und nicht unternehmerischer Anleger will das Bundeswirtschaftsministerium nun doch begünstigen. Sie müssen demnach zwar an Ausschreibungen teilnehmen, aber nicht wie alle anderen in einer Ausschreibungsrunde mitbietenden Projektierer bereits eine Genehmigung für ihr Projekt vorweisen. Entscheidend für die Ausnahme soll eine genaue Definition für Bürgerwindparks sein: Daran müssen mindestens zehn Bürger beteiligt sein, von denen keiner mehr als zehn Prozent der Anteile haben darf. Außerdem müssen diese Bürger mindestens die Hälfte an den Windparkanteilen besitzen. Und ebenfalls mindestens die Hälfte der Bürger-Investoren muss auch in dem Landkreis leben, in dem der Windpark geplant ist. Ihre Bürgerwindpark-Gebote müssen allerdings wie die Gebote anderer Auktionsteilnehmer auch ein Windgutachten zum Standort sowie Nachweise enthalten, dass die Eigentümer des Stückes Land am geplanten Standort ihnen den Bau erlauben.

Die Zeitung erhielt nach eigenen Angaben eine Bestätigung von Staatssekretär Baake, diese Regel in einem neuen Eckpunktepapier für die EEG-Refom notiert zu haben. Zumindest zitiert sie Baake mit der Bewertung: „Aus unserer Sicht ist das ein vernünftiger Kompromiss … Damit können auch die Bürgergesellschaften gut leben.“ Der Entwurf der Regelung über solche sogenannte „privilegierte Bürgerenergiegesellschaften“ soll angeblich noch am Montag an die Fraktionen der Regierungskoalition verschickt werden. Ob es sich damit bereits um den ursprünglich schon für Anfang Januar erwarteten Referenten-Gesetzentwurf zur EEG-Reform 2016 handelt, oder ein noch einmal vorgeschaltetes vageres Eckpunktepapier, blieb in dem Bericht der Zeitung offen.

Der Vorstand des Bürgerenergie-Verbands Bündnis Bürgerenergie, René Mono, ließ sich in dem Bericht mit einem eingeschränkten Lob zitieren. Fielen demnach die Kosten für die Genehmigungen bei den Ausschreibungen erst einmal nicht ins Gewicht, „könnte dies das Risiko tatsächlich minimieren“, sagte Mono. Allerdings tritt der deutsche Genossenschaftsverband DGRV bereits auf die Euphoriebremse: Damit seien Bürgerprojekte noch lange nicht im Vorteil vor größeren finanzkräftigeren Projektierern. Denn bei noch nicht genehmigten Projekten könnten nach dem Zuschlag in der Ausschreibung noch Auflagen der Genehmigungsbehörden anfallen. Dann sei das Windparkgebot der Bürger möglicherweise doch nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen. Allerdings könnten die Bürger in so einem Fall immerhin das Projekt auch aufgeben, ohne schon viel Geld in die Genehmigung investiert zu haben.

(Tilman Weber)