Die Bundesregierung hat erste Überlegungen für ein Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) vorgelegt und skizziert Änderungen im EEG, im Baugesetzbuch und einen Entwurf für ein neues Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Außerdem sollen Änderungen im Bundesnaturschutz- und Bundesimmissionsschutzgesetz kommen, die das Osterpaket ergänzen.
Die Regelungen zielen darauf, dass Gemeinden und Regionen das 2-Prozent-Ziel erreichen. Allerdings erst zum Anfang 2027 und im zweiten Schritt zu 2033. Das hilft den Planer:innen kurzfristig also garnicht. Die Regierung hat die Klimaneutralität 2045 im Blick und vergisst das Heute. Hat Robert Habeck die 10.000 Megawatt[1] aufgegeben, die in laufenden Verfahren feststeckt?
Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind nicht ausreichend
Dabei wäre eine Beschleunigung laufender Verfahren entscheidend und möglich. Ein Beispiel: Anstatt an der langwierigen und oft in Serien von Gutachten endenden Prüfung, ob von neuen Windrädern ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für bestimmte Arten ausgeht, könnten Habecks Juristen das Problem technisch lösen.
Gerade erst hat das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) eine Studie veröffentlicht, wonach etwa die Zahl von getöteten Fledermäusen an Windrädern um bis 90 Prozent sinkt, wenn die Anlagen in den fledermauskritischen Zeiten abgestellt werden. Für die Betreiber ist das meist kein Problem, weil es sich dabei um windarme Sommernächte handelt. Wenn der Wind stark und die Nächte kalt sind, schlafen die Tiere jedoch. Wind und Fledermäuse, das sollte im Jahr 2022 bei Neuanlagen ein längst erledigtes Problem sein. Selbst das an sich sehr windkraftkritische IZW fordert solche Abschaltvorgaben, die bei Neuanlagen in Deutschland längst üblich sind, als Vorbild für ganz Europa[2].
Die Bundesregierung könnte also zu einem radikalen Mittel greifen: Die Abschaltalgorithmen vorschreiben und eine Überprüfung des Tötungsverbot aussetzen. Dann könnten in kürzester Zeit auch Windenergieanlagen gebaut werden, die jetzt in den Verfahren stecken bleiben.
Stattdessen ist aktuell wohl angedacht, durch einheitliche Abstände eine Sicherheit zu schaffen, die „in der Regel“ ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ausschließt. Diese so genannte „Regelvermutung“ muss natürlich keine Einwender:in und kein Gericht hindern, den Einzelfall dann doch durch per Gutachten auf Signifikanz untersuchen zu lassen. Das alte Problem wäre wieder da. Und ein wichtiger Teil der Energiewende auf 2027 verschoben. (nw)
Autor: Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der erneuerbaren Energien befasst.
[1] Sagt mir Wolfram Axthelm
[2] Dort: „Maßnahmen, die hohe Schlagraten/Todeszahlen an Windkraftanlagen verhindern, wie beispielsweise saisonale Abschaltzeiten während der Nacht und bei für Fledermäuse günstiger Witterung, sollten in ganz Europa umgesetzt werden, um einen Rückgang der Bestände wandernder Fledermäuse wie der Rauhautfledermaus zu verhindern.“