Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Appell an künftige Landesregierung

Norden soll Taktgeber der Energiewende bleiben

„In Schleswig-Holstein ist die Windenergie traditionell durch Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen getragen“, sagte Reinhard Christiansen, Landesvorsitzender Bundesverband WindEnergie (BWE). Damit der Norden sein Potenzial auch unter bundeseinheitlichen Ausschreibungen sichern kann, seien jetzt Regelungen erforderlich, die Planbarkeit und Verlässlichkeit sichern. „Noch immer wirkt der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zur Regionalplanung aus dem Januar 2015 nach,“ beklagte Christiansen.

Damals hatte das OVG die Teilfortschreibung zweier Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergienutzung für unwirksam erklärt. Als Konsequenz werden die Bestimmungen aller Regionalpläne 2012 und des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 zum Thema Windenergie nicht mehr angewendet. 2015 wurden dann per Erlass die Verfahren zur sachlichen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und zu Teilaufstellungen neuer Regionalpläne zum Thema Windenergie eingeleitet. Bis 30. Juni dieses Jahres läuft das öffentliche Beteiligungsverfahren. Laut Landesregierung sind in den Planentwürfen 354 Vorranggebiete für die Windenergienutzung vorgesehen. Sie umfassen rund zwei Prozent der Landesfläche. Innerhalb der Gebiete wäre die Windenergienutzung möglich, außerhalb wäre sie ausgeschlossen. Bis zum Abschluss der Planungen werden Windenergieanlagen nur als Ausnahme genehmigt.

Kippen neue Abstandsregeln die Planung?

Sorgen bereitet dem BWE nun, dass im Wahlkampf der siegreichen CDU in Schleswig-Holstein die Neufassung von Abstandsreglungen eine Rolle gespielt hatte. Bei einer Änderung müsste das Planungsverfahren erneut beginnen, sagte Pressesprecher Wolfram Axthelm gegenüber Erneuerbare Energien. Reinhard Christiansen forderte daher einen sicheren Rechtsrahmen für den Ausbau der Windenergie. „Dafür sollte zugunsten einer soliden Überarbeitung vorhandener Planungen auf eine gänzliche Neuaufstellung verzichtet werden.“ Eine Neubeurteilung akzeptierter Bestandsflächen und die unbedingte Beibehaltung des landesplanerischen Ziels, zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu nutzen sei wünschenswert. „Vor allem aber brauchen wir zügige Ausnahmegenehmigungen für die in der ersten Ausschreibungsrunde bezuschlagten 17 Projekte im Umfang von 120 Megawatt.“

Meinhard Geiken, Bezirksleiter IG Metall Küste, hob die industrie- und beschäftigungspolitischen Chancen der Energiewende für Schleswig-Holstein hervor: „Energie- und Industriepolitik gehören für uns zusammen.“ Die künftige Landesregierung müsse weiter um Akzeptanz für die Windenergie werben und deshalb auf Bürgerbeteiligung bei den Windparks setzen. „Gleichzeitig erwarten wir auch künftig ein Eintreten für Beschäftigung und Standorte, wie dies die amtierende Landesregierung immer deutlich gezeigt hat“, so Geiken.

Weg mit dem Ausbaudeckel

Laut Zeitungsmeldungen soll der Koalitionsvertrag der so genannten Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen in der kommenden Woche verabschiedet werden. Dabei sei im Bereich Energie für personelle Kontinuität gesorgt: Robert Habeck, bisheriger Umwelt-, Landwirtschafts- und Energieminister in Kiel, will dieses Amt weiterführen.

BWE, IG Metall Küste und DGB Nord erwarten zudem von der künftigen Landesregierung, dass sie sich schon jetzt auf die Koalitionsverhandlungen im Bund vorbereitet. „Im Herbst wird es darum gehen, der Klimaschutzvereinbarung von Paris und dem deutschen Klimaschutzplan über eine Aufhebung der Ausbaudeckel für Wind an Land und auf See eine überzeugende Glaubwürdigkeit zu verleihen. Parallel gilt es, den Druck für einen schnellen Netzausbau aufrecht zu erhalten und die Vereinheitlichung der Netzentgelte auf der Tagesordnung zu belassen. Gemeinsam mit den anderen Küstenländern kann der Norden dabei bundesweit zum Taktgeber werden“, so Reinhard Christiansen, Meinhard Geiken und Uwe Polkaehn. (Katharina Wolf)