„Bereits in der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land sehen wir einen intensiven Wettbewerb, der weiter zunehmen wird und Entwickler von Windparks vor neue Herausforderungen stellt“, sagte Herbert Muders, Bereichsleiter Projektentwicklung Onshore der Stadtwerke-Kooperation Trianel. Für die nächsten Ausschreibungsrunden sei mit einem „sich deutlich verschärfenden Wettbewerbsdruck für die Entwicklung von Windenergieprojekten“ zu rechnen. So sei „ein weiter sinkendes Vergütungsniveau“ zu erwarten.
Doch der hohe Anteil der Bürgerenergiewindparks von 96 Prozent an den Zuschlägen lasse auch gerade für die Stadtwerke gute Aussichten im weiteren Windenergiegeschäft zu. Stellten die kommunalen Energieversorger ihre Handlungsstrategien auf die neuen Rahmenbedingungen der EEG-Ausschreibungen ein, könnten sie sich wie andere kleinere Marktakteure nun „gut positionieren“, sagte Muders. Kleinere und mittlere Projektentwickler arbeiteten gut mit den Bürgerenergiegesellschaften zusammen. Trianel habe schon aus den Lehren der bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen eine „Beratungsproduktpalette“ entwickelt, mit der sie nun Stadtwerke, kleinere Projektentwickler und Bürgerenergiegesellschafter in den künftigen Ausschreibungen beraten wolle.
Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde vom 1. Mai für Windenergieanlagen an Land waren am Freitag veröffentlicht worden. Die Bundesnetzagentur (BNA) hatte Vergütungszuschläge für 807 Megawatt (MW) vergeben. 65 der 70 Zuschläge hatten Bürgerwindgesellschaften erhalten. Sie haben gemäß dem EEG 2017 ein Vorrecht in den Ausschreibungen. Bürgerwindenergieprojekte bekommen nach einer Auktion unabhängig von ihrem tatsächlich abgegebenen Angebot den höchsten Vergütungspreis für ihre Einspeisung, der in der Auktion noch erfolgreich war. Voraussetzung ist, dass sie gleichwohl in der Ausschreibungsrunde zu den Bietern gehört haben, die am wenigsten Vergütung für die erzeugten Kilowattstunden ihrer geplanten Windparks verlangten. Grundsätzlich sieht das Ausschreibungsverfahren vor, dass die BNA in einem Tender zunächst dem billigsten und danach dem jeweils nächstteureren Gebot so lange Zuschläge erteilt, bis das jeweilige Gesamt-Ausschreibungsvolumen vergeben ist. Als möglicher Effekt hieraus für Bürgerwindgesellschaften gilt, dass sie die Einspeisung eventuell etwas unterhalb der von ihnen erhofften Vergütungshöhe anbieten können. Würden dann andere Gebote leicht höher ausfallen und dennoch einen Zuschlag erhalten, käme dieser auch der Bürgerwindgesellschaft zu Gute. Allerdings wäre eine solche Taktik rein spekulativ – zumal angesichts der engen Bandbreite der Zuschläge: So betrug der niedrigste Zuschlag 5,25 Cent pro Kilowattstunde, der höchste 5,78 Cent. Der nach Erzeugungsvolumen gewichtete mittlere Wert erreichte 5,71 Cent pro kWh.
Ein weiteres Vorrecht für Bürgerwind besteht darin, dass diese noch nicht die abschließende Baugenehmigung vorlegen müssen, um an der Auktion teilnehmen zu dürfen. Sie dürfen diese vielmehr nachreichen. Außerdem müssen sie die Windparks erst viereinhalb Jahre statt wie sonstige Projektierer zweieinhalb Jahre nach der Bekanntgabe des Zuschlags ans Netz angeschlossen haben.
Doch selbst der Höchstwert von 5,78 Cent pro kWh der ersten Ausschreibungsrunde bedeutet, dass der so bezuschlagte Bürgerwindpark auf einem 70-Prozent-Standort rund acht Prozent unterhalb der bisherigen festen EEG-Sätze vergütet werden wird. Zur Erklärung: 70-Prozent-Standorte sind beispielsweise in Süddeutschland die Regel. Die EEG-Auktionsregel sieht zu ihren Gunsten vor, dass die Projektierer und Investoren immer mit Preisen für einen normal guten Standort bieten: einen sogenannten 100-Prozent-Standort. Eine Umrechentabelle des EEG 2017 versieht dann Standorte stufenweise mit immer höheren Vergütungszuschlägen, je weiter der tatsächliche Projektstandort beim Windaufkommens hinter dem 100-Prozent-Standort zurückbleibt. Vergütungsabschläge gibt es, wenn es sich um Über-100-Prozent-Standorte handelt.
(Tilman Weber)