Das schweizerische Bundesamt für Energie plant zum Jahreswechsel die Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom. Demnach soll für die Kilowattstunde Strom aus einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt nicht wie bisher 36 Rappen (29 Eurocent) sondern nur noch 24 Rappen (19 Eurocent) gezahlt werden. Liegt die Leistung der Anlage zwischen 30 und 100 Kilowatt, soll der Betreiber nur noch 16 Rappen (13 Eurocent) pro eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom bekommen. Bisher lag der Tarif für diese Anlagengröße bei 27 Rappen (22 Eurocent). Für Anlagen zwischen 100 Kilowatt und einem Megawatt Leistung zahlt das Bundesamt dann 18 Rappen (14 Eurocent). Die Förderung für Anlage mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt soll auf 15,3 Rappen (12 Eurocent) sinken. Außerdem soll die Einspeisevergütung dann nur noch 15 statt bisher 20 Jahre gezahlt werden.
Wirtschaftlichkeit nicht mehr garantiert
Das BFE begründet die enormen Tarifsenkungen mit dem Preisverfall bei Photovoltaikanlagen. Mit seinen Plänen lehnt sich das BFE an das internationale Marktpreisniveau für Photovoltaiksysteme an. Sollten die Pläne des BFE und der schweizerischen Bundesregierung umgesetzt werden, würde die Einspeisevergütung auf einen Schlag um 33 bis 41 Prozent sinken. Gesetzlich festgelegt ist bisher eine jährliche Degression von acht Prozent. Aus diesem Grund stoßen die Pläne des BFE auch auf vehemente Ablehnung des Branchenverbandes Swissolar. Denn die anvisierte Kürzung der Förderung und vor allem die Reduzierung der Vergütungsdauer bedroht die Wirtschaftlichkeit der Solarstromanlagen in der Schweiz. Denn Swissolar hat ausgerechnet, dass es einer 22 jährigen Förderdauer bedarf, wenn die Einspeisevergütung auf das geplante Niveau reduziert würde. Gezahlt wird die Förderung aber nur 15 Jahre. „Mit kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) hat das nichts mehr zu tun“, kritisiert Swissolar. „Somit wird Artikel 7a Absatz 2 des Energiegesetzes klar missachtet.“ Schließlich regelt das Energiegesetz in diesem Artikel, dass der Bundesrat die Dauer der kostendeckenden Vergütung unter Berücksichtigung der Amortisation festlegen muss.
Alte Anlagen genießen Bestandsschutz
Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Bei bereits angemeldeten Photovoltaikanlagen oder bei Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen bis 31. Dezember dieses Jahres gelten noch die derzeitigen Tarife. Von der Kürzung der Einspeisevergütung sind neben der Photovoltaik auch die Kleinwasserkraft, die Windenergie, die Geothermie und die Biomasse betroffen, wenn auch nicht so heftig wie die Photovoltaik. (Sven Ullrich)