Die in Italien für die erneuerbare Energien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) teilt mit, dass die Fördersumme von sechs Milliarden Euro am 12. Juli 2012 erreicht wurde. Damit gilt das alte Conto Energia IV nur noch bis einschließlich 26. August 2012. Ab dem darauf folgenden Tag werden die Regelungen des am 10. Juli verabschiedeten Conto Energia V mit den geringeren Einspeisetarifen in Kraft treten.
Zähler rattert schneller als gedacht
Nachdem bekannt wurde, dass die neuen Regelungen von den drei zuständigen Ministern in Rom unterzeichnet wurden und bald in Kraft treten, legte der Zähler von angemeldeten Anlagen an Geschwindigkeit zu. Deshalb wurde auch das Limit einige Wochen früher erreicht als erwartet. Jetzt haben die Betreiber der noch im Bau befindlichen Anlagen bis zum 26. August Zeit, sie ans Netz zu bringen, um noch in den Genuss des Conto Energia IV zu kommen. Danach sinkt nicht nur die Einspeisevergütung, sondern auch die Zusatzvergütung für den Stromverkauf fällt weg und für kleine Dachanlagen mit einer Leistung ab zwölf Kilowatt wird die Registerpflicht eingeführt.
Prämien für Asbestsanierung und europäische Komponenten
Für Freiflächenanlagen mit Ausnahme von Solarstromgeneratoren auf Konversionsflächen gibt es keine Vergütung mehr. Auch die Prioritätskriterien für die Vergabe der Listenplätze im Register werden erheblich geändert. Bevorzugt sind Dachanlagen, die bei einer Asbestsanierung des Daches gleich mit installiert werden. Für diese Anlagen gibt es zusätzlich zur Einspeisevergütung einen Extrabonus von zunächst drei Cent pro Kilowattstunde bei einer Anlagenleistung bis 20 Kilowatt und zwei Cent pro Kilowattstunde bei größeren Anlagen. Erst danach bekommen Dachanlagen ohne Asbestsanierung einen Platz in der Liste. Erhalten bleibt die local-content-Regelung, nach der es einen Bonus von zunächst zwei Cent pro Kilowattstunde gibt, wenn die Anlage mit Komponenten aus europäischer Produktion gebaut wurde. Diese Prämie reduziert sich am 1. Januar 2014 auf ein Cent pro Kilowattstunde und am 1. Januar 2015 auf nur noch 0,5 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich zur regulären Einspeisevergütung.
Dachanlagen bekommen mehr
Mit einer höheren Einspeisevergütung werden auch gebäudeintegrierte Anlagen mit innovativen Merkmalen bedacht. Immerhin gibt es dafür acht Cent mehr für jede eingespeiste Kilowattstunde. Über eine etwa fünf Cent pro Kilowattstunde höhere Einspeisevergütung können sich Betreiber von Anlagen mit Konzentratortechnologie freuen. Hier gibt es für Solarstromgeneratoren mit einer Leistung bis 200 Kilowatt 25,9 Cent pro Kilowattstunde. Bei Anlagen mit einer Gesamtleistung bis zu einem Megawatt liegt der Tarif bei 23,8 Cent pro Kilowattstunde. Hat die Anlage mehr als ein Megawatt Leistung, bekommt der Betreiber 20,5 Cent für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde. Bei den regulären Tarifen wird zwischen Dachanlagen und anderen Anlagen unterschieden. So bekommt der Betreiber einer Dachanlage mit einer Leistung bis drei Kilowatt 20,8 Cent pro Kilowattstunde. Hat die Anlage eine Leistung von bis zu 20 Kilowatt, beträgt die Einspeisevergütung 19,6 Cent pro Kilowattstunde. Strom aus Dachanlagen mit einer Leistung bis zu 200 Kilowatt vergütet die GSE mit 17,5 Cent pro Kilowattstunde. Beträgt die Gesamtleistung der Anlage bis zu ein Megawatt, erhält der Betreiber von der GSE noch 14,2 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde. Bei Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu fünf Megawatt liegt der Einspeisetarif zunächst bei 12,6 Cent pro Kilowattstunde. Für Solarstrom aus noch größeren Photovoltaikanlagen zahlt die GSE 11,9 Cent pro Kilowattstunde. Für Freiflächenanlagen gelten die gleichen Leistungsklassen, jedoch liegt die Einspeisevergütung bei einer Gesamtleistung der Anlage bis zu einem Megawatt um 0,7 Cent pro Kilowattstunde niedriger als die für Dachanlagen. Hat die Freiflächenanlage eine Gesamtleistung von mehr als einem Megawatt, liegt die Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde niedriger als die einer vergleichbaren Dachanlage. Die Reduzierung der Einspeisevergütung erfolgt halbjährlich.
Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien stehen fest
„Das Conto Energia gilt nur für Solaranlagen“, erklärt Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects in München und Fachmann für den italienischen Markt. „Aber schon am 6. Juli hat die Regierung per Dekret auch die Förderung für die anderen Technologien der erneuerbaren Energien erlassen.“ Damit stehen für die nächsten Jahre die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien in Italien fest. Für Strom aus einer Onshorewindkraftanlage mit einer Leistung bis 20 Kilowatt zahlt die GSE 29,1 Cent pro Kilowattstunde. Strom aus Anlagen zwischen 20 und 200 Kilowatt wird mit 26.8 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung bis einem Megawatt bekommen 14,9 Cent für jede eingespeisete Kilowattstunde vergütet. Hat die Anlage eine Leistung bis fünf Megawatt, bekommt der Betreiber 13,5 Cent pro Kilowattstunde und wenn die Windkraftanlage eine Leistung von mehr als fünf Megawatt hat, beträgt die Einspeisevergütung noch 12,7 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütung wird für 20 Jahre gezahlt, im Gegensatz zu Offshoreanlagen, für die die Einspeisevergütung für 25 Jahre gezahlt wird. Allerdings ist diese niedriger als für Windanlagen an Land. Für ein System mit einer Leistung bis zu fünf Megawatt zahlt die GSE 17,6 Cent pro Kilowattstunde. Ist die Anlage größer als fünf Megawatt beträgt die Einspeisevergütung noch 16,5 Cent pro Kilowattstunde. (Sven Ullrich)