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Photovoltaikförderung in Deutschland

EEG-Novelle in Kraft getreten

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind die EEG-Novelle und damit auch die neuen Regelungen bei der Förderung von Photovoltaikstrom rückwirkend zum 1. April dieses Jahres in Kraft getreten. Das Gesetz sieht massive Kürzungen bei der Einspeisevergütung von Solarstrom vor. Außerdem ändert das Gesetz den bisherigen Zubaukorridor und führt einen Deckel von 52 Gigawatt insgesamt installierter Photovoltaikleistung ein, bis zu dem Solarstrom überhaupt gefördert wird.

Verunsicherung bleibt

Fast zwei Monate hat sich Bundespräsident Joachim Gauck Zeit gelassen, das Gesetz zu unterschreiben. Schließlich setzte er erst am 18. August seine Unterschrift unter den am 27. Juni dieses Jahres im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat erzielten Kompromiss. Auch wenn mit der Verabschiedung und dem jetzigen Inkrafttreten des Gesetzes eine monatelange Hängepartie für die Photovoltaikbranche scheinbar zu Ende geht, bleibt die Kritik und vor allem die Verunsicherung in der Solarindustrie. „Es ist völlig richtig, dass die Einspeisevergütung an die Marktentwicklung angepasst und gesenkt wird“, sagt Anton Berger von der Nürnberger Unternehmensberatung Rödl und Partner. „Aber das Vorgehen der Bundesregierung hat viel Vertrauen zerstört. Wir benötigen für alle Energieträger verlässliche Rahmenbedingungen. Ohne die Förderung der Photovoltaik in Deutschland ist die Energiewende nicht zu schaffen.“

Für die Branche ist der „faule Kompromiss im Vermittlungsausschuss“, wie Eurosolar die Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat nannte, ein mittleres Desaster. Denn schon während der Diskussion über die Änderung der Förderbedingungen für Solarstrom im weltweit größten Photovoltaikmarkt mussten viele Hersteller von Solarzellen und Modulen Insolvenz anmelden. Die Produzenten nennen neben der Konkurrenz aus Fernost vor allem die Debatte um die Solarstromförderung als Grund für ihre prekäre finanzielle Lage. Schließlich führte das zu einer erheblichen Verunsicherung der Verbraucher, die zunächst erst einmal die Finger von den Photovoltaikanlagen ließen und abwarteten, welche Rahmenbedingungen die Politik in Zukunft vorgeben wird.

Auf neue Regelungen einstellen

Auch jetzt sind noch nicht alle Zweifel ausgeräumt. Denn wegen des rückwirkenden Inkrafttretens „ist damit zu rechnen, dass es zahlreiche Klagen gegen die EEG-Novelle geben wird“, erklärt Franziska Macht, Energierechtsexpertin bei Rödl und Partner. „Am Ende wird wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob das Gesetz rechtmäßig zustande gekommen und die Rückwirkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.“ Trotzdem rät sie der Branche, sich auf die neue Rechtslage und die beschlossenen Fördersätze einzustellen. „Denn kein Investor kann es sich leisten, auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten“, ergänzt Anton Berger. „Wir sehen auch bei geringerer Förderung noch Chancen für erfolgreiche Solarinvestitionen in Deutschland.“ (Sven Ullrich)