Einigen Betreibern von Photovoltaikanlagen in Italien wurde die bisherige Einspeisevergütung rückwirkend gekürzt oder ganz gestrichen. Daraufhin hat die für die Vergütung der Einspeisung von Solarstrom in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) die Summe, die der Staat für die Einspeisevergütung von Solarstrom jährlich ausgibt, auf 6,55 Milliarden Euro herabgesetzt. Insgesamt hat Rom die Förderung von Photovoltaikanlagen in Italien auf 6,7 Milliarden Euro pro Jahr begrenzt. 30 Tage nach Erreichen dieser Summe läuft die Photovoltaikförderung aus. Damit stehen für die nächsten Register im Rahmen des Conto Energia V noch etwa 144 Millionen Euro zur Verfügung. Das zweite Register mit einem geplanten Umfang von 120 Millionen Euro wird am 19. März 2013 geöffnet.
Sorgfältige Risikoprüfung vor Investition unerlässlich
„Die Korrektur ist das Ergebnis stichprobenartiger Überprüfungen der von Antragstellern gemachten Angaben sowie von Anlagen vor Ort“, erklärt Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects in München und Kenner der Branche in Italien. „Konsequenz dieser Überprüfungen waren unter anderem der nachträgliche Ausschluss aus den Listen des Conto Energia V aufgrund falscher Angaben oder nicht erfüllter Voraussetzungen und die nachträgliche Aberkennung oder Kürzung der Einspeisevergütung bei Anlagen aus dem Conto Energia II, III und IV.“ Für Kaufinteressenten und Eigentümer von Solarstromanlagen in Italien vergrößert sich damit das Risiko, dass die Investitionsrechnung nicht aufgeht. Schließlich hat der aktuelle Fall gezeigt, dass „selbst wenn fertige Anlagen bereits über Zusagen für die Einspeisevergütung verfügen, diese unter bestimmten Umständen auch im Nachhinein noch annulliert werden können“, sagt Andreas Lutz. „Deshalb ist beim Kauf fertiger Anlagen ist eine sorgfältige Due Diligence unverzichtbar, um sich vor Überraschungen durch künftige Kontrollen der GSE absichern, auch wenn es sich bei den Anlagen, bei denen gemauschelt wurde, sicherlich um Einzelfälle handelt.“ Andreas Lutz weißt außerdem noch darauf hin, dass sich Investoren vergewissern sollten, dass in die Anlage Module verbaut werden, deren Hersteller auch das Recycling nachweisen können. „Denn bei Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 1. Juli 2012 muss das Recycling nach Ablauf der Lebensdauer sichergestellt sein“, betont der Kenner der italienischen Photovoltaikbranche. Sonst bekommt der Betreiber keine Einspeisevergütung. Deshalb müssen bis zum 15. Februar dieses Jahres die Hersteller bei der GSE eine entsprechende Dokumentationen einreichen. Danach veröffentlicht die GSE bis zum 28. Februar eine erste Liste der zugelassenen Recycler. „Die Modulhersteller, Importeure, Installateure und Distributoren, deren Module zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 31. März 2013 verbaut wurden, müssen dann bis zum 31. März 2013 dem GSE den Beitritt zu einem der zugelassenen Konsortien melden“, erklärt Andreas Lutz. „Betreibern von Anlagen raten wir, dies zu prüfen, um keinen Verlust der Einspeisevergütung zu riskieren.“
Verlängerte Fristen für Anlagen auf öffentlichen Gebäuden
Gleichzeitig weist die GSE nochmals auf die verlängerten Fristen hin, die für Solarstromgeneratoren auf öffentlichen Gebäuden und Flächen gelten. Danach bekommen solche Anlagen noch die höhere Einspeisevergütung nach dem Conto Energia IV, wenn sie bis zum 31. März in Betrieb gehen. Es muss aber bereits eine Genehmigung vorliegen. Unter bestimmten Umständen können diese Fristen noch verlängert werden. Die Anlagen sind dabei nicht registerpflichtig, werden aber an die Gesamtfördersumme von 6,7 Milliarden Euro angerechnet. „Und diese Grenze dürfte in den kommenden drei bis vier Monaten erreicht sein“, sagt Andreas Lutz. (Sven Ullrich)