Herr Gauglitz, weil von UKA betreute Bürgerwindparks in der zweiten Ausschreibungsrunde mehr als jeden zweiten Zuschlag ernteten, warfen Ihnen viele in der Branche unlauteren Wettbewerb vor. Was sagen Sie dazu?
Gernot Gauglitz: Das sehen wir nicht so, da alle unserer Wettbewerber die gleichen Voraussetzungen, wie wir, in Runde 2 hatten. Die richtigen Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Runde 1 zu ziehen, war und ist aus unserer Sicht vernünftig und dies sehen auch viele Marktteilnehmer so. Aber, wie war der Ablauf? In Runde eins hat UKA mit Genehmigungen von mehr als 100 MW teilgenommen: mit Gebotspreisen, die wir aufgrund der auf dem Markt vorhandenen Genehmigungen so kalkuliert hatten, dass wir für unsere Preisangebote einen Zuschlag hätten bekommen müssen. Als die Ergebnisse da waren, mussten wir jedoch feststellen, dass offensichtlich Bürgerenergiegesellschaften (BEG) einen so starken Wettbewerbsvorteil haben, dass Sie mit einer „normalen“ Projektgenehmigung dagegen im Regelfall ohne Chance sind.
Sie konnten für UKA-Windparkprojekte in Runde eins keinen Zuschlag erzielen.
Gernot Gauglitz: Genau. Daraufhin habe ich mit meinem Partner analysiert, wie soll es weiter gehen? UKA hatte in der Vergangenheit nicht für Bürgerenergiegesellschaften als Planer und Generalunternehmer zur Verfügung gestanden. Das war nicht unser Geschäftsmodell. Aber, unsere Analyse ergab: wenn wir das zukünftig nicht tun, werden wir erstmals 2018 wieder eine Chance auf einen Zuschlag haben.
Gleiche Chancen gibt es nur, wenn das Privileg für Bürgerwindparks ausgesetzt sein wird, was ab Runde 4 und 5 der Fall sein wird: Diese müssen zur Teilnahme an den Ausschreibungen noch keine Baugenehmigung vorlegen und erst vier Jahre nach dem Zuschlag am Netz sein ...
Gernot Gauglitz: Das Moratorium war damals, Ende Mai, schon im Gespräch. Wir hatten analysiert, dass der Vorteil der Bürgerenergiegesellschaften vor allem in der für sie eingeräumten längeren Zeitdauer begründet ist. Die BEG können mit Windenergieanlagen ins Rennen gehen, deren Spezifikation jetzt gerade erst veröffentlicht wurden. Es war mir damals schon bekannt, dass zum Beispiel General Electric eine neue WEA mit 158 Meter Rotordurchmesser mit 4,8 MW anbieten würde. Wir wussten auch, dass Vestas eine neue WEA der 4 MW-Klasse mit einem Rotor von 150 Meter herausbringen wird und dass Siemens und Nordex etwas Neues planen. Somit war klar, Gesellschaften, die aufgrund der längeren Frist mit diesen Modellen antreten können, haben damit einen derart großen Wettbewerbsvorteil, dass das für gewöhnliche Windparkprojekte mit einer Genehmigung in den Auktionen im Normalfall nicht zu kompensieren ist.
In Runde 4 wird dann allerdings auch ein großer Überhang an bisher nicht realisierten aber genehmigten Projekten bestehen. Und das Volumen beträgt nur 750 MW. Und wenn wir dann überhaupt Zuschläge bekommen würden, würde dies dann nur wenige MW betreffen. Und es wird zu schlechten Preisen sein. Danach war die Entscheidung zur Änderung unseres Geschäftsmodells gefallen.
Die große UKA-Offensive mit Bürgerwindparks war daraus schon die logische Folge?
Gernot Gauglitz: Grundsätzlich ja, aber hinzu kam, dass nun auch Grundstückseigentümer, mit denen wir Verträge abgeschlossen hatten, bei uns anriefen und fragten: „Was ist los? Ihr kriegt keine Zuschläge, wie soll es weitergehen? Haben wir uns den richtigen Partner gesucht?“ Daraufhin haben wir uns entschieden, dass wir vorgehen werden, wie es andere Akteure in der ersten Runde vorgemacht hatten. Danach sind wir aktiv auf die Grundstückseigentümer und Partner in unseren Projekten zugegangen. Wir haben unsere Bereitschaft erklärt, dass wir mit ihnen gemeinsam die jeweiligen Projekte umzusetzen bereit wären. Wir haben sie auf die Regularien hingewiesen, die der Gesetzgeber vorgegeben hat: Wer wo wohnen muss. Dass man als Bürgerprojekt-Anteilseigner zum Beispiel nicht in einer anderen Landkreis umziehen darf, und so weiter. Und dann haben wir nach der Bereitschaft gefragt, mit uns als Planer und Generalunternehmer die Projekte umzusetzen.
Wie die Bürgerwindgesellschaften entstanden
Mit jeweils einem UKA-Mitarbeiter in jeder Bürgerwindgesellschaft?
Gernot Gauglitz: Richtig ist: Die Kommanditgesellschaft zum Bau der Bürgerwindparks musste auch für jedes Projekt förmlich gegründet werden. Da musste dann jeweils jemand auch die Aktivität für die Organisation und Gründung der Projektgesellschaft entfalten. Da der Zeitrahmen kurz war, haben wir uns logischerweise auch für die Gründungsarbeit bereit erklärt. Also ist der Gründungskommanditist mit UKA verbunden. Aber, im Gegensatz zu anderen Marktakteuren sind keine weiteren Mitarbeiter an den BEGs beteiligt, das heißt der Rest der Kommanditisten sind zum überwiegenden Teil wirklich die Bürger vor Ort.
Sie wollen bei Bürgerwindparkgründungen besonders stringent vorgegangen sein?
Gernot Gauglitz: Das will ich so nicht sagen. Wir haben einfach immer den Projektleiter gefragt, der das Projekt bei uns im Hause betreute: „Bist Du bereit, Dich für Dein Projekt als Kommanditist zur Verfügung zu stellen, das Projekt mit zu initiieren und selbst ins Risiko zu gehen? Und das Ergebnis war überwältigend, das heißt wir haben keine Absage erhalten. Vielmehr haben sich sogar noch zusätzlich weitere Mitarbeiter dazu bereit erklärt.
Der jeweilige UKA-Mitarbeiter wird ja wohl kein eigenes Geld investiert haben!?
Gernot Gauglitz: Der hat eigenes Geld investiert, allerdings nur in geringem Umfang. Aber UKA hat selbst bei keiner einzigen Bürgerenergiegesellschaft eine eigene Beteiligung.
Sonst wäre es ja auch keine Bürgergesellschaft mehr.
Gernot Gauglitz: Wenn man das gewollt hätte, hätte man auch Gesellschaften gründen können, von denen sich jede Gesellschaft an einem Bürgerwindpark einzeln beteiligt hätte. Ähnlich wie im Steuerrecht gäbe es hier immer Möglichkeiten, wenn man etwas möchte, es auch umzusetzen.
Sie vermuten, andere Marktteilnehmer seien in der zweiten Runde ähnlich vorgegangen mit bloß weniger Erfolg als UKA?
Gernot Gauglitz: Ich verweise auf die Zahlen der Bundesnetzagentur– der BNetzA: Für Runde zwei lagen Gebote für Bürgerwindparks von 2.461 MW vor. 84 Prozent der Gebote kamen so für Bürgerenergiegesellschaften ...
… und so viele konnten Ihrer Meinung nach nicht ohne Hilfe vieler weiterer Projektierer zustande gekommen sein?
Gernot Gauglitz: Ich sage mal, dass es so ist. Und in Runde drei wird es ähnlich sein.
Wie viel Transparenz erlaubt dieses Geschäftsklima? Werden Sie die Bürgergesellschaften im Namen wie bisher als UKA zugehörig kennzeichnen?
Gernot Gauglitz: Mit Sicherheit werden wir nicht intransparent handeln …
Warum dann erscheinen Bürgerenergiegesellschaften generell erst ganz kurz vor Schluss der Ausschreibungsfrist im Handelsregister, worauf etwa die Branchenberatungsfirma Enervis verweist?
Gernot Gauglitz: Man kann einfach nicht sagen, welche Bürgerenergiegesellschaft es schaffen wird, die Formalien des EEG rechtzeitig zu erfüllen. Schließlich müssen Sie die Bürger vor Ort davon zu überzeugen, dass die Bürgerenergiegesellschaft für sie jetzt der richtige Weg ist. Dann müssen Sie Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer für die Umsetzung einer Bürgerenergiegesellschaft haben. Sie müssen nachweisen, dass die entscheidende Menge von Anteilseignern im Landkreis wohnen, sie brauchen eine Meldebescheinigung für diese. Angesichts dieses Aufwands lässt sich nie vorhersagen, welche Gesellschaften innerhalb der Ausschreibungsfrist an den Start gehen werden. Sicher ist jedoch, dass wir in der dritten Bieterrunde nicht noch einmal im selben Umfang zum Zuge kommen werden wie in Runde zwei, weil wir so viele Projekte nicht mehr haben.
Bürgerwind - doch strategisch ein Gewinn für UKA, oder nicht!?
Sie hoffen, nochmals mittels Bürgerwindparkregel zum Erfolg zu kommen – sind aber gleichzeitig gegen die Bürgerwindkraftegel. Wie ist das zu verstehen?
Gernot Gauglitz: Ich bin für einen funktionierenden Markt und dafür muss Chancengleichheit gegeben sein. Aber solange die nicht besteht, wird UKA sich auf die Wettbewerbssituation einstellen
Aber die Bürgerwindregel ist doch für Sie strategisch ein Gewinn?
Gernot Gauglitz: Ich bin der Meinung, dass UKA sich in einem normalen Marktumfeld in den Ausschreibungen mit fast allen Projekten durchgesetzt hätte. Mitte 2016 war bereits klar, dass das jährliche Ausbauvolumen erheblich gekürzt werden wird, es also erstmals starken Wettbewerb geben wird. Dass es drei Komponenten geben wird: Die erste ist, dass Standorte unter 70 Prozent des Referenzertrages einen großen Nachteil haben werden. Zum Zweiten: Je höher die Türme sein werden, desto größer wird der Vorteil sein. Die dritte Komponente: Je größer der Rotor und je größer der Generator der WEA ist, desto wettbewerbsfähiger wird das Projekt in der Ausschreibung sein. Wir haben deshalb 2016 unsere laufenden Genehmigungsverfahren zum Beispiel für die V112 auf V136 oder auf neue Turmhöhen umgeplant. Und wir haben auch für Standorte mit unter 70 Prozent des Referenzertragswertes zum größeren Teil die Projektentwicklung eingestellt. Aktuell kann man jedoch im Anlagenregister der BNetzA erkennen, dass sich viele Marktteilnehmer nach wie vor für die vorangegangene Anlagengeneration Genehmigungen haben geben lassen und damit nun ein Preisproblem haben. Und deswegen bin ich nun auch nicht besonders glücklich über unsere Erfolge mit den Bürgerwindparks. Denn ich bin ja der Meinung, dass UKA sich genauso gut im Wettbewerb bei Chancengleichheit durchgesetzt hätte und wir aufgrund der dann höheren Zuschlagspreise sogar mehr verdient hätten, als es jetzt der Fall sein wird.
Stattdessen müssen Sie eine Anlagengröße überspringen und mit den künftigen 150-Meter-Rotoren kalkulieren. Aber finanziell kommen Sie doch ähnlich gut raus?
Gernot Gauglitz: Ich erwarte von der Aussetzung oder Abschaffung der Bürgerwindregel, dass wir dann in unserer Rolle als Unternehmer wieder etwas höhere Margen erzielen können, als wir als Dienstleister und Generalunternehmer dazu in der Lage sind. Aber das kann man nicht prognostizieren. Denn zu viele Marktteilnehmer, die sich bisher nicht für das Bürgerenergiekonzept geöffnet haben, kommen dann mit ihren zurückgestellten Projekten. Das verschlechtert nochmals das Verhältnis von Angebot und Nachfrage durch die im Volumen begrenzten Ausschreibungen.
Echte Bürgerwindparks auch mit brandenburgischer Grundeigentümerin
Warum zieht eigentlich Ihr Argument zur Definition von Bürgerwindparks in der Öffentlichkeit nicht: Was solle schlechter daran sein, so sagen Sie, wenn bei Ihren Bürgerwindparks eine brandenburgische Hausfrau mit wenig Kapital aber einem kleinen Grundstück profitiert, statt der bisher dominierende Typ Kapital-starker Landwirt in Schleswig-Holstein?
Gernot Gauglitz: Meines Erachtens geht es in der Sache überhaupt nicht um echte oder unechte Bürgerwindparks, sondern es geht um enttäuschte Erwartungen und viele Markteilnehmer ärgern sich darüber, dass der Preis so stark gesunken ist, dass ihre genehmigten Projekte nicht mehr umsetzbar sind.
Ich sage ja bereits, dass 2016 viele Marktteilnehmer nicht rechtzeitig ihre Windparks auf neuere Turbinen mit größeren Rotoren für die Ausschreibungen umgeplant haben. Und die stellten zuletzt fest, dass es mit Vergütungen von unter fünf Cent pro Kilowattstunde mit den bisherigen Windenergieanlagen nicht mehr funktioniert. Diese könnten sagen, dass sie den Markt falsch eingeschätzt haben und sich auf die neue Marktsituation einstellen oder aber eine zweite menschliche Reaktionsmöglichkeit wählen und diese ist, über die derzeitigen Umstände zu schimpfen und dafür Dritte, wie UKA und den Gesetzgeber, verantwortlich machen. Deshalb zählen Sachargumente derzeit leider nicht besonders viel.
Bliebe noch die Kritik des Energie-Genossenschaftsverbandes BBEn. Der sagt, dass echte Bürgerwindparks demokratisch organisiert sein müssten. Das fehlt den Ihren?
Gernot Gauglitz: Eine klassische Fehleinschätzung! Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben gemacht. Wir sind bei den BEG deshalb nur Dienstleister und eben nicht Eigentümer. Somit können wir nicht durchregieren, weil wir eben nicht die Mehrheit in diesen Gesellschaften haben. Außerdem müssen wir immer der Ortsgemeinde eine Zehn-Prozentige finanzielle Beteiligung anbieten. Hinzu kommt, alles wird noch zusätzlich durch die Bundesnetzagentur geprüft. Wenn Sie also irgendwas fingieren wollten, würde es nicht funktionieren.
Prüft sie wirklich so stark? Manche sagen, sie habe gar nicht die Kapazität dazu.
Gernot Gauglitz: Das ist natürlich Unfug. Selbstverständlich hat die BNetzA bereits Unterlagen angefordert und zwar umfangreich. Und sie prüft im Detail.
Welche Anlagentechnik lohnt sich?
Sie haben ihre Bürgerwind-Gebote auf die Anlagengeneration mit 4,2 MW und 140 bis 150 Meter Rotordurchmesser kalkuliert. Wo in der Wertschöpfungskette sind Sie aber mit den Kosten merklich runtergegangen?
Gernot Gauglitz: Ich werde meinen Wettbewerbern nicht unsere Kalkulation offenlegen. Ich kann nur sagen, dass wir im Vorfeld mit verschiedenen Herstellern Gespräche geführt und uns Angebote für die neue Generation von Anlagen geben lassen haben. Unsere Gebotspreise sind also keine Mondpreise, sondern auf Grundlage von Angebotspreisen der Hersteller entstanden – abhängig vom Volumen. Jedes Unternehmen hat aber auch Gemeinkosten. Diese sind dann letztlich der entscheidende Punkt: Welche Gemeinkosten pro MW setzt das Unternehmen für sein Projekt an? Wir haben ja auch Zuschläge für Anlagen mit BImschG-Berechtigung bekommen bei einem Vergütungspreis von unter 4,29 Cent pro Kilowattstunde, und das waren Anlagen der jetzigen Generation, die eben besonders kostengünstig umzusetzen sind, weil wir einen sehr günstigen Netzanschlusspunkt hatten.
Der Preisdruck wird anhalten. Ist bei 150 Meter Rotordurchmesser und 4,2 MW oder mehr Leistung eine noch größere Preissenkung wirtschaftlich?
Gernot Gauglitz: Ich erwarte, dass der Wettbewerb unter den Herstellern sich noch verschärfen wird, und dass wir innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Generation mit Rotoren von über 160 Meter sehen werden. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass der deutsche Marktführer Enercon den Markt nicht kampflos aufgeben wird und deshalb für den deutschen Markt sehr kurzfristig eine passende Turbine entwickeln wird. Dass sie mit ihrer jetzigen neuen Anlage mit 138er-Rotor in diesen Ausschreibungen nicht lange wettbewerbsfähig sind, weiß Enercon. Ich bin deswegen überzeugt, dass Enercon als innovatives deutsches Unternehmen wahrscheinlich bereits im nächsten Jahr die Entwicklung der 160x-Maschine verkünden wird. Und dann werden die anderen Hersteller wieder nachziehen.
Realisierungswahrscheinlichkeit: ist hoch!
Wenn also Bürgerwindparks nur Zuschläge erhalten, weil sie auf größere Anlagen warten können: Wann werden Sie dann das Gros Ihrer Bürgerwindparks ans Netz bringen?
Gernot Gauglitz: Entscheidend ist, wann die Maschinen mit 150 Meter Rotordurchmesser kommen: Die ersten und davon nur wenige, werden Ende 2019 da sein. Die Serienreife wird ab 1. /2 Quartal 2020 folgen. Die richtigen Stückzahlen werden 2020 oder 2021 kommen – bei allen Herstellern. Wir gehen also davon aus, dass bei uns die ersten Anlagen 2019 kommen und das große Volumen 2020 und 2021 folgt.
Wird Ihre Realisierungsquote mehr als 50 Prozent erreichen?
Gernot Gauglitz: Wir gehen davon aus, dass wir 100 Prozent verwirklichen.
Wie viele sind schon im Genehmigungsverfahren?
Gernot Gauglitz: Ich kann nicht genau sagen, ob es 60 oder 50 Prozent sind. Meine Kollegen sind dabei, die Genehmigungsverfahren von V136 und Co auf die neuen Anlagengenerationen umzustellen. Nochmals: Die Folge des ganzen EEG-Ausschreibungsverfahrens mit den BEG ist doch, dass UKA alle laufenden Genehmigungsverfahren umstellen muss. Das kostet Zeit, Personal und viel Geld. Und UKA hat, wie viele andere Unternehmen in der Branche auch, in 2018 so gut wie keinen Umsatz und die Gemeinkosten laufen weiter. Das ist kein tolles Geschäftsmodell. Nur ist es allemal besser, mit den BEG eine Perspektive für UKA zu haben, das heißt ab 2019 oder 2020 wieder Windparks zu bauen, als gegebenenfalls überhaupt keine Perspektive zu haben.
Könnte nicht letztlich all das vergebliche Sysiphosarbeit sein? Dann, wenn große Projektierer am Ende das Geschäft zu Null-Cent-Preisen an sich reißen. Den billigen Strom würden sie dann ihren Konzernschwestern, den Energieversorgern, zuliefern, wie es der Präsident des Bundesverbands Windenergie, Hermann Albers, vermutet?
Gernot Gauglitz: Selbstverständlich ist diese Gefahr da. Aber auch deswegen haben wir wie andere auch immer gefordert, dass Zuschläge nur mit der BImschG-Genehmigung möglich sein sollten. Denn wenn wir klassischen Projektierer in der Fläche stark sind und in der Flächenakquise erfolgreich, dann können die Energieunternehmen bieten, was sie wollen. Wenn vor allem wir als Planungsunternehmen diese Genehmigungen haben, gibt es vor allem für uns die Beteiligungsmöglichkeit. Wichtig bleibt hier also die Frage der Ausgestaltung: Bleibt es beim Einspeisevorrang für die Erneuerbaren und dabei, nur mit BImschG-Genehmigung arbeiten zu dürfen?
Ich will aber noch erläutern, weshalb wir 100 Prozent verwirklichen werden: Zu einem größeren Teil haben wir die Flächen unserer Bürgerwindparks in Eignungsgebieten, wo die Chance für eine Genehmigung größer als im Durchschnitt ist. Wir haben aber immer auch angeschaut, ob UKA dort noch ein Ersatzprojekt im Landkreis hat. Wenn die Genehmigung am geplanten Standort scheitern sollte, klappt es eben womöglich mit unserem Ersatzprojekt. Plan A ist unser Bürgerwindpark-Projekt, Plan B das Ersatzprojekt, das wir im Ernstfall dem Bürgerwindpark zur Verfügung stellen können. Sollte auch das scheitern, ließe sich noch im selben Landkreis fast immer eine ganz neue Fläche akquirieren. Der gesetzliche Zeitraum zur Verwirklichung des Projekts wäre groß genug, um diese Variante C noch zu verwirklichen. Wir haben uns daher immer auch angeschaut, ob es im jeweiligen Landkreis nicht vergebene Potenzialflächen gibt. Und Variante D: Es gibt schon immer Wettbewerber, welche ihre Projekte nicht selbst umsetzen wollen, sondern das genehmigte Projekt veräußern. Diese Gruppe wird es auch zukünftig geben, so dass wir davon ausgehen, dass auch dieser Weg eine Möglichkeit ist, welche die BEG nutzen könnten. Das haben zum Beispiel einige Energieversorger im Solarbereich so gemacht. Gingen A, B und C schief, könnte die BEG somit immer noch eine Genehmigung käuflich erwerben. Der Vorwurf, dass nur 30 bis 40 Prozent der Projekte verwirklicht werden könnte, ist ungerechtfertigt. Ich gehe fest davon aus, dass das hier ähnlich ausgehen wird wie zuletzt im Solarbereich.
(Das Gespräch führte Tilman Weber)
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