Auf sechs wichtige Forderungen fokussiert sich das Bündnis Bürgerenergie BBEn bei einem frisch ausgearbeiteten Wahlkampf-Programm und einer dazu gehörigen Online-Kampagne. Kurz und knapp lauten die Forderungen:
-Planungssicherheit für kleine und mittlere Akteure im neuen Strommarktdesign
- Abschaffung der Sperrfrist bei den Ausnahmen von den Ausschreibungen
-Umsetzung von Energy Sharing, Mieterstrom und Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung
- Aufnahme eines Bürgerenergieziels in den Koalitionsvertrag
- bundesweites Bürgschaftsprogramm für Wärmeprojekte
-Ausweitung des Förderprogramms Bürgerenergiegesellschaften mit Mitteln des Klimasozialplans
BBEn wolle auch im Wahlkampf gemeinsam mit seinen Mitgliedern dafür sorgen, dass die Stimme der Bürgerenergie gehört wird und habe deshalb die wichtigsten politischen Forderungen der Bürgerenergie, die die nächste Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode unbedingt anpacken müsse, in einem Bürgerenergie-Wahlprogramm gebündelt, erklärt Martin Bialluch, Vorstandssprecher des Bündnisses Bürgerenergie.
BBEn stellt daher ein umfangreiches Kommunikationspaket online, das jede:r nutzen kann, um sich für Bürgerenergie stark zu machen. Das Paket enthält Reels und Share-Pics zum Download – mit kurzen, verständlichen Botschaften.
Ein Finanzierungsrahmen für erneuerbare Energien und die Beteiligung der Bürgerenergie an der Wärmewende gehören dabei zu den wichtigsten Zielen des Bündnis Bürgerenergie in der anstehenden Wahlperiode. Entsprechend lautet die eine wichtige Forderung des Wahlprogramms „Mehr Bürgerenergie im Strommarkt der Zukunft”. Hintergrund ist, dass die künftige Bundesregierung die Weichen für eine EU-konforme Ausgestaltung des Finanzierungsrahmens für erneuerbare Energien ab 2027 stellen muss. „Bürgerenergie braucht verlässliche Finanzierungsbedingungen. Die kommende Bundesregierung muss sich daher klar zum EEG als fundamentalem und auch mittelfristig wichtigem Absicherungsinstrument bekennen“, fordert Tim Loppe, Pressesprecher und Leiter Medien und Politik der Naturstrom AG.
Vor einer plötzlichen und radikalen Abkehr von bestehenden Förderinstrumenten wie dem EEG warnt Martin Bialluch, Vorstandssprecher des Bündnisses Bürgerenergie. Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Akteure könnten zudem nach seiner Auffassung die Bürgerenergie schützen.
Schon jetzt gibt es laut Bialluch Hürden bei der Vergütung: die zurzeit in einer „kleinen EnWG-Novelle" diskutierte weitere Absenkung der Direktvermarktungsschwelle und der Wegfall der Absicherung bei negativen Strompreisen berge bereits für kleine und mittlere Akteure die Gefahr, aus dem Markt gedrängt zu werden, erklärt er. Um einer Direktvermarktungsschwelle von zuletzt 100 Kilowatt zu entgehen, hätten viele Kommunen schon angefangen Anlagen mit weniger als 100 kW auf Gemeindedächern zu errichten. Briefmarken-PV ist jedoch eine vertane Chance für den Klimaschutz. Die Absenkung der Direktvermarktungsschwelle und der Wegfall der Absicherung bei negativen Strompreisen gerade für kleinere Energiegemeinschaften sieht auch Kristina Wittig kritisch. Die Vorsitzende Wir Machen Energie, Plattform für Bürgerenergie in Mittelsachsen, sagt: „Stabil können wir aber nur dann wirtschaften, wenn der Betrieb der Anlagen abgesichert ist. Das heißt: Der Umgang mit negativen Strompreisen muss überdacht werden. Eine niedrige Direktvermarktungsschwelle kann nur funktionieren, wenn die technisch-regulatorische Umsetzung standardisiert ist. Das ist derzeit nicht der Fall. Beide Punkte hemmen Planungen daher schon jetzt.“
Das ausführliche Wahlprogramm steht hier zum Download bereit.