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EEG-Novelle

Weniger Solarstrom für den Bürger

Die Bundesregierung will das Geschäftsmodell der großen Energiekonzerne offenbar um jeden Preis retten: Neben den Einschnitten bei der Förderung von Solarparks auf freien Flächen soll künftig auch der Eigenverbrauch von Solarstrom erschwert werden. Im Referentenentwurf zur EEG-Novelle hatten die Beamten dafür plädiert, die bislang geltende Regelung (Paragraf 33 des EEG, Absatz 2) unbefristet fortzuführen. In der Gesetzesvorlage des Kabinetts stehen jedoch deutliche Restriktionen.

Nur noch bis 100 Kilowatt

So soll die Eigenverbrauchsregelung künftig nur noch für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt gelten (bisher: 500 Kilowatt). Damit wird die gewerbliche Nutzung von Solarstrom weiter eingeschränkt. Die besonderen Vergütungssätze für selbstverbrauchten Strom werden zunächst bis Ende 2013 terminiert. Der Vergütungssatz für den direkt verbrauchten Strom ermittelt sich aus dem für die jeweilige Anlagengröße geltenden Vergütungssatz für Dachanlagen, der der jeweils geltenden Degression nach Paragraf 20a unterliegt. Davon werden einheitlich 16,38 Cent pro Kilowattstunde abgezogen.

30-Prozent-Regel entfällt

Das entspricht der bisher gültigen Formel. Allerdings soll die seit Juli 2010 geltende Differenzierung der Höhe der Vergütungssätze nach der jeweils selbst verbrauchten Strommenge (30-Prozent-Regel) entfallen. Die Bundesregierung begründet die Einschnitte beim Eigenverbrauch mit „möglicherweise zusätzlichen Einnahmeausfällen bei der Stromsteuer bis zu einem unteren zweistelligen Millionenbetrag.“ (Heiko Schwarzburger)