Das Engagement der Energiegenossenschaften und damit der Bürger in die Energiewende gerät ins Wanken. Die Energiegenossenschaften halten sich derzeit bei er Investition in neue Erzeugungsanlagen zurück. Das ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter allen Energiegenossenschaften, die beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) organisiert sind. Der DGRV hat diese zwischen Januar und März dieses Jahres nach ihren zukünftigen Investitionen befragt. Von den insgesamt 718 Energiegenossenschaften haben immerhin 216 geantwortet. Aus den Angaben hat der DGRV hochgerechnet, dass alle Energiegenossenschaften Deutschlands etwa 300 Millionen Euro an Investitionen in diesem Jahr erst einmal zurückgestellt haben. „Die Anzahl der Energiegenossenschaften, die keine weiteren Investitionen planen, ist stark angestiegen“, erklärt Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV. So planten im Jahr 2012 weniger als zehn Prozent der Energiegenossenschaften keine weiteren Investitionen in den darauf folgenden 12 Monaten. In der aktuellen Umfrage gaben 30 Prozent der Energiegenossenschaften an, in den kommenden zwölf Monaten nicht weiter zu investieren. Als Gründe nennt er die Debatte um das neue EEG, die mehrmalige Änderung des Entwurfs und damit die Verunsicherung der Investoren.
Zahl der Neugründungen geht zurück
Bezogen auf die Anzahl der Neugründungen von Energiegenossenschaften geht der DGRV davon aus, dass sich diese Zahl im laufenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr halbieren wird. Damit wäre die Zahl der neu gegründeten Energiegenossenschaften zum dritten Mal in Folge rückläufig und erreicht ein Niveau, das unter dem des Jahres 2009 liegt. Auch dafür sieht der DGRV die Bundespolitik als Ursache. „Das neue EEG droht die Energiewende auszubremsen und dabei vor allem die kleinen Marktakteure wie Energiegenossenschaften zu treffe“, kritisiert Eckhard Ott. „Obwohl im Koalitionsvertrag mehr Bürgerbeteiligung versprochen wurde, wird die Aktivität von Energiegenossenschaften nun deutlich eingeschränkt. Denn die jetzt beschlossene EEG-Novelle stimmt mit den Bedürfnissen der Energiegenossenschaften nicht überein.“ So sollte unter anderem der Eigenverbrauch der Mitglieder von Energiegenossenschaften von der EEG-Umlage befreit werden. Denn das ist eines der Geschäftsprinzipien vieler dieser Genossenschaften. Außerdem sollte die verpflichtende Direktvermarktung nur für Anlagen ab einer Leistung von 1,6 Megawatt gelten. Denn das würde dann viele Anlagen der Energiegenossenschaften nicht treffen. Schließlich liegt der Großteil deren Generatoren bei einer Leistung von bis zu einem Megawatt. Nur nur 21 Prozent der genossenschaftlich betriebenen Anlagen haben eine Leistung von mehr als einem Megawatt. Der Durchschnitt liegt bei 1.034 Kilowatt. Dabei verteilt sich die genossenschaftlich betriebene Generatorenleistung pro EnergiDasegenossenschaft auf durchschnittlich sieben Anlagen, so dass die Leistung der einzelnen Anlagen im Schnitt bei etwa 150 Kilowatt liegt. „Die verpflichtende Direktvermarktung wird dazu führen, dass die Energiegenossenschaften gezwungen sind, ihren Strom entweder selbst zu vermarkten oder das einem externen Dienstleister zu überlassen“, erklärt Ott. „Die direkte Vermarktung ist aber an Pflichten gebunden, die gerade für Energiegenossenschaften, die in der Regel von ehrenamtlichen Vorständen geführt werden, eine zu hohe Herausforderung sind. Deshalb werden viele Energiegenossenschaften auf die externen Dienstleister zurückgreifen.“ Die damit verbundenen Kosten steigen aber mit kleiner werdenden Anlagenleistungen, was wiederum für die Genossenschaften ein Nachteil ist, weil deren Anlagen sehr klein sind.
Gestaltungsspielraum nutzen
Als hauptsächliche Hürden für das genossenschaftliche Engagement sehen die Mitglieder auch die Deckelung der Ausbauziele für die erneuerbaren Energien und die Ausschreibung neuer Energieprojekte. „Es ist zu erwarten, dass es kleine bis mittlere Akteure schwer haben, an den Ausschreibungen teilzunehmen“, warnt Eckhard Ott. Deshlab fordert der DGRV, die Ausschreibungen zu zu gestalten, dass die Bundesregierung den Gestaltungsspielraum der Europäischen Union ausschöpft. „Denn die europarechtlichen Vorgaben lassen bei Anlagengrößen von 150 Kilowatt – ja sogar bei Anlagenleistungen bis 500 Kilowatt – Ausnahmeregelungen bei den Ausschreibung zu“, erklärt Ott. „Es ist also Gestaltungsspielraum vorhanden und wir werden sehen, wie dieser genutzt wird.“
Stromerzeugung bleibt Hauptgeschäft
Das hauptsächliche Betätigungsfeld der Energiegenossenschaften bleibt trotz aller Widrigkeiten derzeit noch die Stromproduktion. Sie ist der Geschäftsgegenstand von 95 Prozent aller Energiegenossenschaften. Das ist aber auf die große Anzahl der Anlagen zurückzuführen, die in diesem Bereich von den Genossenschaften schon betrieben werden. Denn vor allem im Bereich der Photovoltaik und der Windkraft ist die Investitionszurückhaltung am stärksten spürbar. Planten im Jahr 2012 noch etwa 60 Prozent der Energiegenossenschaften noch Investitionen in neue Solarstromanlagen, sank deren Zahl im vergangenen Jahr auf knapp 40 Prozent. „Es gibt aber auch positive Signale: im Bereich des Netzbetriebs. Dort hat sich die Zahl der Energiegenossenschaften, die neue Investitionen planen, nahezu verdoppelt.