Sie waren der große Aufreger in der Windbranche: die Ausnahmeregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei den Auktionen für Windenergie an Land. Sie durften als einzige ohne BImSchG-Genehmigung teilnehmen und hatten zudem eine längere Realisierungsfrist. Die Folge: Bürgerenergiegesellschaften (hinter denen meist professionelle Projektentwickler standen) räumten in den ersten drei Runden nahezu alle Zuschläge ab, die Preise sanken mit durchschnittlich 3,8 ct/kWh in den Keller. Problematisch war diese Entwicklung in den Augen der vielen Kritiker, weil durch die fehlende Genehmigung das Realisierungsrisiko stieg und durch die längere Realisierungsfrist ein Vorteil bei sinkenden Preisen für Windenergieanlagen bestehe. Die dunkelsten Szenarien gingen von einem Ausbaustopp ab 2019 aus.
Die Bundesregierung handelte - und setzte die Befreiung von der BImSchG-Pflicht für die ersten beiden Runden in diesem Jahr aus. Im Koalitionsvertrag wird diese Ausnahme grundsätzlich aufgehoben.
Weniger Gebote, höhere Preise
Und der Effekt ist sofort sichtbar: Zum einen war die erste Ausschreibungsrunde 2019 nicht so stark überzeichnet wie die vorangegangenen drei: Für die ausgeschriebene Menge von 700 MW gingen 132 Gebote mit einem Umfang von 989 Megawatt ein. 83 Gebote mit einem Volumen von 709 MW erhielten einen Zuschlag. Nur 19 gingen an Bürgerenergiegesellschaften.
Gleichzeitig steigen die Preise: Die siegreichen Gebote reichten von 3,80 ct/kWh bis zu 5,28 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,60 ct/kWh und damit 1,2 Cent über der jüngsten Runde.
Netzausbaugebiet spielte keine Rolle
Die Länder mit den meisten Zuschlägen sind Niedersachsen mit 17 (154 MW), Brandenburg mit 13 (106 MW), Nordrhein-Westfalen mit zwölf (61 MW) und Rheinland-Pfalz mit elf (124 MW) Zuschlägen. Das Netzausbaugebiet hatte laut Bundesnetzagentur in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.
„Die zurückgehende Zahl der Gebote zeigt, dass die Ausschreibungen von Windenergieanlagen kein Selbstläufer sind“, kommentiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Steigerung des Zuschlagswertes auf nunmehr 4,6 Cent verdeutlicht, dass in den früheren Geboten ohne Genehmigung und Realisierungszeiträumen von 4,5 Jahren andere Technologie- und Preisentwicklungen unterstellt wurden, als dies bei Geboten mit Genehmigungen und Realisierungsfristen von 2,5 Jahren der Fall ist“, so Homann weiter.
4,33 Cent für eine Kilowattstunde Solarstrom
Anders sieht es bei der Photovoltaik aus, wo ebenfalls heute die Zuschläge verkündet wurden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 3,86 ct/kWh und 4,59 ct/kWh (Vorrunde 4,29 bis 5,06 ct/kWh), der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,33 ct/kWh (Vorrunde 4,91 ct/kWh).
79 Gebote mit einem Umfang von 546 MW waren abgegeben worden. Damit war die ausgeschriebene Menge von 200 MW deutlich überzeichnet. Insgesamt konnte die Bundesnetzagentur 24 Zuschläge erteilen, davon gingen elf an Gebote auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten (zehn nach Bayern, einer nach Baden-Württemberg).
„Mit dem Absinken der Zuschläge bei Solar auf 4,33 Cent pro Kilowattstunde haben sich die Solarausschreibungen als Preisfindungselement erneut bewährt“, stellte Homann fest.
Weitere Informationen und die Listen der bezuschlagten Projekte veröffentlicht die Bundesnetzagentur in Kürze für Wind und Solar im Internet. Die nächste Ausschreibung für die beiden Technologien ist die gemeinsame Ausschreibung am 1. April 2018. Die nächste Ausschreibung für Windenergie an Land ist am 1. Mai 2018; der nächste Gebotstermin für Solaranlagen ist der 1. Juni 2018. (Katharina Wolf)