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Weiter keine doppelten Netzentgelte für Speicher

Im Zuge einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag wegweisende Erleichterungen für den Betrieb von Solarstromspeichern beschlossen. Die bedeutendste Änderung betrifft die Verlängerung der Frist zur Befreiung der Speicher von doppelten Netzentgelten um bis zu drei Jahre. Bislang waren lediglich solche Speicher von der Doppelbelastung befreit, die bis zum 4. August 2026 in Betrieb genommen wurden, und das für 20 Betriebsjahre gemäß §118 Abs. 6 EnWG.

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Konkret bedeutet dies, dass Strom, der aus dem Speicher ins Netz eingespeist und erst dann dem Letztverbrauch zugeführt wird, nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belastet wird. Diese Doppelbelastung erfolgte bisher einmal beim Einspeichern und nochmals nach dem Ausspeichern ins Netz und der Lieferung an den Letztverbraucher. Die Neuregelung zielt darauf ab, Speicher nicht nur als Erzeuger, sondern auch als Verbraucher zu behandeln.

Carsten Körnig, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW Solar), begrüßte die jüngsten Erleichterungen als einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings äußerte er Bedauern darüber, dass der Bundestag sich nicht zu einer dauerhaften Entfristung durchringen konnte. Stattdessen soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß dem heutigen Beschluss des Bundestags eine Festlegung über die künftige Regelung treffen. Die BNetzA erhält damit infolge eines EuGH-Urteils weitgehende Verantwortung für die Ausgestaltung der Netzentgelte.

Körnig betonte, dass der BSW Solar sich weiterhin für den Abbau weiterer Marktbarrieren einsetzen werde, um das volle Flexibilitätspotenzial der Speicher für die Stabilisierung des Stromnetzes und der Systemsicherheit zu entfalten. Er wies darauf hin, dass trotz der jüngsten Fortschritte noch Handlungsbedarf bestehe.

Hintergrund der Gesetzesnovelle ist die bereits seit Juli 2023 geltende neue Speicherdefinition im EnWG (§3 Nr. 15d), die europarechtlichen Regelungen folgt und Speicher als eine neue Säule im Stromsystem definiert, die lediglich den Stromverbrauch zeitlich verschiebt. Die Umsetzung dieser Neudefinition im Energierecht steht jedoch noch weitgehend aus.

Die Solarbranche sieht in den beschlossenen Erleichterungen einen positiven Schritt, doch die Forderung nach einer dauerhaften Entfristung wird weiterhin aufrechterhalten. Die Entwicklung bleibt spannend, da die BNetzA nun eine entscheidende Rolle bei der Ausgestaltung der Netzentgelte spielen wird. (nw)