Stromzähler Foto: tom-sawyer / pixelio.de
So sei es möglich, die häufig als „Preisschild der Energiewende“ missverstandene EEG-Umlage zu senken, heißt es von Seiten des UBA. Gleichzeitig entstünden durch die CO2-Bepreisung mehr ökonomische Anreize für den Klimaschutz.
Das Gutachten des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V., dessen Ergebnisse jetzt veröffentlicht wurden, hat zwei Reformoptionen untersucht, um die EEG-Kosten breiter als bisher verteilen. Die erste Option besteht darin, die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO2-Aufschlag zu ergänzen. Bei einem Aufschlag von 30 Euro pro Tonne emittiertem Kohlendioxid könnten nach ersten Schätzungen rund 10 Milliarden Euro mehr in die staatlichen Kassen fließen. Diese Einnahmen könnten aus dem Bundeshaushalt direkt und gesetzlich verankert auf das EEG-Konto der Netzbetreiber gezahlt werden. Von 6,88 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2017 könnte die EEG-Umlage um drei Cent pro Kilowattstunde sinken.
„Eine solche aufkommensneutrale Reform wäre kurzfristig umsetzbar und ein wichtiges Signal für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz“, lobt das UBA.
Als zweite Reformoption schlagen die Gutachter vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. So könnte ergänzend zum Emissionshandel eine weitere am CO2-Gehalt orientierte Belastung für fossile Energieträger erreicht werden. Dies würde fossile Energieträger in der Stromerzeugung verteuern und damit tendenziell zu höheren Börsenstrompreisen führen. Auf diese Weise ließe sich der Förderbedarf bei den erneuerbaren Energien dämpfen und die EEG-Umlage reduzieren. Die steuerlichen Mehreinnahmen von gut neun Milliarden Euro könnten außerdem direkt für eine weitere Senkung der EEG-Umlage genutzt werden.
„Die beiden vorgestellten Vorschläge schließen sich nicht aus“, schreiben die Gutachter. Jeder von ihnen sei für sich genommen sinnvoll realisierbar, eine Kombination beider Vorschläge aber möglich und erscheint klimapolitisch vorteilhaft. Durch die Kombination der beiden Vorschläge ließen sich nicht nur die Vorteile miteinander verbinden, sondern darüberhinausgehende Wirkungen erzielen: Über alle Sektoren hinweg greife dann ein einheitlicher CO2-Tarif innerhalb der Energiesteuer, der sowohl im Stromsektor als auch in den Sektoren Wärme und Verkehr Anreize für emissionsarme Technologien setze. Für signifikante Klimaschutzwirkungen und zum Abbau ökonomischer Hemmnisse sollte der CO2-Preis allerding im Zeitverlauf von 30 Euro pro Tonne steigen und die tatsächlichen Klimaschadenskosten widerspiegeln.
Die Gutachter sehen weitere Vorteile:
▸ Positive Wirkungen im Sinne der Sektorkopplung: Die mit dem Modell verbundene Erhöhung der Endverbraucherpreise fossiler Brennstoffe bei gleichzeitiger Senkung des Endverbraucher-Strompreises biete schon für sich genommen einen verbesserten Anreiz zur Sektorkopplung. Dieser werde im Sinne des Klimaschutzes noch sinnvoller gelenkt, indem zugleich Impulse zur Minderung der CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung gesetzt werden.
▸ Vorteil einer kombinierten Umsetzung sei auch das größere Steueraufkommen von insgesamt bis zu 19 Milliarden. Es könne auch für andere Zwecke als zur Strompreissenkung verwendet werden. Insbesondere sei vorstellbar, die mit den Steuererhöhungen verbundenen Verteilungswirkungen bei besonders belasteten Gruppen auszugleichen (z.B. im Rahmen des Wohngelds) sowie Energieeffizienz- und Klimaschutzinvestitionen im Wärme- und Verkehrssektor zu fördern (wie die Gebäudesanierung oder die Elektromobilität).
Hier ist das UBA indes anderer Ansicht als die von ihm beauftragten Gutachter. Ein CO2-Preis allein könne nicht garantieren, dass das Sektorziel für die Energiewirtschaft sicher eingehalten werden könne. Hierzu seien flankierende Instrumente notwendig. Vor der Umsetzung eines CO2-Preises im Stromsektor sollten zudem die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden, meint das UBA. (Katharina Wolf)
Das Gutachten "Alternative Finanzierungsoptionen für erneuerbare Energien im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zunehmenden Bedeutung über den Stromsektor hinaus" finden Sie hier.