Nach dem 24. Mai wird sich im nächsten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens der Bundesrat mit dem KWKG am 15. Juni beschäftigen. Sollte er es ablehnen, wovon nicht auszugehen ist, würde das nur eine Verzögerung des Inkrafttretens des Gesetzes hervorbringen, denn das KWKG ist nicht zustimmungspflichtig. Inkrafttreten könnte das Gesetz Anfang bis Mitte August.
Der Fachverband Biogas geht davon aus, dass die Verbesserungen, die das KWKG dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bringen wird, Biomethan benachteiligen wird. Die Vergütung von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die für Biomethan KWK-Anlagenbetreibern gezahlt wird, reiche nicht, um den Nachteil höherer Bereitstellungskosten zu kompensieren. Der Fachverband forderte die Einführung eines Bonus bei Einsatz eines zehnprozentigen Anteils Biomethan für jede Kilowattstunde Strom. Ein Biomethan-Bonus findet sich nicht in der Vorlage.
Der Biogasrat, der große Biomethanproduzenten vertritt, die vergleichsweise kostengünstig ihr Biomethan produzieren hält Biomethan am KWK-Markt gegen Erdgas für konkurrenzfähig. Allerdings müsse die Höhe der Vergütung für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung nach dem KWKG bei dem bleiben wie im Entwurf vorgesehen. Diverse Verbände hatten auf der letzten Anhörung zum KWKG im Wirtschaftsausschuss Ende April für eine Anhebung beim Bonus plädiert. Statt 0,3 Cent pro Kilowattstunde Strom aus KWK sollten mindestens 0,5 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden. Andernfalls würde die Bundesregierung ihre KWK-Ziele verfehlen. Inwiefern die Verschiebung des Parlamentsbeschlusses noch Änderungen am Gesetz bringen wird, wird man sehen. Die SPD-Fraktion hatte am 9. Mai, also einen Tag bevor das Gesetz zum Beschluss im Bundestag anstand, einen Änderungsantrag eingebracht. (Dittmar Koop)
Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Netz: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/096/1709618.pdf