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EU-Kommission definiert grünen Wasserstoff

Die EU-Kommission hat zwei delegierten Rechtsakte im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie angenommen. In einem der beiden legt Brüssel detaillierte Vorschriften fest, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Die beiden Rechtsakte müssen jetzt noch vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedsstaaten angenommen werden. Die Vorschriften sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, den Brüssel plant. Dieser soll Investitionen in die Energieinfrastruktur sowie Vorschriften zu staatlichen Beihilfen und rechtlichen Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfassen.

Ökostromausbau anreizen

Grundlage für die Definition des erneuerbaren Wasserstoffs ist, dass er komplett mit regenerativem Strom hergestellt wird. Greenwashing wie bei der Definition von nachhaltigen Investitionen, worunter auf Druck Frankreichs und Deutschland auch Atomstrom und Erdgas fallen, gibt es beim grünen Wasserstoff nicht. Nur wenn das Gas mit Ökostrom produziert wird, können es sich die Mitgliedsstaaten als Brenn- und Kraftstoff im Bereich der erneuerbaren Energien anrechnen.

Damit will Brüssel den Ausbau der Ökostromerzeugung erreichen, da nur dann der produzierte Wasserstoff als erneuerbare gilt. Auf diese Weise solle die Wasserstofferzeugung zur Dekarbonisierung beitragen und die Elektrifizierungsbemühungen ergänzen, wobei gleichzeitig vermieden werden solle, dass die Stromerzeugung unter Druck gerät.

Kapazität auf zehn Millionen Tonnen ausbauen

Schließlich wird der Stromverbrauch beim Hochlauf der Wasserstoffproduktion steigen. Brüssel rechnet damit, dass bis 2030 die Herstellung von grünem Wasserstoff in der EU auf zehn Millionen Tonnen pro Jahr steigen wird. Dazu sind etwa 500 Terawattstunden Strom notwendig, der aus regenerativen Quellen kommen muss. Das allein entspreche 14 Prozent des Stromverbrauchs in der EU. Entsprechend müssen die Erzeugungskapazitäten parallel zum Ausbau der Elektrolyseleistung erhöht werden. Dieses Ziel spiegele sich im Vorschlag der Kommission wider, die Zielvorgaben für erneuerbare Energien für 2030 auf 45 Prozent anzuheben, betont die Kommission.

Wasserstoff mit zusätzlichem Ökostrom herstellen

Deshalb ist ein zweites Kriterium, dass sich die Mitgliedsstaaten die Wasserstoffproduktion auf die Erfüllung der Klimaziele anrechnen können: Sie müssen nachweisen, dass der grüne Wasserstoff mit zusätzlich ausgebauten Ökostromkapazitäten hergestellt wird. Die jetzt verabschiedeten Rechtsakte legen fest, auf welche Art die Staaten dies nachweisen können. Ausnahmen sollen hier für Netze gelten, in denen ohnehin schon hohe Ökostromanteile vorhanden sind.

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Außerdem legt Brüssel Kriterien fest, die gewährleisten sollen, dass erneuerbarer Wasserstoff nur dann produziert wird, wenn ausreichend erneuerbare Energie zur Verfügung stehen. Er soll auch nur an Orten produziert werden, an denen genügend regenerativer Strom produziert wird.

Regelungen gelten erst ab 2028

Die Vorschriften sollen Stufenweise eingeführt und mit der Zeit strenger werden. So wird es einen Übergangszeitraum für Wasserstoffprojekte geben, die bis Anfang 2028 errichtet werden. Bis dahin sollen beispielsweise die Kriterien, dass das Gas nur mit zusätzlichem Ökostrom produziert werden darf, noch nicht vollständig gelten.

Außerdem können die Betreiber der Elektrolyseure ihre Wasserstofferzeugung bis zum 1. Januar 2030 auf Monatsbasis mit ihren vertraglichen vereinbarten Ökostrommengen abgleichen. Erst danach müssen sie stündlich nachweisen, dass das Gas mir zusätzlichem Ökostrom produziert wurde. Die Mitgliedsstaaten haben allerdings die Möglichkeit, schon ab 1. Juli 2027 diese Regelung zu verschärfen.

Übergangsregelungen sorgen für Ausbau

Diese Übergangsregelung stößt bei der europäischen Solarbranche auf Zustimmung. „Die Entscheidung, in einer Übergangszeit eine monatliche zeitliche Korrelation zuzulassen, um danach zu einer detaillierteren Auflösung zu kommen, wird Vorreitern einen Vorteil bieten und gleichzeitig die Integrität von erneuerbaren Wasserstoff langfristig absichern“, sagt Arthur Daemers, Politikberater bei Solarpower Europe (SPE). Auf der anderen Seite sei es bedauerlich, dass die EU-Kommission nicht die Grenzen der Mitgliedsstaaten als zusätzliche geographische Komponente für den zusätzlich produzierten Ökostrom zur Wasserstofferzeugung zulasse, kritisiert Daemers. Er hofft, dass diese Regelungen in Kombination mit der Ausnahme des Zusätzlichkeitsnachweises für Netze mit hohen Ökostromanteilen trotzdem die Mitgliedsstaaten dazu bewegen werden, weitere Anreize zu bieten, die Stromnetze schneller zu dekarbonisieren.

Schneller handeln

Daemers hofft, dass die beiden Rechtsakte, die die Kommission vorgeschlagen hat, vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten angenommen werden und dadurch schnell verbindliche Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und grünen Wasserstoff entstehen. „Die Zeit in Europa ist jetzt von entscheidender Bedeutung. Um den Klimawandel zu bekämpfen und gleichzeitig technologisch führend zu bleiben, müssen wir schneller handeln“, betont Daemers.

Alle Detail und den kompletten Rechtsakt im Wortlaut finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission zum Download. (su)