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50,2-Hertz-Problem

Akteure klagen über schleppende Durchführung

Nachdem der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW-Solar) darauf hingewiesen hat, dass die Netzbetreiber mit der Umstellung der Wechselrichter auf die geänderten Regelungen zur frequenzabhängigen Wirkleistungsreduzierung begonnen haben, wandert der Schwarze Peter zwischen den Akteuren hin und her.

Netzbetreiber fassen nach


So beklagen die Netzbetreiber, dass viele Rückmeldungen von den Betreibern der Solarstromanlagen falsch ausgefüllt sind oder sie sich gar nicht zurück melden. Nach Informationen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben bisher in manchen Regionen mehr als die Hälfte der angeschriebenen Anlagenbetreiber die Rückmeldefrist von vier Wochen verstreichen lassen. Derzeit fassen die Netzbetreiber noch einmal nach, bevor sie zum eigentlich vorgesehenen Druckmittel greifen. „Unsere Unternehmen haben keinen Spielraum, sie müssen letztlich die Einspeisevergütung vorläufig einstellen, wenn die Betreiber nicht antworten“, erklärt Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. „Jeder Anlagenbetreiber sollte sich klar machen, dass er eine wichtige Mitverantwortung für die Systemstabilität hat. Wir appellieren deshalb an alle Anlagenbetreiber, im Interesse der Allgemeinheit und im eigenen Interesse die Fragebögen rasch zurück zu senden.“

Nur die Hälfte der Betreiber angeschrieben


Die Betreiber von Photovoltaikanlagen hingegen beklagen eine schleppende Beteiligung der Netzbetreiber an der gesetzlich vorgeschriebenen Nachrüstung. So haben bisher mehr als die Hälfte der Anlagenbetreiber noch gar keine Post von ihrem Netzbetreiber bekommen, wie aus einer Umfrage des Photovoltaikforums, einer der größten Diskussionsplattformen der Branche, hervorgeht. „Unsere Anlagenbetreiber haben keinen Spielraum, sie müssen letztlich die Einspeisung wie gehabt fortsetzen, wenn die Netzbetreiber nicht schreiben“, erklärt Jürgen Haar, Betreiber des Photovoltaikforums. „Jeder Netzbetreiber sollte sich klar machen, dass er eine wichtige Mitverantwortung für die Systemstabilität hat. Wir appellieren deshalb an alle Netzbetreiber, im Interesse der Allgemeinheit und im eigenen Interesse die Fragebögen rasch zu verschicken.“

Keine Kosten für Anlagenbetreiber


Der BSW-Solar weißt deutlich darauf hin, dass die Betreiber von Solarstromgeneratoren verpflichtet sind, die Fragebögen auszufüllen und dem Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen zurückzuschicken. Andernfalls droht der Verlust der Einspeisevergütung und der Marktprämie. Dem Anlagenbetreiber entstehen durch die Umstellung keinerlei Kosten, sofern er keinen bestimmten Handwerker wünscht, der das übernimmt. Auch dann bezahlt der Betreiber nur die eventuell anfallenden Differenzkosten. Die Nachrüstung bezahlen die Verteilnetzbetreiber. Die können die Hälfte der gesamten Kosten aber über die Netzentgelte auf die Verbraucher umlegen. Die Netzbetreiber schreiben derzeit auch zunächst die Betreiber größerer Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 30 Kilowatt an. Schließlich sollen diese Systeme als erste umgestellt werden – Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt bis zum 31. August 2013 und Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 Kilowatt bis zum 31. Mai 2014. Erst danach sind die kleineren Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und 30 Kilowatt dran. Die müssen bis zum 31. Dezember 2014 umgestellt sein. (Sven Ullrich)