Die ablehnende Haltung der bayerischen Staatsregierung gegenüber der Windenergie zeigt erste Konsequenzen: Der Projektentwickler Ostwind aus Regensburg will künftig seine Aktivitäten in Bayern reduzieren und den Unternehmensausbau im Norden vorantreiben. Im November hatte Bayern die Länderöffnungsklausel des EEG 2014 genutzt und einen generellen Abstand von Windparks zur Wohnbebauung in zehnfacher Nabenhöhe (10H-Regelung) beschlossen.
„Seit der Diskussion um die 10H-Regelung ist die Planung neuer Windkraftstandorte landesweit zum Erliegen gekommen“, erläuterten Gisela Wendling-Lenz und Ulrich Lenz, Gründerin und Gründer des seit über 20 Jahren bestehenden Projektentwicklungsbüros, die Ende Februar von Vorstand und Geschäftsführung angekündigten Maßnahmen. In den nächsten Monaten sollen deshalb neben dem schon bestehenden Ostwind-Büro in Nordrhein-Westfalen weitere Niederlassungen in Berlin und Hessen gegründet werden. „Und die Zeit drängt, denn angesichts des auf Bundesebene geplanten Ausschreibungsverfahrens wollen wir gut aufgestellt ins Rennen um zukünftige Windprojekte gehen.“ Ostwind hat nach eigenen Angaben seit Firmengründung Windenergieanlagen mit insgesamt 772 Megawatt (MW) Leistung errichtet, davon 37 Anlagen mit knapp 100 Megawatt Leistung in Bayern - ein knappes Achtel der insgesamt errichteten Windleistung im Freistaat.
Seit November gilt 10H
Im November 2014 hatte Bayern beschlossen, die im EEG 2014 durchgesetzte Länderöffnungsklausel für Abstandsregelungen zu nutzen und einen generellen Abstand von Windparks zur Wohnbebauung von zehnfacher Nabenhöhe beschlossen. Das bedeutet bei den modernen, oft rund 200 Metern hohen Anlagen, einen Mindestabstand von zwei Kilometern. Die Opposition im Landtag sah darin ein Ausbremsen der Windenergie in Bayern, da keinerlei Raum mehr für Energie aus Windkraft zur Verfügung stehe. Der Bayerische Staatsminister des Innern Joachim Hermann erklärte jedoch, die Gesetzesänderung sei „kein Windkraft-Verhinderungsgesetz, sondern ein Bürgerbeteiligungsgesetz“.
Die so genannte 10H-Regelung stieß auch in der Bevölkerung auf Protest. Eine Klage der "Klagegemeinschaft zur Verhinderung des Ausbaustopp der Windkraft in Bayern - Pro Windkraft" wurde bereits Ende November eingereicht und von Sympathisanten mit mehr als 55.000 Euro unterstützt. "Es bleiben nach aktuellen Berechnungen derzeit nur etwa 10 bis 20 Standorte für neue Windkraftanlagen in ganz Bayern übrig", sagt Rechtsanwalt Dr. Helmuth Loibl, der die Kläger vertritt.
"Energiepolitik aus Absurdistan"
Hans-Josef Fell, grüner Politiker aus Bayern und Aktivist für die erneuerbaren Energie der ersten Stunde, spricht von "Energiepolitik aus Absurdistan" im Freistaat. Ministerpräsident Seehofer verhindere die Nutzung der erneuerbaren Energien und den Ausbau von Stromtrassen, könne aber kein Konzept vorlegen, wie er die 47 Prozent Atomstrom der aktuellen bayerischen Erzeugung bis 2022 ersetzen wolle. Die gewünschten Gaskraftwerke seien zu teuer, so dass sie niemand baue.
2014 schaffte es der Freistaat laut Statistik der Deutschen Windguard mit 410 MW errichteter Leistung (154 Anlagen) immerhin auf Platz 5 im Länderranking der zugebauten Windleistung. In diesem und im nächsten Jahr will zumindest Ostwind in Bayern vorerst nur jene Projekte, die nicht unter die 10H-Regelung fallen, weiterverfolgen. Andere Projektentwickler könnten folgen. Spätestens 2016 dürfte dann die Platzierung im Länderranking anders aussehen. (Katharina Wolf)