Über 50 Unternehmen aus dem In- und Ausland nutzten die Internetplattform zwischen Februar 2011 und Februar 2012, um Nachweise für die von ihnen gehandelten Biogasmengen im Erdgasnetz zu dokumentieren und damit Vergütungen für die Strom- und Wärmeproduktion geltend zu machen.
Anpassungen notwendig
„Wir sind sehr erfreut über die Resonanz, auf die das Biogasregister Deutschland im Markt stößt“, sagt dena-Geschäftsführer Andreas Jung. „Für die kommenden Jahre rechnen wir mit einem weiteren Wachstum.“ Doch Anpassungen sind notwendig: Im Rahmen der Energiewende wurde das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) geändert. Um die Nachweisführung zur Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz für die aktuelle Betriebsphase zu garantieren, wurden der entsprechende Leitfaden und der Kriterienkatalog bereits überarbeitet. Die Internet-Anwendung wird derzeit aktualisiert.
Auch der sogenannten Massenbilanzierung wird das Biogasregister Deutschland gerecht: Es ermöglicht die vom EEG ab 2013 geforderte lückenlose Rückverfolgbarkeit einer jeden Kilowattstunde über die gesamte Handelskette von der Herstellung bis zum Endverbraucher. Trotz dieser gestiegenen Anforderungen sollen die Gebühren für die Systemnutzung laut dena gleich bleiben.
Jede Kilowattstunde zählt
Im Jahr 2009 hat die dena mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums und im Dialog mit Marktteilnehmern und Experten aus Politik und Wirtschaft das Konzept für das Biogasregister Deutschland entwickelt. 14 führende Unternehmen aus der Biogas- und Energiebranche fungieren als Träger des Registers seit seiner Aufbauphase. Weitere Informationen zum Biogasregister Deutschland erhalten Sie unter www.biogasregister.de (Daniel Seemann)