Schon seit langem wird beklagt, dass der Wettbewerbe beim Aufbau und vor allem beim Betrieb von öffentlichen Ladesäulen nur unzureichend funktioniert. Das führe zu hohen Preisen und verhindere den schnelle Ausbau, so die Kritik. Auch das Bundeskartellamt sieht hier Nachbesserungsbedarf, wie der jüngst veröffentlichte Bericht einer Untersuchung der Wettbewerbshüter zur Ladeinfrastruktur für Elektroautos zeigt.
Ausschreibungen stärken Wettbewerb
So werde das Instrument der öffentlichen Ausschreibung von Flächen insbesondere auf kommunaler Ebene bisher zu wenig genutzt. Das Kartellamt kritisiert, dass Flächen noch zu oft vollständig oder überwiegend an ein und denselben Betreiber vergeben. Hier kommen vor allem die kommunalen Stadtwerke zum Zuge. Dies könnte mit der Vorgabe von diskriminierungsfreien Ausschreibungen verhindert werden, so der Vorschlag der Wettbewerbshüter. Dies können dazu beitragen, die Bedingungen für das Entstehen wettbewerblicher Marktstrukturen im Bereich der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur zu verbessern.
Kriterien für Vergabe öffentlicher Fördermittel
Auch die Vergabe staatlicher Fördermittel müsse sich an marktwirtschaftlichen Kriterien orientieren, die über Ausschreibungen gegeben sind. „Vor diesem Hintergrund ist es zwar zu begrüßen, dass der Bund bei der Vergabe von Fördermitteln für das sogenannte Deutschlandnetz von Schnellladesäulen auf das Instrument der öffentlichen Ausschreibung zurückgreift“, betont das Kartellamt. „Allerdings sollten auch die konkreten Ausschreibungsbedingungen den wettbewerblichen Zielen ausreichend Rechnung tragen.“ Hier spiele vor allem die Größe und der Zuschnitt der Projekte eine Rolle, die an den Ausschreibungen teilnehmen.
Preise sind in Ordnung
So werde auch sich auch die Preisstruktur einpendeln. Von festgelegten Preisobergrenzen für die Ladetarife, wie sie für die Ausschreibungen der Schnellladesäulen vorgesehen ist, halten die Wettbewerbshüter hingegen nichts. Sie befürchten, dass dadurch der Wettbewerb verzerrt wird, weil bereits existierende oder geplante private Angebote verdrängen werden.
Deshalb sieht das Kartellamt keinen besonderen Handlungsbedarf seitens der Politik, derzeit in die Preisgestaltung einzugreifen. Denn das Kartellrecht selbst bietet ausreichend Möglichkeiten, um den wettbewerblichen Betrieb von öffentlichen Ladesäulen zu gewährleisten. „Ein reguliertes Durchleitungsmodell wie bei den Stromnetzen ist nach unserer Einschätzung nicht der richtige Ansatz“, betont Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Sofern ein offener und diskriminierungsfreier Marktzugang sichergestellt ist, kann und sollte eine aufwändige und gerade in der Markthochlaufphase fehleranfällige Regulierung vielmehr vermieden werden“, betont er.
Markt rüttelt sich zurecht
Trotzdem bleiben die teilweise sehr hohen Preise für den Ladestrom ein Ärgernis für die Kunden. Dennoch hat das Kartellamt bisher keine Belege dafür gefunden, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht sind. „Sollte es in Einzelfällen zu missbräuchlich überhöhten Preisen kommen, könnte dagegen mit dem bestehenden kartellrechtlichen Instrumentarium eingeschritten werden. Mit zunehmendem Ausbau der Infrastruktur und des Wettbewerbs auf diesem Markt werden auch die Preise sinken“, sind sich die Kartellbehörden sicher.
Preise transparenter gestalten
Verbesserungen mahnt Mundt nur bei der Transparenz hinsichtlich der Preise und die Nutzerfreundlichkeit an den Ladesäulen an. „Neben einem intensiven Wettbewerb könnten hier gezielte ordnungsrechtliche Vorgaben notwendige Verbesserungen bewirken“, sagt er. „Die Markt- und Wettbewerbsbedingungen im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur sind derzeit aber noch grundlegend andere als bei klassischen Tankstellen. Daher bin ich auch skeptisch, ob die Erweiterung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf Ladestromtarife hier zielführend wäre. Das muss man unseres Erachtens zunächst noch genauer untersuchen“, erklärt Mundt.
Den kompletten Sachstandsbericht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.
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