Es geht um einen so genannten ILUC-Faktor für bestimmte Rohstoffe zur Produktion von Biosprit und Pflanzenölen, zum Beispiel Raps. ILUC steht als Kürzel für die Anfangsbuchstaben der englischen Wörter Indirect Land Use Change. In Deutschland ist die Indirekte Landnutzungsänderung als der Begriff für ILUC in Verwendung – ILUC bezeichnet eine mögliche Folge des Anbaus von Energiepflanzen zur Erzeugung von Bioenergie.
Die ILUC-Annahme: Energiepflanzen verdrängen Nahrungspflanzen
Die ILUC-Annahme sieht – vereinfacht gesagt – eine Bedrohung von Naturräumen beispielsweise in Südamerika, wenn zum Beispiel in Europa oder den USA auf Ackerfläche statt Pflanzen für Nahrungsmittel Pflanzen für Bioenergie angebaut werden. Dadurch verschiebt sich die Nahrungsmittelproduktion auf Flächen, die bislang keine Ackerflächen sind, so die Annahme. Abgesehen vom Naturraumverlust wird durch die Flächenumwandlung Kohlendioxid frei gesetzt. Der ILUC-Faktor würde diese indirekte Kohlendioxiderzeugung einbeziehen.
Mitte September will EU die mittlerweile 5. Studie vorlegen
Noch ist nichts entschieden. Die EU-Kommission hatte in der Vergangenheit vier Studien in Auftrag gegeben, die das Thema Indirekte Landnutzungsänderungen untersuchen sollten – alle vier Studien kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nun hat die EU eine fünfte Studie in Auftrag gegeben, die Klarheit schaffen soll. Das Ergebnis soll Mitte September vorliegen. Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie VDB kritisiert, dass die Untersuchungen nur auf Annahmen basierten, die zudem zum Teil politisch eingefärbt wären.
Bauernverband: ILUC-Faktor ist kontraproduktiv
Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist der Ansicht, dass ein ILUC-Faktor auf Biokraftstoffe und Pflanzenöle aus europäischer Produktion fördern würde, was verhindert werden soll. Eine solche Belegung würde europäische Hersteller benachteiligen, die nach den Nachhaltigkeitskriterien der EU Biokraftstoffe und Pflanzenöle zu energetischen Zwecken produzieren. Es käme zu mehr Übersee-Importen von Bioenergien – und das würde in den exportierenden Ländern eben die Landnutzungsänderung hervorrufen, die die EU-Kommission verhindern will. Eine Erklärung für den vom DBV beschriebenen Zusammenhang: Produzenten müssen mindestens 35 Prozent weniger Kohlendioxid entlang der kompletten Wertschöpfungskette im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen erreichen, so will es die Nachhaltigkeitsverordnung der EU. Sollte die EU nun aber im Zuge ihrer Überlegungen Kohlendioxid auf bestimmte Rohstoffe aufschlagen, wären Produzenten gezwungen, an anderen Stellen der Wertschöpfungskette mehr Kohlendioxid einzusparen, um den Aufschlag zu kompensieren. (Dittmar Koop)