Das lange Warten auf Windenergieanlagen, Transformatoren und Umspannwerke bedroht die pünktliche Errichtung neuer Windparks – und könnte ernste Folgen haben. Aktuell betragen nach Informationen des Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) die Lieferzeiten bei Windenergieanlagen bis zu 15 Monate, bei wichtigen elektrischen Komponenten wie Transformatoren und Umspannwerken sogar bis zu 24 Monate. Angesichts der im EEG festgelegten Umsetzungsfristen von 30 Monaten sei daher nahezu jedes baureife und bezuschlagte Projekt bedroht, seinen Zuschlag zu verlieren, warnt der Verband. Bereits bei einer Überschreitung von 24 Monaten seien Strafzahlungen fällig.
Verband fordert Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 48 Monate
Der Verband fordert daher unter anderem die Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 48 Monate und die entsprechende Anpassung der Pönalen. „Bei allem Verständnis für den Wunsch nach schneller Umsetzung von Windparks: Wenn jeder Windpark ohne Verschulden des Projektentwicklers allein aufgrund marktbedingter Lieferzeiten schon zeitkritisch ist, bedeutet dies eine ungerechtfertigte und sinnlose Verunsicherung der Windbranche!“, so der Vorstandsvorsitzende Lothar Schulze.
Ein Erlöschen von erteilten Zuschlägen würde den Ausbau der Windenergie an Land zusätzlich bremsen und wäre ein verheerendes Signal. „Wenn dies schon beim aktuell viel zu niedrigen Ausbauvolumen von unter 2 GW im Jahr 2021 droht, wie soll dann ein Ausbauniveau von ca. 10 GW in den kommenden Jahren innerhalb der Fristen erreicht werden?“ fragt Lothar Schulze.
Projektentwickler bestellen Komponenten, bevor sie einen Zuschlag haben
„Teilweise gehen unsere Verbandsmitglieder bereits dazu über, zeitkritische und teure Komponenten bereits vor der Zuschlagserteilung und mit entsprechenden Risiken verbindlich zu bestellen, um eine Umsetzung innerhalb der Frist zu ermöglichen“, beschreibt Schulze die Reaktion mancher Projektentwickler. Dieses bedrohe aber die Akteursvielfalt, denn nur finanzkräftige Betreiber sind in der Lage, solche Risiken zu tragen“, so Schulze.
Der WVW fordert daher neben der Fristverlängerung auch die Schaffung einer Verordnungsermächtigung für die Netzagentur, um im Falle unverschuldeter Verzögerungen weitere sachgerechte Anpassungen vorzunehmen und den Beginn des zwanzigjährigen Vergütungszeitraums auf die Inbetriebnahme des Windparks zu legen (Streichung von § 36i EEG). (kw)
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