In den Installationszahlen der Windenergie Onshore ist das Regierungsbekenntnis zu den Erneuerbaren nicht klar abzulesen, denn im ersten Halbjahr 2024 wurden in Deutschland 27 Windturbinen mehr abgebaut als aufgebaut. 250 Windenergieanlagen (WEA) an Land mit einer kumulierten Leistung von 1,3 GW wurden laut Auswertung der Deutschen Windguard im Auftrag von Bundesverband Windenergie BWE und VDMA Power Systems neu errichtet. 277 Anlagen mit zusammen 379 MW wurden abgebaut. Das heißt aber auch: Die durchschnittliche Leistung pro abgebauter Anlage beträgt 1,37 MW. Der Durchschnitt bei den 2024 neu errichteten Anlagen beträgt pro Turbine 5,2 MW. Gleichwohl: Der Nettozubau von 929 MW ist bei Weitem nicht ausreichend für die angestrebten Klimaziele. Der gesamte Ausbau bleibt hinter den Anforderungen für das sichere Erreichen des Ziels von 115 GW bis 2030 zurück. Auch liegt der aktuelle Bruttozubau noch unter dem Zubau von 1,6 GW im Vergleichszeitraum 2023.
Noch immer geht es darum, Bremsen zu lösen. Die Bundesregierung hat spürbare Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie geschaffen, deren Maßnahmen nun zu wirken beginnen: so sind die Neugenehmigungen im ersten Halbjahr rasant um 32 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Die Zuschläge der letzten Ausschreibungsrunden befinden sich auf einem hohen Niveau, und die Verfahrenslaufzeiten von Antragstellung bis Genehmigungserteilung sind erstmals seit Jahren gesunken. Um endlich auf den notwendigen Zubau zu kommen, müssen aus Genehmigungen umgesetzte Projekte werden. Daher sind laut BWE weiterhin politische Maßnahmen notwendig.
Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands Windenergie BWE, sagte, Neugenehmigungen und Zuschläge in den Ausschreibungsrunden lägen auf Rekordniveau. Der positive Trend müsse jetzt aber über die Legislaturperiode hinaus dynamisiert und verstetigt werden: „Um die Lücke zwischen tatsächlichem Zubau und dem anvisierten politischen Ausbaupfad zu minimieren und damit Investitionsentscheidungen auszulösen, sind weitere Anstrengungen erforderlich.“ So müssten Bund und Länder weiterhin bürokratische Barrieren und administrative Hindernisse abbauen. Daneben brauche es auch Planungssicherheit für die Finanzierung der Projekte. „Abrupte Volten bei der EEG-Finanzierung bewirken das Gegenteil. Bleibend hohen Handlungsbedarf sehen wir beim Tempo von Flächenausweisungen und beim Abbau von Realisierungshürden. Mit Repowering, dem vollständigen Ersatz von Altanlagen durch moderne Maschinen, kann schneller Leistungszuwachs erzielt werden.“
Windenergieanlagen, die bisher nicht repowert werden konnten und nicht ersatzlos stillgelegt wurden, befinden sich nach 20 geförderten Betriebsjahren im ungeförderten Weiterbetrieb. Ende Juni 2024 betraf dies knapp 9.000 Anlagen mit insgesamt etwa 10 GW Leistung. Durch Repowering ließen sich aus den 10 GW leicht 50 GW machen.
Den Bundesländervergleich im ersten Halbjahr 2024 führt Nordrhein-Westfalen mit 298 MW Zubau an, knapp vor Niedersachsen mit 296 MW. Schleswig-Holstein, das Land mit dem höchsten Zubau in 2022 und 2023, erreicht mit 247 MW den dritten Rang. Ganz ohne den Zubau von neuen Anlagen verbleiben im ersten Halbjahr 2024 neben den Stadtstaaten auch das Saarland und Thüringen. Mit maximal 10 Windenergieanlagen tragen Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen im Halbjahresverlauf 2024 nur zu geringen Anteilen zum weiteren Ausbau der Windenergie an Land in Deutschland bei.
Im ersten Halbjahr 2024 wurden zwei Ausschreibungsrunden für die Windenergie an Land durchgeführt. In der ersten Runde im Februar wurde das vorgesehene Volumen vollständig ausgeschrieben. In der zweiten Runde im Mai wurde hingegen die Ausschreibungsmenge zunächst um einen Teil der im Vorjahr nicht bezuschlagten Volumina erhöht, danach aufgrund von mangelndem Wettbewerb jedoch wieder reduziert. Die in beiden Runden zusammen ausgeschriebene Menge lag somit bei 5.282 MW. Die tatsächlich bezuschlagte Leistung im ersten Halbjahr 2024 lag bei 4.175 MW. Obwohl die Ausschreibungsrunden weiterhin unterzeichnet waren, stellt die innerhalb von sechs Monaten bezuschlagte Menge einen neuen Rekord dar. Der durchschnittliche Zuschlagswert der Ausschreibungsrunden des ersten Halbjahres 2024 lag bei 7,33 ct/kWh - knapp unter dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Hinsichtlich des Höchstwerts und auch der mittleren Zuschlagswerte gab es gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. (nw)