Der Entwurf soll noch im März in den Landtag eingebracht und voraussichtlich am 9. Mai 2012 gesetzlich verankert werden. Seit 2005 galt in Baden-Württemberg ein Gesetz, das den Bau von Windturbinen generell verbot – einzig in Vorranggebieten, die rund ein Prozent der Landesfläche entsprachen und dabei nicht selten ungeeignet für die Windenergienutzung waren, durften Windenergieanlagen betrieben werden. Das soll sich nun ändern: „Anders als früher ist der Bau von Windrädern künftig grundsätzlich erlaubt und nicht mehr grundsätzlich verboten“, erklärte Ministerpräsident Wilfried Kretschmann (Grüne) unlängst zum neuen Landesplanungsgesetz.
Die Regionalverbände sollen künftig nur noch Vorranggebiete für Windenergieanlagen festlegen, aber keine Flächen mehr ausschließen dürfen. Ausschlussgebiete werden ab jetzt nur noch durch Vorschriften aus dem Baugesetzbuch, durch Naturschutzrichtlinien und dem Immissionsschutzgesetz definiert. So sind auch künftig Landschaftsschutzgebiete wie beispielsweise im Schwarzwald von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Die Kommunen sollen nach dem Wunsch der grün-roten Regierung ab sofort vor Ort selbst angemessene Entscheidungen treffen.
Mit Hilfe des neuen Landesplanungsgesetzes sollen pro Jahr rund 150 neue Windenergieanlagen errichtet werden, um das Regierungsziel bis 2020 zu erreichen. Der Entwurf sieht zudem vor, bisherige Regelungen der regionalen Windenergieflächenplanung nach einer Übergangsfrist aufzuheben.Diese Übergangsfrist war Ende vorigen Jahres bis zum September 2012 gewährt worden.
„Es gingen 45 zum Teil sehr ausführliche Stellungnahmen ein“, erklärt nun Edgar Neumann, der Sprecher des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, auf Anfrage von ERNEUERBAREN ENERGIEN. Zu den Reaktionen von Verbänden und Kommunen auf den der Öffentlichkeit zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurf sagt er: „In allen Stellungnahmen wurde der Ausbau der Windkraft begrüßt. Allerdings haben sich mehr als die Hälfte der Stellungnahmen für eine Verlängerung der Übergangsfrist, also der Frist, zu deren Ende die bestehenden Festlegungen der Wind-Regionalpläne gesetzlich aufgehoben werden, ausgesprochen. Die Landesregierung hat deshalb als Ergebnis der Anhörung eine entsprechende Verlängerung der Übergangsfrist vom 1. September auf den 31. Dezember 2012 vorgeschlagen.“
Zusätzlich zur Verbändeanhörung wurde für das Landesplanungsgesetz auch schon eine strategische Umweltprüfung vorgenommen. Sie umfasst einen Umweltbericht, in dem die Auswirkungen der Plan-Änderung dargestellt wurden. Sowohl der Umwelt- als auch der Abschlussbericht seien mit dem Gesetzentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt worden, sagte Neumann.
Das Ländle bildet derzeit vor den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sowie dem Saarland das bundesweite Schlusslicht, was Windenergie betrifft, und weist einen hohen Anteil an Atomstrom auf. 2011 wurden lediglich neun neue Windturbinen in Baden-Württemberg aufgestellt. Insgesamt waren hier bis Ende 2011 486 Megawatt (MW) Windenergie installiert, während die Windleistung beim Spitzenreiter Niedersachsen nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Windenergie (DEWI) auf 7039 MW angewachsen war.
(Regine Krüger)