Das Abgeordnetenhaus des tschechischen Parlaments hat beschlossen, die Einspeisevergütung für Solarstrom zum Ende dieses Jahres abzuschaffen. Die Betreiber von Solarstromanlagen müssen ihren Generator noch vor dem 31. Dezember dieses Jahres anmelden, um noch eine Einspeisevergütung zu bekommen. Für die Solarbranche kommt die Entscheidung nicht überraschend. Schließlich hatte der stellvertretende Industrie- und Handelsminister Pavel Solc schon im Februar dieses Jahres das Ende der Solarstromförderung angekündigt. Er bezieht sich dabei auf die geltenden Rechtsvorschriften, die keine zusätzliche Unterstützung mehr seitens der Energieregulierungsbehörde in Prag erlauben. „Denn in der Stromerzeugung aus Photovoltaik- und Biogasanlagen haben wir bereits 2011 die im nationalen Aktionsplan für das Jahr 2013 festgelegten Werte überschritten“, betont Martin Laštuvka, Sprecher der Energieregulierungsbehörde, die für die Vergütung von Strom aus Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zuständig ist.
Solarstrom wird mit Extrasteuer belegt
Während die Photovoltaikbranche die Entscheidung des tschechischen Parlaments zur Abschaffung der Einspeisevergütung für Solarstrom toleriert, stößt die Verlängerung der Ertragssteuer auf Strom aus Photovoltaikanlagen auf heftige Kritik. Denn mit der Verabschiedung der neuen Regelungen hatte das Abgeordnetenhaus auch beschlossen, dass der Strom aus allen Solaranlagen, die seit 2010 in der Tschechischen Republik gebaut wurden, mit zehn Prozent extra besteuert wird. Das würde Photovoltaikgeneratoren mit einer Gesamtleistung von 1,4 Gigawatt betreffen. Die jetzt beschlossene Ertragssteuer löst die bisherige Regelung ab, nach der Strom aus Solaranlagen mit Baujahr 2009 und 2010 in Höhe von 26 Prozent besteuert. Diese Regelung, die immerhin Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 1,8 Gigawatt betrifft, soll Ende 2013 auslaufen.
Senat und Präsident müssen noch zustimmen
Da der Gesetzesänderung noch der Senat und der sozialdemokratische Präsident Miloš Zeman noch zustimmen müssen, hat sich die Solarbranche jetzt auf eine Mischung aus Drohkulisse und Lobbyarbeit eingerichtet. „Der Senat – als Oberhaus des Parlaments – sollte als demokratisches Kontrollorgan dienen und seine Bürger und Investoren vor unklugen Entscheidungen des Abgeordnetenhauses schützen“, erklärt Georg Hotar, Geschäftsführer des niederländischen Projektentwicklers Photon Energy, der eine Reihe von Projekten in der Tschechischen Republik in der Pipeline hat. Die Holländer haben angekündigt, dass das Portfolio an Kraftwerken der tschechischen Tochterfirma mit einem Umfang von 14,2 Megawatt um etwa 5,25 Millionen Kronen (etwa 204.000 Euro) abgewertet werden müsste, sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft treten. Ausgehend von der Energieproduktion in den Jahren 2011 und 2012 würde die Solarabgabe zu einem zusätzlichen Vorsteuer-Cashflow von etwa 1,25 Millionen Euro jährlich führen, betont Photon Energy. Das Management des niederländischen Projektentwicklers betreibt jetzt gemeinsam mit Industrievertretern Lobbying, um Senatoren zu überzeugen, die Verlängerung der Abgabe abzuschmettern. „Wir hoffen, dass sich die Senatoren ihrer Rolle bewusst sind und die Verlängerung ablehnen werden“, sagt Georg Hotar.
Klagen Kosten mehr als die Steuern einbringen
Die tschechischen Solarverbände kritisieren ebenfalls die rückwirkende zusätzliche Besteuerung des Solarstroms aus Anlagen, die seit 2010 in Betrieb gingen, womit die Rechnung der Investoren nicht mehr aufgeht. „Die Verlängerung der Solarinvestment-Steuer schlägt mit Hunderten von Milliarden Kronen zu Buche“, rechnet Martin Sedlák, Direktor der Allianz für Energieautarkie (Alies), vor. „Die im Voraus berechneten finanziellen Erträge aus allen Projekten wird bei der Verlängerung der Ertragssteuer um bis zu 30 Prozent Minderung der garantierten Rendite führen. Das bringt die Betreiber der Solarkraftwerke, die seit 2010 gebaut wurden, in ernsthafte Schwierigkeiten, die bis hin zur Insolvenz führen können.“ Sedlák kündigt an, dass der Staat mit einer Vielzahl an Klagen gegen die rückwirkende Besteuerung der Erträge rechnen muss. Auch Veronika Knoblochová, Direktorin der Tschechischen Photovoltaik-Industrie-Vereinigung sieht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung auf das Parlament zukommen. Da nicht nur tschechische Unternehmen von neuen Regelung betroffen sind, vermuten Vertreter der Alies und des tschechischen Photovoltaikverbandes CZEPHO, dass auf die Tschechische Republik eine Vielzahl von internationalen Rechtsstreitigkeiten zukommen, die am Ende teurer sind als der Verzicht auf die Einnahmen aus der rückwirkenden Ertragssteuer. (Sven Ullrich)