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Schnellere Genehmigungen: Bundesregierung beschließt RED-III-Gesetz

Das Bundeskabinett hat kurz vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für die Umsetzung der europäischen RED III-Richtlinie auf den Weg gebracht. Zentrales Element ist die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit könnten Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden.

EU will 42,5 Prozent EE-Strom bis 2030

„Mit der Umsetzung der europäischen Regeln zu den Erneuerbaren Energien beschleunigen und vereinfachen wird den Zubau von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Solaranlagen“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck. Die Regelungen ergänzten die vielen Beschleunigungsschritte, die schon gemacht worden seien.

Die im letzten Jahr überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien (RED III) sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, die die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen sollen.

Kritik an UVP für große Freiflächenanlagen

„Mit dem nun beschlossenen Kabinettsentwurf zur RED III-Umsetzung sind einige sinnvolle Maßnahmen geplant, um den Ausbau weiter zu beschleunigen. An anderen Stellen besteht jedoch die erhebliche Gefahr, dass der Ausbau eher erschwert als beschleunigt wird“, kommentierte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Energieverbandes BDEW. Sie kritisierte, die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung große Photovoltaik-Freiflächenanlagen, unklare Abstandsregelungen für Repowering-Projekte und pauschale Abschaltszeiten für Fledermäuse – „auch wenn nachweislich keine Fledermäuse am Standort leben“. Nachbesserungen seien daher erforderlich. (kw)

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