In Zukunft werden in der Schweiz auch Investoren in große Solarparks und gewerbliche Anlagen die Möglichkeit zur Einmalvergütung haben. Das bedeutet konkret, dass jeder Betreiber eine neuen Solaranlage mit einer Leistung von maximal 50 Megawatt einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten in die Anlage in Form einer einmaligen Förderung bekommen kann. Bisher war diese Art der Vergütung auf Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt beschränkt.
Mit der Änderung der entsprechenden Verordnung setzt der Bundesrat in Bern das erste Maßnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 in die Tat um. Die 30 Prozent Einmalvergütung beziehen sich allerdings nicht auf ein konkretes Projekt, sondern auf eine Referenzanlage. Das ist der durchschnittliche Generator, der in der Schweiz gebaut wird. Hier wird auch die Kostendegression für die Solaranlagen mit eingepreist, so dass die Solarenergie auch in der Schweiz preiswerter wird.
Direktvermarktung wird Pflicht
Dennoch ebnet der Bundesrat damit den Weg für mehr Zubau im Segment über 30 Kilowatt. Denn jetzt müssen sich die Betreiber nicht mehr auf der langen Warteliste zu einer kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) setzen lassen, sondern erhalten ihre Förderung zeitnah zur Inbetriebnahme des Generators. Auf dieser Warteliste stehen inzwischen immerhin über 38.000 Anlagen, deren Betreiber sich teilweise schon seit Jahren für eine KEV anstellen. Das Bundesamt für Energie hat schon vor Monaten klar gemacht, dass bis zum Ende der Förderung von Photovoltaikanlagen Ende 2022 – wie in der Energiestrategie 2050 festgelegt – nur noch Anlagen eine KEV bekommen, die bis zum Jahr 2013 gelistet waren. Für alle später hinzugekommenen Anlagen wären die Chancen für eine KEV ohnehin extrem gering gewesen.
Diese KEV wird es in Zukunft ohnehin so nicht mehr geben. Denn sie wird in ein Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umgewandelt. Das bedeutet, dass die Betreiber von neuen Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt bekommen nur noch bis 2020 eine feste Vergütung. Danach müssen sie in ein neu zu schaffendes Direktvermarktungssystem wechseln. Dann erhalten sie eine feste Marktprämie, die sich an der bisherigen Vergütung orientiert, abzüglich des am Strommarkt erzielten Preises. Die Verpflichtung zur Direktvermarktung gilt auch für Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mindestens 500 Kilowatt, die bisher schon eine KEV bekommen.
Chancen für gewerbliche Eigenverbrauchsanlagen
Das bedeutet für die Anlagenbetreiber ein Risiko, aber auch eine Chance. Denn erzielen sie am Strommarkt einen besonders hohen Erlös, können die Gesamtgewinne durchaus höher ausfallen, als es mit der normalen Einspeisevergütung möglich wäre. Allerdings schlagen dann auch geringere Erlöse am Strommarkt negativ zu Buche. Zudem wird die Marktprämie in Zukunft nicht mehr 20, sondern nur noch 15 Jahre lang gezahlt. Bern rechnet so, dass die Vergütung auf 80 bis 90 Prozent der bisherigen Fördermittel sinkt.
Die neuen Regelungen sind aber nicht nur für Betreiber künftiger Solarparks von Bedeutung, Denn dieses Geschäft ist aufgrund der begrenzten und teuren Flächen in der Schweiz ohnehin nicht so riesig. Vielmehr sind es Gewerbetreibende und Industrieunternehmen, die mit großen Anlagen ihren eigenen Strombedarf zumindest zum Teil mit selbst produzierter Solarenergie decken. Den Rest speisen sie ins Netz ein. Auch dafür hat die Bundesregierung den Weg zum wirtschaftlichen Anlagenbetrieb frei gemacht. Denn die Berechnung der Einspeisevergütung, die die Netzbetreiber für überschüssigen Strom aus Eigenverbrauchsanlagen zahlen müssen, wird auf eine neue Basis gestellt.
Gestehungskosten werden eingepreist
Bisher waren die regionalen Verteilnetzbetreiber, in deren Netz der Solarstrom eingespeist wird, relativ frei in der Festlegung dieser Rückspeisevergütung. Als Richtwert hat das Bundesamt für Energie nur den Preis angesetzt, den die Netzbetreiber bezahlen müssten, wenn sie den Solarstrom von Dritten hätten beschaffen müssen. Das führte zu teilweise extrem niedrigen und kantonal sehr unterschiedlichen Einsepeisevergütungen zwischen 20 und unter vier Rappen pro Kilowattstunde. Doch jetzt müssen die Netzbetreiber auch die Gestehungskosten für den Solarstrom mit in die Berechnung aufnehmen. Der Schweizer Branchenverband Swissolar geht davon aus, dass sich die Rückspeisetarife dadurch zwischen sieben und acht Rappen pro Kilowattstunde einpendeln. Zudem haben sie weiterhin die Pflicht, den Strom auch abzunehmen.
Der Bundesrat erleichtert auch die Bildung von Eigenverbrauchsgemeinschaften. Diese können in Zukunft auch über die Grundstücksgrenzen hinaus gebildet werden. Das erhöht den Eigenverbrauchsanteil und damit die Rentabilität der Anlagen. Auch Mieterstromprojekte können von den neuen Regelungen profitieren. Denn in Zukunft fällt die bisher teure Strommessung durch den Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft weg.
Die Regelungen werden dem Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz einen kräftigen Schub geben. Swissolar geht davon aus, dass in diesem Jahr der Bau neuer Anlagen auf dem Niveau des vergangenen Jahres liegen wird. Dieser lag im vergangenen Jahr weit unter 300 Megawatt. Im Jahr 2018 wird sich aufgrund der verbesserten Rahmenbedingungen der Markt erholen. Swissolar rechnet dann mit einem Zubau von 300 Megawatt. (Sven Ullrich)