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Photovoltaikförderung in Deutschland

Bund und Länder vorläufig einig

Die Drohkulisse, die einige unionsgeführte Bundesländer aufgebaut haben, hat Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung rudert bei der Kürzung der Solarförderung weiter zurück. Nachdem schon in der Sitzung des Umweltausschusses im Bundestag bekannt wurde, dass die Degression der Solarförderung auch weiter nach dem Prinzip des atmenden Deckels erfolgt und die Verordnungsermächtigung für die Marktintegration wegfällt, haben die CDU-Ministerpräsidenten bei einem Treffen mit Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) noch weitere Änderungen durchgesetzt und mit der Bundesregierung einen „vorläufigen Konsens“ erzielt, wie Financial Times Deutschland berichtet.

Installateure und Planer bekommen mehr Zeit

So wird Strom aus den größeren Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt auch weiterhin vollständig vergütet. Bisher hatte man die Vergütung auf 90 Prozent des erzeugten Stroms begrenzt. Auch die im Umweltausschuss heftig kritisierten und zu kurzen Übergangsfristen wurden noch mal verlängert. So bleibt für Freiflächenanlagen zwar der Termin für den Aufstellungsbeschluss am 1. März bestehen, doch jetzt bekommen die Planer und Installateure mehr Zeit zum Aufbau der Anlagen. Als Stichtag ist nun der 1. September im Gespräch. Auch die Käufer von Dachanlagen haben jetzt mehr Zeit für die Installation des Systems. Wenn die Hauseigentümer oder Investoren bis zum 1. März einen Antrag auf Netzanschluss gestellt haben, dann bekommen sie ihren Strom auf jeden Fall zu den alten Konditionen vergütet. Außerdem haben die Ministerpräsidenten der unionsregierten Länder auch die letzte Verordnungsermächtigung zu Fall gebracht. Damit kann die Bundesregierung auch in Zukunft die Einspeisevergütung nicht ohne Abstimmung im Bundestag festlegen. Man einigte sich auch auf ein generelles Maximum der jährlichen Degression. Statt wie bisher 24 soll diese Obergrenze nun bei 28 Prozent liegen. Die Anpassung der Einspeisevergütung soll außerdem monatlich erfolgen.

Kürzungstermin noch umstritten

Die anvisierte enorme Einmalkürzung von zwischen 20 und fast 40 Prozent soll aber trotzdem durchgezogen werden. Allerdings ist beim Termin für die Einführung der neuen Vergütungssätze noch nicht das letzte Wort gesprochen. „Bei uns werden keine Gesetze rückwirkend in Kraft gesetzt“, stellt Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, schon mal in der Berliner Zeitung klar. „Das ist für uns eine Hauptforderung im Sinne des Vertrauensschutzes.“ Damit könnte der Zeitplan der Bundesregierung erheblich in Gefahr kommen, denn der Bundesrat entscheidet erst im Mai über die EEG-Novelle. Der 1. April als Termin für die Einführung der Kürzungen wäre dahin.

Furcht vorm Scheitern im Bundesrat

Die Bundesregierung musste sich mit den Ministerpräsidenten einigen, da sie befürchten musste, im Bundesrat mit dem Vorstoß kläglich zu scheitern. Zwar ist das EEG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, doch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit hätte man den Vermittlungsausschuss anrufen können. Das Verhandlungsergebnis hätte dann im Bundestag wiederum eine sogenannte Kanzlermehrheit – die Mehrheit aller im Bundestag vertretenen Abgeordneten – oder einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedurft, für den Fall, dass bei der Abstimmung nicht alle Abgeordneten anwesend sind, ein Ergebnis, dass sie nie erreicht hätte. Die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat gegen die EEG-Novelle ist indes ziemlich sicher. Denn mit der Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen, die einen erheblichen Teil der Produktionsstätten beherbergen und den Stimmen von Bayern, wo die meisten Solaranlagen stehen, wäre das zu schaffen gewesen. Ob diese Gefahr allerdings gebannt ist, bleibt noch unklar. Man wartet erst einmal ab, ob die Regierung tatsächlich im Sinne der Bundesländer nachbessert. „Wir werden den Vermittlungsausschuss anrufen, wenn sich der Bund nicht so bewegt, dass unsere Branche leben kann“, droht Christine Lieberknecht. Immerhin droht bei einem Niedergang der Solarindustrie in ihrem Bundesland der Verlust tausender Jobs. Sie versteht auch das Argument der Verbraucherentlastung nicht, das die Bundesregierung als Grund für ihren Vorstoß angibt. „Die Branche entwickelt sich gut, da muss man nicht dermaßen reinhauen“, sagt sie der Berliner Zeitung. „Ich habe keinen privaten Stromnutzer gefunden, der sich über die EEG-Umlage aufregt – zumal es Spritpreiserhöhungen ohne Ende gibt und der Bund da locker 91 Cent pro Liter an Steuern oben drauf packt.“ (Sven Ullrich)