Die baurechtliche Genehmigungspflicht von Solaranlagen soll in Sachsen wegfallen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung der Bauordnung haben die Koalitionen von CDU und FDP in den Innenausschuss des Landtages eingebracht. Die Regierungskoalition will damit die Richtlinie der Europäischen Union zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EE-RL) vom 23. April 2009 umsetzen. Diese sieht vor, dass Anlagen zu Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien keinen Beschränkungen unterliegen, die eine Realisierung solcher Anlagen unverhältnismäßig behindern.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im sächsischen Landtag begrüßt das Vorhaben, kritisiert aber das langsame Handeln von CDU und FDP. Die Fraktion der Grünen haben einen ähnlich lautenden Vorschlag bereits vor genau einem Jahr eingebracht. Den hat der sächsische Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP im April dieses Jahres mit der Erklärung abgelehnt, man wolle einen eigenen Vorschlag einbringen. „CDU und FDP haben endlich verstanden“, sagt Johannes Lichdi, energiepolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im sächsischen Landtag. „Sie legen dem Innenausschuss einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vor. Für mehr Solarenergie lassen Grüne die Koalition gerne abschreiben“, so Lichdi mit Blick auf den Inhalt des Vorschlags der Koalitionsfraktionen. „Ärgerlich ist nur ihr Schneckentempo.“
Anschluss ans öffentliche Stromnetz ist kein Kriterium
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Solaranlagen an oder auf Gebäuden generell genehmigungsfrei sind. Damit fällt die jetzt gültige Eigenverbauchsregelung weg. Denn bisher sind Solaranlagen nur genehmigungsfrei, wenn sie zur technischen Gebäudeausstattung gehören und die erzeugte Wärme und der erzeugte Strom im Haus selbst verbraucht wird. Sollte der Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden, sah die bisherige Regelung eine Genehmigungspflicht zur Errichtung der Anlage vor. „Die Frage der Einspeisung ist ein sachlich ungeeignetes Kriterium zur Begründung einer Genehmigungsbedürftigkeit“, argumentieren die Grünen im sächsischen Landtag in ihrem Gesetzentwurf vom letzte Jahr. „Denn eine bauordnungsrechtliche Gefahr einer Photovoltaikanlage wie Anwendbarkeit, Brandgefahr oder Standsicherheit hängt nicht davon ab, ob sie ihren Strom in das Netz einspeist oder nicht.“
Außerdem sollen mit dem Gesetzesvorhaben auf Gebäuden aufgeständerte Solaranlagen ebenfalls von der Genehmigungspflicht befreit werden.
Sachsen wäre damit das erste ostdeutsche Bundesland, dass sich von den Formulierungen der Musterbauordnung der Länder befreit. Bisher haben nur Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein solare Anlagen auf und an Gebäuden von der Genehmigungspflicht befreit. (Sven Ullrich)