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Netzausbaugebiet

Obergrenze liegt bei 900 MW pro Jahr

„Mit dem Netzausbaugebiet wollen wir den Ausbau der Windenergie im Norden besser mit dem Netzausbau synchronisieren. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin mit höchster Priorität für den Netzausbau einsetzen“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Es stehen nun alle Spielregeln für die anstehenden Ausschreibungen für Windenergie an Land fest. Das schafft die erforderliche Verlässlichkeit für den weiteren Ausbau der Windenergie im Norden.“

Die Bundesnetzagentur habe das Gebiet so festgelegt, dass es die bestmögliche Wirkung zur Entlastung der Übertragungsnetze entfaltet, hieß es in einer Presseinformation. Zum Netzausbaugebiet zählen

  • die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen
  • im Land Niedersachsen die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Leer, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch und Wittmund sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg und Wilhelmshaven
  • im Land Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Rostock, Vorpommern-Rügen, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim sowie die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin.
  • Damit umfasst das Netzausbaugebiet ganz Norddeutschland.

    Obergrenze 902 MW pro Jahr

    Im Netzausbaugebiet werden die Zuschläge in den Ausschreibungen für Windenergie an Land begrenzt. Jährlich sind dort 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 zulässig. Für diese Obergrenze hat die Bundesnetzagentur einen Wert von 902 MW ermittelt - diese Leistung wurde 2016 allein in Niedersachsen errichtet. Gebote für Anlagen im Netzausbaugebiet kommen nur bis zu dieser Grenze zum Zuge. Das bundesweite jährliche Ausschreibungsvolumens beträgt zunächst 2.800 MW, ab dem Jahr 2020 sind es 2.900 MW. Von diesem Gesamtvolumen entfällt mit dem jetzt ausgewiesenen Netzausbaugebiet ein knappes Drittel auf eine Fläche, die etwas mehr als ein Sechstel des Bundesgebiets ausmacht, gleichzeitig aber auch die stärksten Windländer stellt.

    2016 führten Niedersachsen laut Statistik der Deutschen Windguard die Ranglisten mit 900 MW und 651 MW neu installierter Anlagen an. Niedersachsen verfügt zudem mit 5.857 Windenergieanlagen und 9.324 MW über den größten Anteil des Anlagenbestands. An zweiter Stelle liegt auch hier Schleswig-Holstein mit 3.581 Windenergieanlagen und 6.449 MW.

    Evaluation 2019

    Das EEG schreibt vor die Notwendigkeit, den Zuschnitt des Netzausbaugebiets und die Obergrenze bis zum 31. Juli 2019 und danach alle zwei Jahre zu evaluieren. Die bis dahin von Bund und Ländern erzielten Fortschritte beim Netzausbau werden in diesen Prozess einfließen und entsprechend zu würdigen sein. Unabhängig vom Netzausbaugebiet bleibt es bei dem übergeordneten Ziel, den Netzausbau bedarfsgerecht und zügig voranzutreiben, um das Potenzial der Windenergie im Norden nutzen zu können.

    Die Windbranche lehnt das großflächige Netzausbaugebiet ab. Stattdessen sollten die technischen Möglichkeiten der Netzsteuerung komplett ausgeschöpft, die verschiedenen Energiesektoren besser verkoppelt und flexible Netztarife eingeführt werden, um weniger Windstrom abregeln zu müssen, forderte der Bundesverband Windenergie (BWE) in einer Stellungnahme im Dezember 2016. (Katharina Wolf)

    Die Verordnung zum Netzausgebiet gibt es hier.

    Die Stellungnahme des Bundesverbandes Windenergie vom Dezember 2016 gibt es hier.