Tilman Weber
Der neue Windatlas, den Deutschlands erste und bisher einzige von einem Grünen-Ministerpräsident geführte Landesregierung bereits Ende Mai vorgestellt hatte, definiert 6,2 Prozent der Landesfläche als für Windkraft geeignet. Das sei ungefähr doppelt so viel wie bislang vermutet, lässt das Umweltministerium in Stuttgart wissen. Zu verdanken sei die positive Entwicklung nicht nur verbesserten Windenergie-Standortgutachten, die über die zu erwartenden jährlichen Windströmungen genau Auskunft geben sollen. Auch die technologischen Fortschritte bei den Windturbinen selbst führten zu dem neuen Windatlas, lautet die Argumentation des Umweltministeriums: Inzwischen entwickelte neue größere Windturbinen, deutlich gewachsene Nabenhöhen, bessere elektronische Steuerungen, bessere Aerodynamik der Rotorblätter oder beispielsweise längere Rotorblätter lassen offenbar Windkraft für deutlich mehr Regionen im Ländle zu als noch 2011. Damals war die jetzt ersetzte Version des Windatlas erschienen.
Die frohe Botschaft ist natürlich als solche zu würdigen – und sie dürfte stimmen: Dafür spricht nicht nur, dass erneut das renommierte Windexperten-Büro Al-Pro die Daten für den neuen Atlas liefert. Dafür sprechen außerdem Erfahrungen mit neu zugebauten modernen Windturbinen auch im Süden Deutschlands sowie neue Messungen der vertikalen Windströmungsverteilung mit Lasern oder Schall. Die neu angepassten Kriterien für die Windertragsdaten sorgen zudem für eine eher konservative Berechnung: Der Windatlas gilt für Nabenhöhen von 160 statt 140 Meter sowie für mittlere Windgeschwindigkeiten von umgerechnet mindestens 5,65 Metern pro Sekunde statt bisher 5,5 Meter pro Sekunde. Erst ab diesem Windvorkommen soll Windkraft als wirtschaftlich gelten. Dabei führt der Windatlas eine präzisere Prüfkategorie als die bloße Windgeschwindigkeitsverteilung ein: 215 Watt pro Quadratmeter überstrichene Rotorfläche soll die Windleistungsdichte mindestens betragen.
Rentable Windkraft auf 2.200 Quadratkilometern möglich
Mehr als 220.000 Hektar oder 2.200 Quadratkilometer sind demnach grundsätzlich für die Windkraft geeignet, ohne von vornherein durch Siedlungsflächen oder Naturschutzräume ausgeschlossen zu sein. Hinzu kämen weitere, nur eingeschränkt geeignete Flächen, betont das Umweltministerium.
Doch das hier zu kommentierende Thema ist leider nicht der gewiss beeindruckende technologische Fortschritt – der ja einer Verdoppelung des Windkraftpotenzials durch solche Innovationen in nur neun Jahren gleichkommt. Zu kommentieren ist ein bundes-, aber vor allem auch landespolitisches Versagen der schon acht Jahre andauernden Regierung im Ländle durch Deutschlands Energiewende-Partei Nummer eins.
Die Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte immerhin bis 2020 einen Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung im Ländle von rund 17 auf 38 Prozent versprochen. Dabei sollte die Windenergie alleine 2020 schon 10 Prozent des in den Landesgrenzen erzeugten Stromes einspeisen.
Grün-Rot und Grün-Schwarz verpassen Klimaziele 2020
Fakt ist allerdings, dass nicht nur die klimapolitisch sich verweigernde Groko der Bundesregierung sondern auch das Ländle sein 2020-Energiewende-Ziel nicht erreicht. So räumte das Umweltministerium bei einer Debatte im Landtag in der ersten Juni-Woche ein, dass die Ziele nicht zu schaffen seien. Zu einem Anteil von 3,7 Prozent an der baden-württembergischen Stromeinspeisung hat der Windkraftausbau bisher geführt. Der gesamte Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung im Ländle hatte zumindest bis Ende 2018 gerade einmal ein Niveau von 27 Prozent erreicht.
Dass die Entwicklungslinien seit dem Regierungsantritt Kretschmanns sich mit keiner noch so optimistischen Prognose bis zum Stichjahr 2020 mit den Zielen in Einklang bringen lassen, bedarf hier keines weiteren Nachweises. Es ist offensichtlich. Besonders enttäuschend wirken die Daten auch vor dem Hintergrund, dass alleine die Fortschreibung der Entwicklung aus dem letzten Jahr der windkraftfeindlichen Vorgängerregierung aus CDU und FDP dank des damaligen Solarenergie-Booms schon knapp ausgereicht hätte, um bei jährlich zwei Prozent mehr Erneuerbaren-Anteil 2020 den gewünschten Grünstrom-Anteil erreicht zu haben.
Doch unter der von den Grünen anfangs mit der SPD und inzwischen mit der CDU geführten Regierung gab es streng genommen nur zwei Jahre mit deutlichem Zuwachs bei der Grünstromeinspeisung durch Windkraft. Denn nur zwei volle Jahre lang, 2016 und 2017, boomten die Windkraftinstallationen zwischen Rhein, Main und Tauber so wie von Stuttgart gewünscht.
Einführung der Ausschreibungen verursachte herben Rückschlag
Danach brach der Zubau zunächst durch bundespolitische Reformen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein. Vor allem die Einführung der Ausschreibungen bremste zunächst die süddeutschen Projekte: Ihre Mehrkosten im Vergleich zu norddeutschen Windparkbauvorhaben durch aufwändigere Wald- und Bergstandorte bei zugleich Platz für nur kleinere Windparks nahmen süddeutschen Windparkprojekten die Wettbewerbschancen in den Ausschreibungen. Auch die kurzen Realisierungsfristen bei zeitgleichen langwierigen Genehmigungsverfahren und regelmäßigen Auseinandersetzungen vor Verwaltungsgerichten im Streit mit Windkraftgegnern bremsten den Ausbau im Ländle auf Null: Die Projektierer scheuen deshalb sich an neuen Ausschreibungen zu beteiligen, weil sie die Projekte möglicherweise nicht binnen der maximal zulässigen zwei Jahre nach Erhalt eines Ausschreibungszuschlages ans Netz bringen und so den Verfall des Zuschlags riskieren.
Dafür kann die Landesregierung zwar im Grundsatz ebenso wenig, wie sie zum Einbruch des Photovoltaik-Ausbaus aufgrund von negativen Reformen anfangs des Jahrzehntes etwas konnte.
In Energiewendedebatte zu leise, mit Reformen zu spät
Allerdings muss sie sich zwei große Kritikpunkte ankreiden lassen: Sie gehörte bislang keineswegs zu den lautesten Kritikern der Bundesregierung, wenn es um die Langsamkeit der Energiewende ging. Lediglich gelegentliche Forderungen wie jetzt wieder nach einer regionalen Ausschreibungsquote für süddeutsche Länder mit einem Mindest-MW-Anteil kamen aus Stuttgart. Doch an dem inzwischen chronischen Unterangebot sich beteiligender Windparkgesellschaften in den Ausschreibungen würde sich dadurch nichts ändern. Denn die regelmäßigen juristischen Scharmützel noch nach den Genehmigungen halten eben Windparkprojektierer von Beteiligungen an Ausschreibungen ab – gerade auch in Süddeutschland.
Einzig aber eine lautstarke und grundsätzliche Systemkritik aus Stuttgart könnte noch den ernsthaften Willen für das Ländle unterstreichen, den Zielsetzungen wenigstens deutlich näher kommen zu wollen.
Zweitens kam der Windkraftausbau im Ländle zu spät: Von 2012 bis 2015 waren am Ende der grün-roten Regierungsperiode der Grünen-SPD-Koalition vier Jahre vergangen, die ohne jeglichen Zuwachs beim Grünstromanteil endeten (siehe verlinktes Dokument, Seite 8).