Zwei Wochen Frist für eine Genehmigung, frühere Nachtfahrten: Groß- und Schwerlasttransporte (GST) sollen schneller und einfacher durchgeführt werden können. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen, die im Frühjahr 2025 in Kraft treten soll. Zuvor muss noch der Bundesrat zustimmen.
Folgende Vereinfachungen sind sollen kommen:
Die Verbändeinitiative Großraum- und Schwerlasttransport (VI GST), zu der auch der Bundesverband Windenergie gehört, begrüßte die aktuellen Entwicklungen in einer Stellungnahme. Besonders positiv sei die Vorverlegung des Beginns von Nachtfahrten sowie die Flexibilisierung der Toleranzen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten der Ladung zu bewerten, hieß es. Man erwartete aber weitere Erleichterungen, darunter die Schaffung eines digitalen Antrags- und Genehmigungsverfahrens sowie die Vereinfachung und Vereinheitlichung von GST-Vorschriften.
Die Windenergiebranche klagt seit längerem über komplizierte Verfahren, die nötig sind, um Bauteile von Windenergieanlagen oder Kräne zu transportieren. Seit 2023 berät ein Runder Tisch unter Federführung des Verkehrsministeriums über notwendige Erleichterungen.
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