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Frühere Nachtfahrten: Groß- und Schwerlasttransporte sollen vereinfacht werden

Zwei Wochen Frist für eine Genehmigung, frühere Nachtfahrten: Groß- und Schwerlasttransporte (GST) sollen schneller und einfacher durchgeführt werden können. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen, die im Frühjahr 2025 in Kraft treten soll. Zuvor muss noch der Bundesrat zustimmen.

Folgende Vereinfachungen sind sollen kommen:

  • Für die Dauer der Antragsbearbeitung durch die zuständigen Behörden bei Bund und Ländern gilt ein Richtwert von zwei Wochen.
  • Regelungen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten der Ladung werden flexibilisiert. So soll eine mehrfache Antragstellung möglichst vermieden werden, falls genaue Maße und Gewichte der Ladung noch fehlen.
  • Nachtfahrten beginnen künftig ab 20 Uhr statt um 22 Uhr. Durch das größere Zeitfenster sollen die Transportunternehmen künftig flexibler in der Durchführung der Transporte sein.
  • Die Anhörung der Autobahn GmbH des Bundes bei Unterfahrung von Autobahnbrücken entfällt.
  • Teilbare Ladung bis zu maximal 40 Tonnen Gewicht darf künftig bei GST-Leerfahrten mitgenommen werden. So sollen vorhandene Lkw-Kapazitäten besser ausgenutzt und unnötige Leerfahrten eingespart werden.
  • Sprachauflagen bei anhörpflichtigen GST werden gelockert: Bisher ist vorgeschrieben, dass entweder der Fahrer oder der Beifahrer des GST sich auf Deutsch verständigen kann. Neben Deutsch wird nun auch Englisch zugelassen.
  • Die Verbändeinitiative Großraum- und Schwerlasttransport (VI GST), zu der auch der Bundesverband Windenergie gehört, begrüßte die aktuellen Entwicklungen in einer Stellungnahme. Besonders positiv sei die Vorverlegung des Beginns von Nachtfahrten sowie die Flexibilisierung der Toleranzen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten der Ladung zu bewerten, hieß es. Man erwartete aber weitere Erleichterungen, darunter die Schaffung eines digitalen Antrags- und Genehmigungsverfahrens sowie die Vereinfachung und Vereinheitlichung von GST-Vorschriften.

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    Die Windenergiebranche klagt seit längerem über komplizierte Verfahren, die nötig sind, um Bauteile von Windenergieanlagen oder Kräne zu transportieren. Seit 2023 berät ein Runder Tisch unter Federführung des Verkehrsministeriums über notwendige Erleichterungen.

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