Es ist ein kleiner Schritt mit einem langen Namen: Der Bundesrat hat jetzt die Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung beschlossen. Für leidgeprüfte Spediteure, die zum Beispiel den Transit von Windenergieanlagen zur Baustelle organisieren, gibt es dadurch eine Erleichterung: Künftig dürfen auch private Begleitfahrzeuge, nicht nur die Polizei, die Lkw eskortieren und sie dürfen dies auch über Bundesländergrenzen hinweg tun.
In den meisten Bundesländern ist noch die Polizei zuständig
Noch ist in den meisten Bundesländern ausschließlich die Polizei für diese Aufgabe zuständig. An den Landesgrenzen muss der Transport an die nächsten Zuständigen übergeben werden – lange Wartezeiten und Verzögerungen sind oft die Folge.
Das wird sich nach Ansicht des niedersächsischen Wirtschaftministers Olaf Lies nun ändern. Eine Sollbruchstelle in der Transportkette sei nun beseitigt: „Mit dem Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung sind wir jetzt einen wichtigen Schritt weiter.“
Warten auf Transportübernahme soll ein Ende haben
In Niedersachsen ist die Begleitung der Transporte laut Ministerium schon seit 2016 durch so genannte Hilfspolizisten möglich, die von der Polizei geschult werden. Man habe gute Erfahrungen damit gemacht, so Lies. Aber auch sie müssen derzeit noch an den Landesgrenzen auf eine Übernahme warten.
Inkraftreten „schnellstmöglich“
Und auch auf eine schnelle Umsetzung der Verordnung wird die Branche wohl noch warten müssen. Zwar soll sie nach Angaben einer Sprecherin des Verkehrsministeriums „schnellstmöglich“ in Kraft treten. Aber das Regelwerk schreibt für die Qualifikation der künftigen Begleiter unter anderen eine theoretische Schulung sowie eine schriftliche und mündliche Prüfung vor. Die inhaltliche Ausgestaltung bleibt Sache der Bundesländer.
Die inhaltliche Ausgestaltung bleibt Ländersache
Diese kritisieren die Aufgabenverteilung: Der Bund beschränke sich darauf, einen groben Rahmen für die Transportbegleitung zu setzen, statt direkt in der Verordnungen die inhaltlichen Festlegungen zu treffen, heißt es in einer Entschließung, die zusammen mit einigen Änderungen im Bundesrat an der neuen Verordnung beschlossen wurde. Dies müssen nun die Länder selbst tun. „Das sorgt für eine erhebliche Verzögerung, bis Großraum- und Schwertransporte im Bundesgebiet von Privaten begleitet werden können“, monieren die Länder.
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