Das türkische Handelsministerium hat die Einführung von Handelsschranken für Solarmodule bekanntgegeben. Damit will die Regierung in Ankara den Import der Module stärker kontrollieren. Um die Einfuhren zu erfassen, muss jeder Hersteller, der in die Türkei Module einführt, für jede Modulart und für jede Produktionsstätte ein sogenanntes Überwachungsdokument vorlegen. In diesem Überwachungsdokument sind nicht nur die Moduldaten registriert, sondern auch alle Unternehmensdetails aufgelistet, wie die Produktionskapazität, der Umsatz und Finanzdaten der Hersteller. Das wichtigste Detail sind aber Qualitätsunterlagen, die ebenfalls in dem Überwachungsdokument hinterlegt werden müssen. Das Überwachungsdokument ist zunächst sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit dürfen die Hersteller ihre Module in die Türkei importieren können. Bis dahin will Ankara die Antidumpinguntersuchungen weiter treiben. Die Regierung will mit dieser Maßnahme schon mal eine Hürde aufbauen, um Zeit zu gewinnen, in der die Argumente von Zollbefürwortern und Zollgegnern abgewogen werden sollen.
Ohne Dokument drohen hohe Steuerabgaben
Ein Kopie des Überwachungsdokuments muss an jede Zollinhaltserklärung angeheftet werden. Fehlt das Dokument, werden extrem hohe Steuern von 35 US-Dollar auf die Ware erhoben. Führt der Hersteller die Ware mehrmals undokumentiert in die Türkei ein, kann die Steuer mehr als drei mal erhöht werden. Ohne Steuern – so rechnet das türkische Handelsministerium – kosten die Module etwa zehn US-Dollar pro Kilogramm. Ohne Dokument steigt der Preis damit auf mindestens 45 US-Dollar pro Kilogramm. Dann würde der Preis eines Moduls mit einer Leistung von 250 Watt und einem Gewicht von 20 Kilogramm von 80 US-Cent auf 3,6 US-Dollar pro Watt steigen.
Module ohne Dokument bekommen keine Förderung
Außerdem sind grundsätzlich Anlage, die mit Modulen ohne Überwachungsdokument gebaut wurden, von der Förderung ausgeschlossen. Immerhin gewährt Ankara die Befreiung von der Mehrwertsteuer in Höhe von 18 Prozent beim Bau einer Solaranlage. Innerhalb dieser Zeit müssen die Module ins Land geliefert werden und der Hersteller bleibt von den hohen Steuerabgaben befreit.
Bisher gelten die Regelungen noch nicht, wurden aber schon am vergangenen Donnerstag im türkischen Amtsblatt veröffentlicht. Da sie 30 Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten sollen, werden die Einfuhrzölle demnach am 19. Dezember dieses Jahres eingeführt. (Sven Ullrich)