Bis 2035 soll Deutschlands Stromerzeugung ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammen und eine wichtige Säule soll die Offshore-Windenergie dabei sein. Ein ambitioniertes Ziel angesichts der ernüchternden Ausbauzahlen der vergangenen Jahre. Doch damit soll Schluss sein. Im Referentenentwurf des neuen Windenergie-auf-See-Gesetzes legt die Regierung nicht nur ambitionierte Ziele fest, sondern kündigt auch Maßnahmen an, um sie zu erreichen.
Gesetzliche Festschreibung der Ausbauziele: 70 Gigawatt bis 2045
Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, werden die Ausbauziele massiv angehoben und festgeschrieben. So sollen bis 2030 mindestens 30 GW, bis 2035 mindesten 40 GW und bis 2045 mindestens 70 GW Windleistung in der deutschen Nord- und Ostsee Strom erzeugen.
Zum Vergleich: Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren 7,8 GW am Netz, 2021 ist nicht eine neue Anlage hinzugekommen. Zugleich ermittelte die Deutsche Windguard, das bis dato für 2,2 GW bereits eine Investitionsentscheidung getroffen und für weitere 1,9 GW per Ausschreibung eine Netzanbindungszusage vergeben worden sei.
Voruntersuchte Flächen: Ausschreibungen vorziehen und CfD einführen
Um die Dynamik zu beschleunigen, will die Regierung die Ausschreibung der bereits vom Bundesamt für Hydrografie untersuchten Flächen vorziehen, der Zeitraum für die Gebotsabgabe wird auf vier Monate verkürzt. Außerdem werden so genannte Contracts für Difference eingeführt. Der Zuschlag geht dann an denjenigen Bieter, der den geringsten anzulegenden Wert für einen solchen Differenzvertrag anbietet. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre.
Ausschreibung nicht voruntersuchter Flächen einführen
Um ausreichend Flächen zur Verfügung stellen zu können, sollen zusätzliche Ausschreibungen für nicht voruntersuchter Flächen zwei Mal pro Jahr erfolgen. Diese Art der Auktion soll auch nach Erreichen des 2030er Ziel beibehalten werden.
Hier erfolgt die Vergabe anhand qualitativer Kriterien, von denen eine ein Gebot für eine Zahlung ist. Weitere Kriterien sind der der Energieertrag, der umfassendste PPA-Abschluss, die Vereinbarkeit mit Natur- und Artenschutz und die Recyclingfähigkeit der Rotorblätter. Die Prüfung und Bewertung der Gebote übernimmt das BSH. Die Einnahmen aus den Zahlungen sollen zu 80 Prozent in die Offshore-Netzumlage und zu 20 Prozent in den Naturschutz fließen.
Flächen, die in einer der beiden Ausschreibungen keinen Zuschlag bekommen haben, sollen im jeweils anderen Design erneut ausgeschrieben werden.
Verfahren straffen
Um weitere Impulse zu setzen, will das Wirtschaftsministerium das Verfahren unter anderem durch Digitalisierung beschleunigen. Außerdem soll bei zentral voruntersuchten Flächen das Planfeststellungsverfahren durch ein zügigeres Plangenehmigungsverfahren ersetzt werden. Für beide Verfahren soll es Vorgaben zur Dauer geben. Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte sollen stärker gebündelt und eine erneute Erhebung bereits untersuchter Aspekte entfallen. Außerdem kann eine Netzanbindung direkt nach der Aufnahme der Fläche in den Flächennutzungsplan vergeben werden. (kw)
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