Die Bundesregierung plant einen massiven Ausbau der Offshore-Windenenergie: 70 GW und damit fast neun Mal so viel wie heute sollen bis 2045 errichtet sein. Und die brauchen Platz. Das Bundesamt für Seeschaffahrt und Hydrographie (BSH) hat daher jetzt einen Entwurf des Flächenentwicklungsplans veröffentlicht, der die Grundlage für den zukünftigen Ausbau der bilden soll und die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Ausbauziele für die Windenergie auf See umsetzt. Damit startet auch die Öffentlichkeitsbeteiligung.
„Ausbau schnell und systematisch voranbringen“
Der Plan ist insofern grundlegend für den Ausbau, da sich nach ihm die zentralen Voruntersuchungen der Flächen richtet, die in den kommenden Auktionsrunden ausgeschrieben werden. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf sollen bis zum Jahr 2038 Flächen mit einer geplanten Leistung von insgesamt rund 60 GW festgelegt werden. Bis zum Jahr 2030 plant der Gesetzgeber in der Novelle des Wind auf See-Gesetzes einen Ausbau auf mindestens 30 GW, fünf Jahre später 40 GW.
„Wir wollen den Ausbau der Windenergie auf See schnell und systematisch voranbringen. Das BSH beginnt daher in diesem Entwurf des Flächenentwicklungsplans mit der Umsetzung der neuen Ausbauziele“, so Nico Nolte, Leiter der Abteilung Ordnung des Meeres des BSH. Dieses vorausschauende Handeln sei wichtig für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende, da es Vertrauen und Planungssicherheit schaffe.
Jetzt beginnt die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Behörden können bis zum 1. August Stellung nehmen, die Öffentlichkeit kann dies bis zum 1. September tun. Für den 15. September ist zusätzlich ein Online-Termin zur Diskussion der Stellungnahmen vorgesehen. Anfang 2023 soll der Flächenentwicklungsplan in Kraft treten.
Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist auf der Internetseite des BSH abrufbar. (kw)