Die österreichische Bundesregierung hat damit begonnen, die Regelungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) umzusetzen. Der erste Schritt ist die Bereitstellung der Förderung für Energiegemeinschaften. Damit können verschiedene Investoren wie Bürger und Kommunen in eine Solaranlage investieren und die Stromerträge gemeinsam nutzen.
Gemeinden und Bürger ermutigen
Um die Gründung solcher Energiegemeinschaften zu unterstützen, startet der Klima- und Energiefonds (Klien) ein entsprechendes Förderprogramm, um die ersten dieser Projekte zu initiieren. Deshalb unterstützt die Bundesregierung mit dem Programm bewusst auch Projekte, die als Vorbild dienen. Sie sollen andere Gemeinden, Bürger, Regionen und Projektentwickler anregen, ebenfalls Energiegemeinschaften zu gründen.
Verschiedene Zielgruppen im Blick
Deshalb hat die Bundesregierung zunächst drei verschiedene Zielgruppen im Blick. Einerseits unterstützt sie Projekte, die kurz vor der Umsetzung stehen. Diese gelten als Pionierprojekte. Außerdem fördert sie die Gründung von Energiegemeinschaften, die schon eine Solaranlage konkret planen. Es werden aber auch Energiegemeinschaften unterstützt, die erst ab Anfang 2022 ihre Anlage in Betrieb nehmen wollen.
Förderung für drei Umsetzungsphasen
Entsprechend gibt es drei Phasen für das Einreichen von Anträgen. Die Energiegemeinschaften der Pionierphase können sich ab sofort und noch bis zum 31. Oktober 2021 um eine Förderung bemühen. Dies richtet sich an Energiegemeinschaften, die unmittelbar nach Inkrafttreten des EAG ihre Anlage in Betrieb nehmen. Die Gemeinschaften in der sogenannten Sondierungsphase können ihre Förderanträge vom 1. November bis 31. Dezember 2021 einreichen. Alle anderen – der Klien nennt dies die Integrationsphase – stellen ihren Förderantrag ab 1. Januar 2022. Die Einreichfrist endet am 28. Februar 2022.
Vier Millionen Euro stehen bereit
Insgesamt stellt die Bundesregierung für das Förderprogramm zunächst vier Millionen Euro zur Verfügung. Jeweils eine Million Euro stehen für Energiegemeinschaften zur Verfügung, die sich in der Pionier- oder in der Sondierungsphase befinden. Für die Energiegemeinschaften, die sich später gründen, liegen weitere zwei Millionen Euro im Fördertopf. Die Höhe der Förderung der einzelnen Energiegemeischaften hängt von der Phase ab, in der sie sich befinden. Die konkrete Förderhöhe und alle Förderbedingungen finden Sie auf der Internetseite des Klien. (su)
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