In den vergangenen Monaten sind Photovoltaikanlagen für Gewerbebetriebe attraktiver geworden als sie sowieso schon waren. Das ist das Ergebnis einer Marktanalyse vom Solar Cluster Baden-Württemberg. Denn mit der Solaranlage senken Unternehmen ihre Energiekosten und bleiben wettbewerbsfähig.
So machen die hohen Strompreise den Eigenverbrauch des Stroms vom Firmendach deutlich lukrativer. Schließlich sind die Stromkosten aus dem Photovoltaikgenerator konstant und vor allem verlässlich planar. Die Unternehmen machen sich damit zumindest teilweise unabhängig von den schwankenden und vor allen von steigenden Stromkosten. Zusätzlich trägt die höhere Einspeisevergütung für den Solarstrom mehr zur Wirtschaftlichkeit der Anlagen bei.
300 Kilowatt Solarleistung sparen 190 Tonnen CO2 pro Jahr
Außerdem verweisen die Experten von Solar Cluster auf das bessere Image für das Unternehmen durch die Nutzung von eigenem Solarstrom. Konkret verhindert eine mittelgroße Solaranlage auf einem Gewerbedach oder kommunalen Gebäude mit 300 Kilowatt Leistung rund 190 Tonnen CO2 pro Jahr, rechnen die Experten des Solar Clusters vor. Anlagen auf Industriedächern mit 900 Kilowatt installierter Leistung schaffen jährlich 560 Tonnen – das ist so viel, wie 45.000 Buchen pro Jahr an CO2 binden.
3,5 Millionen Firmendächer stehen zur Verfügung
Die Potenziale für den Ausbau sind hoch. Denn in ganz Deutschland gebe es rund 3,5 Millionen Unternehmen, allein in Baden-Württemberg sind es knapp 500.000 Firmen. Die Dächer auf ihren Büro- und Gewerbeimmobilien bieten eine enorme Fläche, um dort Solarstrom zu erzeugen. Das lohnt sich, denn gleichzeitig ist der Stromverbrauch darunter, in den Firmenhallen, Produktionsanlagen und Büros, oft enorm hoch. „Angesichts der gestiegenen Strompreise drängen sich Solarstromanlagen auf dem Unternehmensdach geradezu auf. Die Nachfrage ist in den letzten Monaten entsprechend stark angestiegen“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters Baden-Württemberg.
Eigenverbrauchsvorteil gestiegen
Die Experten von Solar Cluster rechnen die Kostenvorteile konkret vor. So werden derzeit für eine gewerbliche Aufdachanlage mit einer Leistung zwischen 300 bis 900 Kilowatt Leistung rund 1.000 bis 1.200 Euro pro Kilowatt an Investitionskosten fällig. Damit kann das Unternehmen den Solarstrom für etwa sieben bis neun Cent pro Kilowattstunde erzeugen. Zum Vergleich: Die Kosten für den Netzstrom liegen bei etwa 25 Cent pro Kilowattstunde. Das ergeben einen Gewinn von etwa 17 Cent pro Kilowattstunde gegenüber dem kompletten Netzbezug des Stroms, rechnen die Experten vor. Sie vergleichen hier den Eigenverbrauchsvorteil mit dem im Jahr 2021. Damals lag die Differenz zwischen Solarstromkosten – trotz niedrigerer Anlagenpreise – nur bei acht Cent pro Kilowattstunde. Denn damals waren auch die Stromkosten aus dem Netz geringer.
Solaranlagen halten länger als 20 Jahre
Hier sind die gesamten Kosten für Wartung und für mögliche Reparaturen, die individuellen Finanzierungskosten etwa über Kredite oder Anpassungen bei der Elektroinstallation allerdings noch nicht eingerechnet. Jedoch setzt das Solar Cluster hier einen Betrieb über 20 Jahren an. In der Regel halten die Solaranlagen aber länger, was die Kosten für die Kilowattstunde Solarstrom verringert.
Die Unternehmen haben zudem den Vorteil, dass die Erzeugung des Solarstroms in Zeiten fällt, in denen der Betrieb auch den höchsten Strombedarf hat. Damit steigt der Eigenverbrauchsanteil und das wiederum senkt die Stromkosten. Die Experten vom Solar Cluster gehen davon aus, dass hier 70 Prozent Eigenverbrauch auch ohne Speicher erreicht werden – in Privathaushalten geht das nur mit Speicher oder einer intelligenten Sektorenkopplung.
Vor allem der Faktor Eigenverbrauch führe dazu, dass die etwas teurer gewordenen Anlagen immer noch gewinnbringend sind. Doch auch die gestiegenen Vergütungssätze trügen dazu bei. Hier ist im Juli 2022 die Vergütung für die Teileinspeisung von Überschussstrom, auch bei größeren Gewerbeanlagen, deutlich gestiegen. Zudem bleibt sie bis zum 31. Januar 2024 unverändert. Erst danach installierte Anlagen bekommen eine niedrigere Vergütung.
Mehr Erlöse durch clevere Direktvermarktung
Selbst wenn die Anlagenbetreiber den Überschussstrom in die Direktvermarktung geben müssen, was bei Anlagen ab 100 Kilowatt der Fall ist, lohnt es sich. Denn die Grundvergütung hierfür ist der anzulegende Wert. Dieser liegt für den Anlagenteil zwischen 100 Kilowatt und einem Megawatt aktuell bei 6,2 Cent pro Kilowattstunde inklusive 0,4 Cent Vermarktungsprämie. „Je nach Direktvermarktungsvertrag und Höhe des Börsenstrompreises können auch höhere Erlöse erzielt werden. Übersteigt der Marktwert Solar beim Börsenstrompreis die Höhe des anzulegenden Wertes, erhalten manche Betreiber die Differenz, oder einen Teil davon, zum anzulegenden Wert hinzu“, erklären die Experten vom Solar Cluster. Dies könne sich durchaus lohnen. Schließlich betrug der Jahresmarktwert Solar im vergangenen Jahr satte 22 Cent pro Kilowattstunde. Im Januar 2023 ist er wieder gesunken, liegt aber immer noch bei über zwölf Cent pro Kilowattstunde.
Mehr Vergütung für Volleinspeiser
Auch die Volleinspeisung des Solarstroms kann sich derzeit durchaus lohnen. Denn hier gibt es einen Bonus zur Einspeisevergütung dazu. Damit bekommt der Betreiber einer Anlage mit einer Leistung zwischen 100 und 400 Kilowatt immerhin 9,4 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde vergütet. Für Anlagen bis zu einem Megawatt gibt es immerhin noch 8,1 Cent pro Kilowattstunde. Dies lohnt sich aber nur für Unternehmen mit geringem Stromverbrauch.
Zwei Generatoren auf einem Dach
Diese können auch beide Varianten wählen, müssen aber dann das Modulfeld auf dem Dach in zwei separate Generatoren einteilen und galvanisch voneinander trennen. So können Eigenverbraucher die gesamte Dachfläche für die Photovoltaik nutzen und nur so viel Leistung in den Eigenverbrauch nehmen, wie das Unternehmen an Strom benötigt. Der Rest geht als Volleinspeisung ins Netz. Unternehmen mit geringem Stromverbrauch können so den größten Teil des Generators als Volleinspeiseanlage betreiben, einen Teil der Leistung aber für den Eigenverbrauch reservieren.
Flexibler Wechsel der Betriebsweise
Zudem verweisen die Experten des Solar Cluster noch auf eine Regelung hin, wonach die Unternehmen seit diesem Jahr auch flexibel zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung wählen können. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Solaranlage in der Volleinspeisung hat, sich der Stromverbrauch – etwa durch die Umstellung auf Elektromobilität oder Wärmepumpen – ansteigt, kann es problemlos auf Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung umschwenken. Der Wechsel ist allerdings nur zum neuen Kalenderjahr möglich. Doch dies offenbart Unternehmen eine Entwicklungsperspektive hin zur Sektorenkopplung und deren Abdeckung mit kostengünstigem Solarstrom.(su)