Nicole Weinhold
Brandenburg ist seit Jahren von sommerlicher Dürre betroffen. Die Folgen des Klimawandels sind solche Extremwetterlagen, anhaltende Trockenheit und erhöhte Waldbrandgefahr. Erneuerbare Energien sollen den Klimawandel aufhalten. Entsprechend kann es dort nur gut geheißen werden, dass die Bundesregierung sich zu den Abständen von Windenergieanlagen nach monatelangen Auseinandersetzungen geeinigt hat. "Nach Monaten des Streits haben sich Union und SPD endlich darauf verständigt, dass es keine bundesweiten Mindestabstände für die Windenergie geben wird", so Jan Hinrich Glahr, Landesvorsitzender des BWE Berlin/Brandenburg. Die Länder seien weiterhin zuständig und sollen handhabbare Regelungen treffen. Die Klarstellung, dass die 1.000 Meter als maximaler Wert definiert sind, sei aber wichtig, betont Glahr: "Für Brandenburg wird sich also nicht viel ändern. Seit Jahren arbeiten wir mit der 1.000-Meter-Empfehlung, die in der Branche akzeptiert ist und letztendlich dem Koalitionsvertrag der Landesregierung entspricht." Die fragwürdige Sonderprüfung von 1.500 Metern, die im Koalitionsvertrag steht, sei somit vom Tisch. Denn jeder wisse doch, dass Abstände für die allseits gewünschte Akzeptanz der Windenergie nicht entscheidend seien. "Ich appelliere daher an die Landespolitik – lassen Sie uns endlich über die bürokratischen Hemmnisse sprechen, die das Land selber beseitigen kann." Sachlichkeit sei dringend nötig. In den nächsten Jahren könne mehr als ein Drittel der heutigen Windenergieanlagen in Brandenburg vom Netz gehen. "Unsere Klima- und Energieziele werden wir so niemals erreichen. Im Gegenteil, uns droht eine Versorgungslücke. Die Landespolitik muss den Ausbau der erneuerbaren Energien durch klare Entscheidungen beschleunigen“, so Glahr.
Die Bundesländer können nun gestalten
Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, kommentiert die Einigung bei den Abständen, indem er zunächst lobt, dass nach vielen Monate die Blockade gelöst wurde, indem man den Bundesländern die individuelle Entscheidung über Mindestabstände überlässt. "Man kann nur hoffen, dass diese das als einen Weg begreifen, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten und die Wirtschaft in ihren Bundesländern wettbewerbsfähig zu halten." Nicht erst seit der Ansiedlung von Tesla sei bekannt, dass die Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien immer mehr zum Standortvorteil werde. „Ein Koordinierungsmechanismus zur Erreichung des 65%-Ziels von erneuerbaren Energien im Strom im Jahr 2030 hört sich vielversprechend an." Die Ausgestaltung werde aber zeigen, ob im deutschen Föderalismus wirklich gemeinsam Verantwortung übernommen wird. "Wir zählen hier auf die ambitionierten Aussagen der Vertreterinnen und Vertreter der 16 Bundesländer." Gleiches gelte für die Straffung und verstärkte Digitalisierung von Genehmigungsverfahren - die Absicht sei gut, aber der Weg zur Realisierung sei entscheidend.
„Grundsätzlich ist es gut, dass es keine bundesgesetzlich geregelten Mindestabstände für die Windenergie an Land geben wird", so auch Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie (BWE). Die Zuständigkeit bleibe bei den Ländern. "Wichtig ist, dass die Länder auf ihre Gegebenheiten abgestimmte handhabbare Regelungen treffen." Die Klarstellung, dass die 1.000 Meter als maximaler Wert definiert sind, sieht auch er als wichtig an. "Dies erlaubt es den Bundesländern weiterhin, mindestens 2 % der Fläche für Windenergie an Land bereitzustellen. So können wir bis 2050 mit einer ähnlichen Anlagenzahl wie heute die Kapazität vervierfachen und 770 TWh sauberen Strom für die Energiewende liefern."