Der Brandenburger Landtag berät nun die Einführung eines verbindlichen Mindestabstands für Windparkprojekte von 1.000 Metern zu Siedlungen.
Der Gesetzgeber hat mit Paragraf 16b BImSchG das Repowering definiert und speziell in Absatz 4 dessen artenschutzrechtliche Voraussetzungen neu geregelt. So müssen künftig „die Auswirkungen der zu ersetzenden Bestandsanlage bei der artenschutzrechtlichen Prüfung als Vorbelastung berücksichtigt...
Die Regelung der Abstände für die Windkraft ist innerhalb eines Rahmens von 1.000 Metern nun Ländersache. Sie sind in der Pflicht.
Gericht stellt sich in Schleswig-Holstein hinter die Windkraft. Wetterradarstationen werden demnach nicht bedeutend beeinträchtigt.
Auf einer Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März geht es um die Frage des Windkraftabstands zur Bebauung. Droht hier ein Verhinderungsversuch?
Auf dem Neujahrsempfang des Bundesverbands Erneuerbare Energie gab es fetten Applaus für die meisten Referenten - nur Minister Altmaier enttäuschte.
Ein zweiter Windgipfel sollte die Kuh vom Eis bringen, doch Wirtschaftsminister Altmaier bleibt bei geplanten Abstände zur Wohnbebauung hart.
Die 1000-Meter-Mindestabstand-Vorgabe der Bundesregierung zeigt, wie weit SPD und CDU von der praktischen Energiewende entfernt sind.
Der Abgeordnete Jens Koeppen (CDU) ist Mitglied der AG Akzeptanz, die für die Akzeptanz der Windkraft bisher keine Einigung erzielt hat. Ein Interview.
Bundesumweltamt legt Analyse vor: Potenzial der Windenergie sinkt massiv, Repowering kaum noch möglich.
Thoralf Herbold, Partner bei Görg Rechtsanwälte, kommentiert geplante Änderung des Landesentwicklungsplans NRW.
In Brandenburg wird zurzeit ein Volksbegehren über die Windenergie diskutiert. Einige Bürger fordern Abstände zur Wohnbebauung von 10mal der Anlagenhöhe, wie sie in Bayern für einen Stillstand im Windkraftausbau sorgen. Gleichzeitig schreitet der Windkraft-Ausbau in Brandenburg ohnehin schon jetzt in gedrosseltem Tempo voran.