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Reservekraftwerke

Mainova und N-Ergie warnen vor Plänen der Netzbetreiber und fordern echte Energiewende

„Oligopol der Übertragungsnetzbetreiber gefährdet effiziente Umsetzung der Energiewende“, überschrieben die beiden kommunalen Unternehmen aus Frankfurt und Nürnberg die von ihnen als „Presse-Information“ bezeichnete  Mahnung von Ende vergangener Woche. „Die Übertragungsnetzbetreiber wollen einen Teil der wettbewerblich organisierten Stromerzeugung in den regulierten Bereich des Netzbetriebs überführen. Die Pläne bedeuten eine Abkehr vom Prinzip des Wettbewerbs.“ Der Bau von Gaskraftwerken und Eigenbetrieb durch die vier Netzkonzerne schaffe somit das in den vergangenen Jahren mühsam durchgesetzte Prinzip des sogenannten Unbundlings wieder ab: Es sieht vor, dass Netz- und Kraftwerksbetrieb nicht in der Hand derselben Unternehmen sein dürfen.

Mit ihrer Mahnung reagieren die Stadtwerke auf eine entsprechende Forderung der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Tennet, Amprion und Transnet BW. Sie wollen neue Gaskraftwerke mit einer Erzeugungskapazität von zusammen 2.000 Megawatt (MW) in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern errichten und betreiben. Diese sollen als Reservekraftwerke den Netzbetrieb bis zum erfolgten ausreichenden Ausbau der Übertragungsnetze garantieren helfen und die auf- und abschwellende Einspeisung aus Sonnen- und Windenergieanlagen sowie große Verbrauchsspitzen und –Dellen ausgleichen. Die Stromkunden würden demnach die Kosten von Investition und Betrieb dieser neuen Gasanlagen über entsprechend erhöhte Netzentgelte tragen.

"Es droht die Wiederkehr eines Oligopols"

„Es droht die Wiederkehr eines Oligopols – zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft und damit aller Verbraucher“, lässt sich der Vorstandsvorsitzende der Mainova, Constantin Alsheimer zitieren.  Bevor es um neue Gaskraftwerke in Süddeutschland gehe, sollten die schon vorhandenen Kraftwerke in der jeweiligen Region herangezogen werden, die im jetzigen energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen keine Chance am Strommarkt hätten, erklären Mainova und N-Ergie.

Dass es diese beiden Stadtwerke sind, die sich mit lautstarker Kritik an Forderungen nach Regelenergie- und Reservekraftwerken unter der wirtschaftlichen Hoheit der Netzbetreiber wenden, ist nur folgerichtig. Beide Unternehmen sind zusammen mit dem Darmstädter Regionalversorger HSE sowie Energiekonzern Eon Besitzer und Betreiber des derzeit unrentablen und doch hochmodernen, effizienten Gas- und Dampfkraftwerks (GUD) Irsching in Bayern. Bei dem GUD handelt es sich um den fünften und bisher letzten Block der großen Gasverstromungsanlage, der erst 2010 in Betrieb gegangen war. Die Energiewirtschaft hatte damals den Betrieb großer effizienter Gaskraftwerke als nachhaltige und lukrative Investition in die Zukunft des deutschen Stromsystems gehandelt. Denn nur Gaskraftwerke gelten in der Fachwelt als flexibel und schnell genug, um den auf- und abschwellenden Stromfluss der Erneuerbaren im Netz ungebremst zuzulassen – und eben rasch genug mit eigenem Hoch- und Runterfahren auszugleichen. Diese Gaskraftwerke sollten demnach den gesetzlichen Vorrang der Erneuerbaren bei der Einspeisung garantieren helfen. Doch die bisherigen Gesetzgebungen aus Berlin führten vielmehr zu einem Strommarkt, der die Leistung der Gaskraftwerke immer seltener nachfragt und lieber billigeren Kohle- und Atomstrom ordert. So lief Block 5 im Jahr 2015 angeblich nur noch mit umgerechnet 50 Volllaststunden – er erzeugte umgerechnet also gerade mal zwei volle Tage lang Strom. Ausgelegt ist er aber für eine Stromerzeugung von maximal bis zu 6.000 Volllaststunden.

Die Betreiber des GUD Irsching haben Anfang 2016 sogar Klage gegen den Weiterbetrieb ihres eigenen Kraftwerks eingereicht. Die Bundesnetzagentur stuft es nämlich als systemrelevant ein und verbietet dessen Abschaltung. Sie verlangt, dass es als Reservekraftwerk warm gehalten wird, um jederzeit Strom zur Netzstützung nachliefern zu können. Bis März 2016 hatte eine verglichen mit den Strommarktpreisen verhältnismäßig günstige Vergütungsregelung durch die Netzagentur den Betreibern ein Auskommen mit sogar leichtem Plus für Block 5 beschert. Die Klage der Betreiber zielt allerdings nicht wirklich auf die Abschaltung des GUD, da die Bundesnetzagentur sie wohl ohnehin nicht genehmigen dürfte. Denn Irsching hat eine wichtige geografische Position nahe zu den großen wirtschaftlich boomenden Verbrauchszentren. Ziel der Klage ist es vielmehr laut übereinstimmender Analyse in deutschen Wirtschaftsredaktionen eine neue gute Vergütung für die Vorhaltung des Reservekraftwerks zu bekommen – und sogar rückwirkend noch Nachzahlungen zu erhalten.

Mainova und N-Ergie wollen echte Energiewende

Mainova und N-Ergie sind allerdings auch Partner, wenn es um die Umstrukturierung der beiden Unternehmen als Akteure der Energiewende geht. Beide bündelten schon 2011 einen Teil ihres Service-Geschäfts in einer gemeinsamen Kundenbetreuungsgesellschaft im fränkischen Coburg. Und beide Unternehmen investieren selbst viel in den Ausbau erneuerbarer Energien.

Entsprechend kritisieren sie in dem Brandbrief nun nicht nur die vermutete Verzerrung auf dem Strommarkt, sollten die Netzbetreiber diese Gaskraftwerke auch tatsächlich in dann wohl nicht ferner Zukunft einmal bauen dürfen. Sie warnen auch vor einer weiteren Fehlleitung des Stromversorgungssystems durch die Politik, die der Energiewende zuwiderliefe: „Wenn die Übertragungsnetzbetreiber selbst neue Gaskraftwerke als taugliches Mittel für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ins Spiel bringen, stellt sich die Frage, wofür wir die neuen Übertragungsnetze dann überhaupt noch benötigen“, betonte N-Ergie-Vorstandsvorsitzender Josef Hasler. „Eine Doppelinvestition in Gaskraftwerke und Trassen wäre volkswirtschaftliche Ressourcenverschwendung.“

Ohnehin sei eine viel dezentralere Umsetzung der Energiewende viel besser, erklären Alsheimer und Hasler den Standpunkt der beiden Stadtwerke. Sie könne den Bau der geplanten neuen Stromtrassen mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnologie (HGÜ) ebenfalls ersetzen. Voraussetzungen dafür seien die Flexibilisierung des Verbrauchs, der Ausbau von Speichern und ein Ausbau von Photovoltaik- und Onshore-Windenergieanlagen gerade dort, wo auch der Strom verbraucht wird.

(Tilman Weber)