Die Ausschreibung von Kapazitäten für Onshore-Windenergieanlagen in Frankreich erfolgte bislang nach einem im Jahr 2017 festgelegten Lastenheft. Am 3. November 2020 wurde die siebte der danach vorgesehenen Ausschreibungsrunden abgeschlossen; diese sollte die letzte sein, bevor voraussichtlich Mitte 2021 eine Neufassung des Lastenhefts und ein Zeitplan für die zukünftigen Ausschreibungen erlassen wird. Doch nun kommt im April 2021 eine weitere, letzte Ausschreibungsrunde hinzu.
925 Megawatt werden ausgeschrieben
Das französische Umweltministerium hat Anfang 2021 unerwartet bekanntgegeben, dass es im Frühjahr noch eine achte – und dann wohl tatsächlich letzte – Ausschreibungsrunde für Onshore-Windenergieanlagen auf der Basis des „alten“ Lastenhefts durchführen wird. Diese läuft vom 5. bis 16. April 2021; ausgeschrieben wird dabei eine Gesamtkapazität von 925 Megawatt (MW). Auch für PV-Anlagen werden bis Mitte 2021 noch Ausschreibungen in erheblichem Umfang nach den bisher geltenden Lastenheften stattfinden: Freiflächenanlagen: 1 x 1.000 MW vom 31. Mai bis 11. Juni 2021, Aufdachanlagen: 2 x 150 MW vom 15. bis 26. Februar bzw. vom 28. Juni bis 9. Juli 2021.
Zusatzvergütung zum Verkaufspreis
Bemerkenswert ist auch, dass die schon länger erwartete Änderung des für kleinere Onshore-Windparks (max. 6 Windenergieanlagen mit einer Einzelleistung von max. 3 MW) geltenden Tarifdekrets vom 6. Mai 2017 (sog. „CR17“) bislang immer noch nicht erfolgt ist. Dieses basiert auf einer Zusatzvergütung zu dem vom Betreiber am Markt erzielten Verkaufspreis, die dem Betreiber für eine anlagenabhängig festgelegte jährliche Produktionshöchstmenge im Ergebnis einen bestimmten Verkaufspreis garantiert.
Dabei hat grundsätzlich jeder Betreiber eines Windparks, der die im Tariferlass definierten Voraussetzungen für den Abschluss eines solchen Zusatzvergütungsvertrags erfüllt, einen Anspruch hierauf; mit anderen Worten ist die Gewährung der Zusatzvergütung nicht abhängig vom Ergebnis einer Ausschreibung („Open Window“). Allerdings gilt es in Fachkreisen als ausgemacht, dass die französische Regierung in der nächsten Zukunft die Kriterien des CR17 deutlich verschärfen und so den Zugang zu einer garantierten Zusatzvergütung stark erschweren wird.
Fazit
Insgesamt ist aber unverkennbar, dass die aktuelle französische Regierung den Aufbau der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien weiter vorantreiben will; insofern ist Frankreich für Entwickler und Investoren in diesem Bereich nach wie vor ein attraktiver Markt.
Zum Autor: Laurent Brault ist Rechtsanwalt und Partner am Standort Paris des interdisziplinären Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner, das sich auf erneuerbare Energien und kommunale Energieversorgung spezialisiert hat.
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