Tilman Weber
Er habe den Stadtwerken zum 70. Jahrestag ihres Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) ein „Geburtstagsgeschenk“ mitgebracht, scherzte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zur Einleitung seiner Rede beim VKU-Verbandstag am Montag spitzbübisch. „Den Staatssekretär Andreas Feicht“, fuhr der für Energiepolitik zuständige CDU-Politiker fort. Er sei überzeugt, dass die „lange Zeit beim VKU diesen zu einem unschlagbaren Staatssekretär gemacht hat“, sagte Altmaier – und spielte so auf die erst wenige Wochen zurückliegende Berufung des früheren Chefs der Wuppertaler Stadtwerke und Vizepräsidenten beim VKU als Energiestaatssekretär an.
Feicht habe ihm unter anderem geraten, bei der wichtigsten Tagung der Stadtwerke „die besonders wichtige Rolle der Stadtwerke für die Verteilnetze, für die Kraft-Wärme-Kopplung und die Kommunen zu betonen“. Mit diesem Kunstgriff zeigte sich Altmaier einer besonderen Rolle der Stadtwerke in der Energiewende zugeneigt, ohne dies sagen zu müssen und ohne sich auf politische Konsequenzen daraus festzulegen.
Die Stadtwerke seien „wichtig für die Energiewende“, sagte der Bundeswirtschaftsminister nur. Wie die Bundesregierung die kommunalen Unternehmen als Akteure der Energiewende motivieren will, wo sie ihnen wirtschaftliche Räume eröffnen will, sagte er nicht. Altmaier betonte dagegen nur, dass die städtischen und gemeindeeigenen Versorger über den VKU zusammen mit dem Branchenverband der Energiewirtschaft BDEW schon jetzt eingebunden seien, um die Bauvorhaben für die Verstärkung und Erweiterung der Stromnetze zu beschleunigen. Im Sommer wolle sein Ministerium dazu Ergebnisse präsentieren. Aus diesem Verfahren sollen letztlich Maßnahmen hervorgehen, um den Ausbau des Stromnetzes wieder Fahrt gewinnen zu lassen. Mehr und stärkere Leitungen sollen den dezentral erzeugten Sonnen- und Windstrom auch bei viel Wind und Sonne vollständig aufnehmen und rasch zu den Verbrauchszentren in Süd- und Mitteldeutschland transportieren können.
Altmaier will über Regelung der Verteilnetze neu nachdenken
Eine neue Zusage machte der Minister den Stadtwerken dann doch noch: Er habe die Beschwerde des VKU darüber vernommen, dass die Übertragungsnetzbetreiber nach künftigen Regelungen auf die Erneuerbaren-Anlagen und KWK-Anlagen im Verteilnetz einen Zugriff bekommen sollen. Gemäß dieser Regelung sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit frühzeitiger Abregelung von Wind- und Solarkraftwerken sowie ausgleichendem Betrieb von KWK-Anlagen das Stromnetz schon vor der Überlastung ihrer Ferntrassen stabilisieren können. Die Stadtwerke wehrten sich zuletzt über den VKU gegen die Fremdregie durch die Netzkonzerne. „Ich sage Ihnen zu, dass wir uns das nochmals genau anschauen“, versprach Altmaier. Es brauche zwar eine überregionale Koordinierung künftig für die Netzstabilität. Aber wenn dies kooperativ mit der Beteiligung eigenständig handelnder Stadtwerke funktioniere, so deutete der Minister hier Kompromissbereitwschaft an, sei das gut.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze machte danach deutlich, dass ihr Ministerium weiterhin Modellprojekte der Energiewende bei den Stadtwerken fördern wolle. Als eines der größten Projekte derzeit nannte sie beispielhaft „Europas größte Solarwärmeanlage“ für die kommunale Wärmewende der Stadtwerke von Ludwigsburg und Kornwestheim bei Stuttgart.
Umweltministerin Schulze will neue Dynamik beim Klimaschutz
Darüber hinaus erklärte Schulze noch einmal, welche Dynamik sie mit dem nun bekannt gewordenen Entwurf ihres Hauses für ein Klimaschutzgesetz entfachen will. Sie wolle nicht mehr anderen Ministerien eigene Vorschläge machen, wie diese ihre Klimaziele erreichen können, sondern die Regierungsressortchefs zum eigenverantwortlichen Handeln beim Klimaschutz verpflichten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass verschiedene Handlungsbereiche von der Wohnungswirtschaft bis zur Landwirtschaft jährlich eigene Ziele bei der Emissionsminderung erreichen müssen. Wenn die dafür jeweils verantwortlichen Ministerien ein Jahresziel verfehlen, müssen sie nicht nur binnen eines halben Jahres neue Maßnahmen zur Korrektur des Fehlers präsentieren und sie dann zügig umsetzen. Sie müssten gemäß dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes für die Misserfolge beim Klimaschutz selbst aus dem eigenen Budget aufkommen. Für eventuelle Folgekosten wie zum Beispiel durch Zertifikatekauf im europäischen Stromhandel als Ausgleich zu unterbliebenen Erfolgen im Stromsektor oder auch durch Strafzahlungen an die Europäische Union (EU).