Eine wichtige Information vorweg: Bereits seit 2013 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so kosteneffizient wie seit zehn Jahren nicht mehr. Nachdem die durchschnittlichen Vergütungen neuer EEG-Anlagen bis 2010 auf über 25 Ct/kWh stiegen – Strom aus neuen Kohle- oder Erdgaskraftwerken kostet 7 bis 11 Ct/kWh – stürzten die Vergütungen bis 2013 auf weniger als die Hälfte ab. Das Ziel der Bundesregierung von 2014, die durchschnittlichen Vergütungen auf unter 12 Ct/kWh zu senken, war damit bereits im Vorjahr fast erreicht. Ferner ist es bei den bereits heute sehr kostengünstigen Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen aus Kostensicht gar nicht mehr so relevant, ob die EEG-Vergütungen etwas höher oder niedriger sind. Läge die Vergütung für Windenergieanlagen an Land um einen Ct/kWh oder rund 13 % niedriger, würden die Verbraucher beim geplanten Ausbau von 2.800 MW pro Jahr lediglich knapp 0,02 Ct/kWh sparen. Da diese Anlagen Strom günstiger erzeugen als neue Kohle- oder Erdgaskraftwerke, führt auch ein schnellerer Zubau kaum zu Zusatzkosten. Was auch immer die Umstellung auf das Ausschreibungssystem also bewirkt – aus Kostensicht spielt es kaum eine Rolle.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Zwischen 2004 und Ende 2016 sanken die vom Bundestag festgelegten EEG-Vergütungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen um gut 80 % (Abbildung 1). Seitdem erhalten solche neuen Anlagen nur noch EEG-Vergütungen, wenn sie bei der Ausschreibung erfolgreich waren. Die absoluten jährlichen Absenkungen, die bis 2011 erreicht wurden, konnten durch die Ausschreibung nicht erreicht werden. Angesichts der damals sehr hohen Vergütungen konnte dies auch nicht erwartet werden. Aber auch die Fortführung der Entwicklung von 2011 bis 2016 führt zu Vergütungshöhen, die sehr gut mit den durch das Ausschreibungssystem ermittelten übereinstimmen. Damit kann bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht geschlussfolgert werden, dass die Ausschreibungen zu niedrigeren Vergütungen geführt haben, als es im alten EEG-System möglich und realistisch gewesen wäre.
Windenergie an Land
Bei Windenergie an Land sieht es ähnlich aus. Zwar liegen die Vergütungen der beiden ersten Ausschreibungsrunden spürbar niedriger als diejenigen bis Ende 2018, die noch nach dem alten EEG-System bestimmt wurden. Die Vergütungen sinken dabei von knapp 7,7 zunächst auf rund 5,7 Ct/kWh, dann sogar auf 4,3 Ct/kWh. Aber die in den Ausschreibungsrunden erfolgreichen Anlagen müssen erst im zweiten Halbjahr 2021 in Betrieb genommen werden. Bis dahin würde eine lineare Fortsetzung der Absenkungen zwischen 2009 und 2018 nur zu leicht höheren Vergütungen führen als denen aus der ersten Ausschreibungsrunde. Verlängert man den stärker absinkenden Trend der ablaufenden Legislaturperiode ergeben sich leicht niedrigere Vergütungen.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass eine Umstellung des Vergütungssystems die Ergebnisse der Ausschreibungen vorteilhafter dargestellt als sie tatsächlich sind. Denn mit der Umstellung auf das Ausschreibungssystem werden die niedrigeren Endvergütungen abgeschafft. Zukünftig erhalten Anlagenbetreiber somit für die vollen 20 Jahre die hohe Anfangsvergütung. Bei einer Korrektur der Werte an das geänderte Vergütungssystem würden die Ausschreibungsergebnisse noch weniger überzeugen.
Bei dem besonders niedrigen Ergebnis der zweiten Ausschreibungsrunde sollte berücksichtigt werden, dass über zwei Drittel der Zuschlagsmenge auf nur einen Bieter entfallen. Unter diesen Umständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Angebotsabgabe strategische Überlegungen eine Rolle gespielt haben, die möglicherweise zu Dumpingangeboten und entsprechend niedrigen Preisen führen. Diese können unter den tatsächlichen Kosten liegen. Ferner kann insbesondere aufgrund der niedrigen Vergütungen keine Aussage getroffen werden, ob die bezuschlagten Projekte tatsächlich gebaut werden. Auch bei Windenergie an Land kann somit nicht geschlussfolgert werden, dass die Umstellung auf ein Ausschreibungssystem Vorteile gebracht hätte.
Offshore-Windenergie
Bei der ersten Ausschreibungsrunde für Offshore-Windenergie haben überraschend mehrere Projekte vollständig auf eine Finanzierung verzichtet, die über die Erlöse am Strommarkt hinausgeht. Allerdings haben die Bieter in ihrem Gebot extrem optimistische Annahmen getroffen, von denen völlig unklar ist, ob sie auch eintreten. So wird von einer Verdoppelung der Anlagengrößen ausgegangen, einer Nutzungszeit von bis zu 30 Jahren und Großhandelsstrompreisen, die deutlich über den heutigen liegen. Nicht zuletzt können auch hier strategische Überlegungen zu den niedrigen Preisen geführt haben. Damit ist unklar, ob diese Anlagen überhaupt oder ggf. erst später und zu einem anderen Preis gebaut werden. Entsprechend hat der Anbieter DONG unzweideutig mitgeteilt, dass die finale Investitionsentscheidung erst im Jahr 2021 gefällt wird.
Auch dieses Ergebnis kann somit noch nicht als Beweis dafür verwendet werden, dass mit einem Ausschreibungssystem Offshore-Windstrom kostengünstiger erzeugt noch dass absehbar auf eine spezifische Finanzierung neuer Offshore-Windenergieanlagen verzichtet werden kann.
Fazit
Bereits 2013 war das EEG sehr kosteneffizient. Daher hätte die Umstellung auf ein Ausschreibungssystem auch dann kaum Auswirkungen auf die Kosten der Verbraucher, wenn es zu niedrigeren Vergütungen führen würde. Tatsächlich geben die bisherigen Ergebnisse der Ausschreibungen keinen Hinweis darauf, dass sie zu niedrigeren Vergütungen führen würden als es im alten EEG-System mit der Bestimmung der Vergütungshöhe durch den Staat möglich und realistisch wäre. Damit war die Umstellung auf ein Ausschreibungssystem aus Kostensicht weder notwendig noch erfolgreich – bleibt aber riskant.
Autor: Uwe Nestle, Gründer von EnKliP – Energie- und KlimaPolitik | Beratung, Kiel. Herr Nestle war zwischen 2001 und 2010 im Bundesumweltministerium für energiepolitische Fragen zuständig. www.EnKliP.de, Uwe.Nestle@EnKliP.de
Literaturverzeichnis:
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