Die jüngste EEG-Reform macht es möglich: Betreiber von Windparks sollen künftig Gemeinden im Umfeld von neuen Windparks finanziell stärker profitieren zu lassen. Damit diese Zusammenarbeit auf juristisch sicheren Beinen steht, hat die Fachagentur Wind an Land (FA Wind) nun einen mit Energiewirtschaft und Kommunen abgestimmten Mustervertrag vorgelegt.
Verpflichtungserklärung soll Flächenakquise unterstützen
Der Vertrag regelt laut FA Wind detailliert relevante Aspekte für die Umsetzung des § 36k EEG 2021. Er sei so konstruiert, dass er bereits während der Projektenwicklung, vor der Genehmigung der Anlagen, abgeschlossen werden könne, heißt es in einer Mitteilung der Agentur. Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen des Vertrags sowie Informationen zu Hintergründen und relevanten rechtlichen Kontexten liefert ein Beiblatt.
Um ein noch früheres Herantreten an die Gemeinde zu ermöglichen, wird zusätzlich eine Verpflichtungserklärung als Muster vorgelegt. Diese schaffe schon während der Flächensicherung eine Möglichkeit, die Umsetzung des § 36k EEG 2021 mit den betroffenen Kommunen zu kommunizieren, so die FA Wind weiter.
FA Wind bittet um Rückmeldungen zum Vertrag
Für die Entwicklung des Mustervertrags hatte die Agentur einen Arbeitskreis mit den Spitzenverbänden der Kommunen und Verbänden der Energiewirtschaft initiiert. Ziel dieser Initiative war, einen möglichst universell anwendbaren und breit getragenen Mustervertrag zu veröffentlichen, der sich als Standard durchsetzen kann. Der jetzt veröffentlichte Vertrag stelle einen gegenwärtigen Stand dar, soll aber vor dem Hintergrund erster Umsetzungserfahrungen in den Monaten nach Veröffentlichung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dazu bittet die FA Wind um Hinweise per Mail.
Für Betreiber und Projektentwickler, die sich näher informieren wollen, bietet der BWE am Freitag, 2. Juli um 10 Uhr eine kostenlose Online-Veranstaltung mit Vertretern der FA Wind sowie des Städte- und Gemeindebundes. (kw)
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