Kommission und EU-Parlament hatten einen Anteil von 45 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 vorgeschlagen. „Dass nun 42,5 Prozent als Ziel ausgegeben werden und die restlichen 2,5 Prozent nur als weiches Ziel mit der Formulierung ‚die Staaten sollen sich bemühen, 45 Prozent zu erreichen‘ Eingang gefunden haben, ist bedauerlich“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Hinzu komme ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49 Prozent erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden, im Verkehrssektor müssten 29 Prozent und in der Industrie 42 Prozent des eingesetzten Wasserstoffes bis 2030 aus erneuerbaren Energien kommen, und bis 2035 60 Prozent. „Die Sektorziele müssen angesichts des jüngsten dramatischen IPCC-Appells rechtzeitig überprüft und falsche Weichenstellungen vermieden werden. Gerade Wasserstoff muss von Anfang an grün sein. Teure fossile Brücken können wir uns nicht mehr leisten”, so Peter.
Für die Windenergie enthält die RED-III-Richtlinie deutliche Verbesserungen. Die Richtlinie führt dazu, dass Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigt und vereinfacht werden. So werden wesentliche Regelungen der EU-Notfall-Verordnung verstetigt. Die Einführung von Beschleunigungsgebieten mit verkürzten Genehmigungsfristen von maximal zwölf Monaten wertet der BEE als sehr positiv. „Sie hat das Potenzial, den Zubau bei der Windenergie endlich zu entfesseln. Hier kommt es jetzt auf die Ausgestaltung der Details bei der nationalen Umsetzung an“, so Peter. Darüber hinaus würden die Belange der erneuerbaren Energien und Netze EU-weit im überragenden öffentlichen Interesse stehen, was das Potenzial berge, den Erneuerbaren-Zubau insgesamt auch in anderen EU-Mitgliedstaaten zu entfesseln.
Aus Sicht der Bioenergie bringt die Einigung Licht und Schatten. „Die angedachte rückwirkende Einführung neuer Treibhausgasminderungskriterien für Biogasanlagen als Vergütungsvoraussetzung ist ein schwerer Schlag für die Biogasbranche.“
Horst Seide, Präsident des Fachverband Biogas, kommentiert, angesichts fehlender praxisgerechter Berechnungswege, zu ambitionierter Anforderungen für Bestandsanlagen und zu kurzer Übergangsfristen sei die Einführung von Treibhausgaskriterien für Bestandsanlagen ein Schlag ins Gesicht für die deutsche Biogaserzeugung. „Dies ist ein massiver Eingriff in den Bestands- und Vertrauensschutz der Anlagenbetreiber, widerspricht sämtlichen Zielsetzungen der EU zur Steigerung der Biogaserzeugung und setzt die Axt am Anlagenbestand an. Auch für die Investitionssicherheit und künftige Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien leistet die EU damit einen Bärendienst“, so Seide.
Es sei zudem in keinster Weise nachvollziehbar, dass Bestandsanlagen höhere Anforderungen als Neuanlagen erbringen müssen. „Deutschland sollte auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass das mögliche Versehen behoben wird und Bestandsanlagen ebenfalls erst ab 2036 umfassende Auflagen erfüllen müssen“, erklärt Seide. „Dass hierbei für Bestandsanlagen höhere Anforderungen als für neu gebaute Anlagen gelten sollen, ist nicht nachvollziehbar, so auch Peter.
Die chaotische Einführung der Nachhaltigkeitskriterien der RED II hat bereits gezeigt, wieviel Schaden überbordende Bürokratie und nicht nachvollziehbare Regelungen anrichten können – dies darf sich laut Biogasrat nicht wiederholen. Die Bundesregierung müsse in der Umsetzung der RED III jetzt dafür sorgen, dass es nicht zum Kahlschlag bei Biogasanlagen kommt, indem beispielsweise ausreichend Flexibilität bei der Berechnung und zusätzliche Standardwerte zur Verfügung gestellt würden sowie Nachweisverfahren auf ein Minimum beschränkt und ausreichend Übergangsfristen gewährt würden. „Sonst droht Deutschland, dass große Teile des gut funktionierende Anlagenpark aufgrund überbordender Bürokratie frühzeitig vom Netz vom Netz geht“, beschwört Seide. (nw)